GIP News • 25.03.2020

Entlastung klinischer Beatmungsstationen

Außerklinische Intensivpflege als Backup der Corona-Krise

Die Zeit, in der IPReG endgültig beerdigt werden sollte…

Aktuell sammelt die Bundeswehr Material und Personal zur Versorgung und Beatmung von Corona-Patienten. Kliniken fahren ihre Beatmungskapazitäten hoch, Pflegekräfte und Medizinstudenten werden in entsprechende Geräte eingewiesen. Eine zentrale Datenbank für freie Beatmungsplätze in Kliniken wird geschaffen, um einen schnellen Überblick über eventuelle Kapazitäten zu ermöglichen. Das Krisenmanagement läuft…???

Entlastung klinischer Beatmungsstationen durch Verlegung stabiler Patienten

Private Pflegedienste der außerklinischen Intensivpflege sind bei allen politischen Überlegungen rund um das Corona-Krisenmanagement offenbar außen vor. Sie kommen gemäß den gesundheitspolitischen Sprechern von Regierungs- und Oppositionsfraktionen im Bundestag nicht für die kurzfristige Versorgung von Corona-Patienten in Frage. Dem können wir ausdrücklich zustimmen. Die Infektionsgefahr wäre für stabile, aber dauerhaft beatmete Intensivpatienten zu hoch. Und trotzdem sollte die außerklinische Intensivpflege in dieser Krise als Backup zur Entlastung der Situation in Krankenhäusern und Kliniken zwingend in Betracht gezogen werden.

 

Denn Anbieter wie die GIP Intensivpflege sind vorbereitet! So halten wir als einer der größten Intensivpflegedienste Deutschlands etwa Betten vor, damit stabile Intensivpatienten aus dem klinischen Umfeld entlassen werden können und so mehr Intensivbetten für etwaige Corona-Notfälle zur Verfügung stehen. Diese Option sollte man im politischen Krisenmanagement berücksichtigen und damit auch dafür Sorge tragen, dass intensivbeamtete Menschen in der außerklinischen Intensivpflege vor einer Corona-Infektion geschützt werden.

 

Chronisch kranke Beatmungspatienten vor dem Virus schützen

Eines steht zweifelslos fest: Nicht nur Kapazitätsengpässe in Kliniken müssen in Zeiten von Corona zwingend vermindert werden, auch sind chronisch kranke Intensivpatienten im Moment nirgends sicherer vor dem Virus als zu Hause oder in einer ambulanten Wohngemeinschaft.

 

Blicken wir in diesem Zusammenhang auf den Diskurs der letzten Wochen und Monate rund um das von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn geplante Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG, vormals RISG), scheint dies in Zeiten von Corona mehr denn je als eine Farce. Wollte er die jetzige Hochrisikogruppe intensivpflegebedürftiger und beatmeter Patienten doch im August letzten Jahres komplett in stationäre Einrichtungen verbannen.

 

Beobachten wir die aktuellen Meldungen aus stationären Pflegeheimen, in denen sich etwaige Infektionen schnell verbreiten und stellen wir uns diese Geschehnisse bei einer Hochrisikogruppe vor: Ein Horrorszenario, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, die CDU und alle anderen Entscheidungsträger in Sachen IPReG spätestens jetzt zum Umdenken bewegen sollte.

 

Überschattet von der Corona-Angst: IPReG wird weiter beraten

Doch auch wenn es im Rahmen der öffentlichen Diskussion um das umstrittene Gesetz und nach massiven Protesten einige Verbesserungen in der Gesetzesvorlage gab, die Angst zukünftig ins Heim abgeschoben zu werden, bleibt, wenngleich sie im Moment von Nachrichten und Ängsten rund um das Corona-Virus überschattet wird. Nach IPReG sollen zum jetzigen Stand der Dinge die Kostenträger zukünftig über das Schicksal der Betroffenen entscheiden. Noch vor der Sommerpause soll das Gesetz im Bundestag beschlossen werden. Bundestag und Bundesrat beraten aktuell darüber. Der Diskurs ist trotz Corona nicht verschoben! Dies sollte uns bewusst sein!

 

Dazu können wir nur Folgendes sagen:

Herr Jens Spahn, werte CDU und Entscheidungsträger:

Jetzt ist nicht die Zeit, über IPReG zu beraten, sondern das Thema zu beerdigen! Es ist Zeit, eine besondere Hochrisikogruppe heute und in Zukunft zu schützen und die vorhandenen Strukturen der außerklinischen Intensivpflege in der Corona-Krise zu nutzen! Denn nur gemeinsam schaffen wir das!

IPReG birgt auch in Version zwei ein faules Ei…

Auch der zweite IPReG-Entwurf verfolgt konsequent das Ziel, die außerklinische Intensivpflege zu schwächen – allerdings mit einer veränderten Argumentation. Die Folge bleibt: Betroffene Pflegebedürftige werden zukünftig hinsichtlich ihrer Selbstbestimmung des Wohn- und Pflegeortes eingeschränkt sein.

Mehr erfahren >

Jetzt Petion gegen IPReG unterzeichnen!

Verschiedene Betroffenenvereine haben sich zusammengeschlossen und rufen gemeinsam zur Petition gegen IPReG, vormals RISG auf. Wir unterstützen sie dabei und sollten das Thema auch in Zeiten von Corona nicht vergessen.

Zur Petition >

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