GIP News • 02.07.2020

Aktuelle Besuchsregelungen in betreuten Wohngemeinschaften

Besucher in Intensivpflege-WGs trotz Corona wieder willkommen

Lockerung der Besucherregelungen in ambulant betreuten Wohngemeinschaften während der Corona-Krise

Die Corona-Krise prägt weiter unser Zusammenleben und auch den Umgang mit pflegebedürftigen und kranken Menschen in Deutschland. Trotzdem haben sich in vielen Bundesländern die Besuchsregelungen in der Pflege und so auch in der ambulanten Intensivpflege mittlerweile etwas gelockert. Das betrifft auch die von der GIP Intensivpflege ambulant betreuten Wohngemeinschaften. Wir geben einen Überblick über die aktuellen Hygiene- und Besucherregelungen in den einzelnen Bundesländern, in denen wir Patienten in ambulant betreuten Intensivpflege WGs versorgen.

Bayern

In Bayern dürfen Besuche bei Pflegebedürftigen stattfinden. Allerdings mit maximal zwei Personen pro Besuch und zwei Besuchen pro Tag. Auch für die zeitliche Länge der Besuche macht der Freistaat weiter Vorgaben. So darf bei zwei Besuchen am Tag, jeder Besuch nur maximal zwei Stunden dauern. Erhält der Pflegebedürftige nur einen Besuch, darf dieser bis maximal vier Stunden dauern.

 

Nordrhein-Westfalen

Auch in NRW dürfen Besuche von Pflegebedürftigen in ambulanten Wohngemeinschaften stattfinden. Hier gelten die gleichen Regelungen wie in Bayern: Maximal zwei Personen pro Besuch sowie zwei Besuche á zwei Stunden pro Tag. Bei einem Besuch am Tag sind bis zu vier Stunden Besuchszeit möglich.

    

Hessen

In Hessen gelten derzeit noch vergleichsweise strenge Regelungen. So ist an nur drei Tagen in der Woche jeweils ein Besuch gestattet. Pro Besuch dürfen Pflegebedürftige etwa in ambulant betreuten Wohngemeinschaften derzeit nur eine Person empfangen. Die Besuchszeit darf eine Stunde nicht überschreiten.

 

Berlin

In der Hauptstadt dürfen Pflegebedürftige von maximal zwei Personen gleichzeitig besucht werden. Zwei Besuche pro Tag mit jeweils maximal zwei Stunden Besuchsdauer sind gestattet. Erfolgt nur ein Besuch an einem Tag, kann dieser auch bis zu vier Stunden dauern.

 
Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein können Pflegebedürftige zweimal am Tag maximal zwei Besucher empfangen. Die Besuchsdauer darf zwei Stunden nicht überschreiten. Bei einem Besuch am Tag sind maximal vier Stunden Besuchsdauer gestattet.

 

Thüringen

Ähnlich wie in Hessen gelten in Thüringen aktuell noch relativ strikte Beschränkungen unter anderem für ambulant betreute Wohngemeinschaften. So ist täglich nur ein einstündiger Besuch gestattet. Pflegebedürftige dürfen dabei nur einen Besucher empfangen.

 

Besucher in Intensivpflege WGs müssen sich registrieren

Besucher, die ihre Angehörigen in einer ambulant betreuten WG besuchen möchten, müssen sich vorher registrieren. Wer kommt zu Besuch und zu welchen Besuchszeiten? Auch, wenn mehrere Patienten in einer entsprechenden Wohngemeinschaft leben, dürfen sie nicht gleichzeitig Besuch empfangen. Es sind je nach Bundesland maximal ein bzw. zwei Besucher bei einem Patienten in einer Intensivpflege WG gestattet. Eine Ausnahmeregelung besteht in der  von der GIP Bayern ambulant betreuten Wohngemeinschaft München OEZ. Wenn nicht anders planbar, dürfen sich hier maximal zwei Besucher bei unterschiedlichen Patienten gleichzeitig in der WG aufhalten.

 

Besucher- und Hygieneregelungen in ambulant betreuten Wohngemeinschaften

Vor dem Besuch des Bewohnerzimmers werden Angehörige noch einmal über die bestehenden Besucher- und Hygieneregeln aufgeklärt. Dazu gehört:

  • Besucher müssen im privaten Bewohnerzimmer bleiben.
  • Gemeinschaftsküchen dürfen nicht betreten werden.
  • Ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu Bewohnern und Pflegemitarbeitern ist zu jeder Zeit einzuhalten.
  • Stehen in der WG separate Aufenthaltsräume zur Verfügung, können diese genutzt werden. Das Mobiliar ist danach desinfizierend zu reinigen.
  • Hält sich ein Besucher nicht an die bestehenden Regeln, kann ein Besuch abgebrochen oder untersagt werden.

Sollte ein Besucher im Vorfeld des geplanten Besuchs Kontakt zu einer infizierten Person gehabt haben oder grippeähnliche Symptome an sich feststellen, ist der Besuch untersagt!

 

Therapien in Intensivpflege-WGs wieder zugelassen

Neben den Besucherregelungen wurden mittlerweile auch die Regelungen für therapeutische Behandlungen gelockert. Therapeuten können Bewohner in ambulant betreuten Wohngemeinschaften wieder behandeln, müssen dafür aber eine entsprechende Schutzausrüstung mitbringen.

Über weitere Änderungen bei den Besucher- und Hygieneregelungen in der Corona-Krise werden wir Sie umgehend informieren.

 

Aktuelle Besucherregelungen abhängig vom lokalen Infektionsgeschehen

Die aktuell gültigen Besucherregelungen in den Wohngemeinschaften orientieren sich jeweils am lokalen Infektionsgeschehen. Sie sind nach einem Ampelprinzip geregelt, das in den WGs aushängt. Welche Besucherregelungen aktuell gelten, erfragen Sie bitte vor Ort.

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