Patientenberichte • 05.11.2019

Betroffene im Kampf gegen RISG

Wachkoma: Keller kämpft für häusliche Pflege

Laut Gesetzesentwurf müsste Renate Schlich stationär versorgt werden – Ehemann will das nicht hinnehmen

Mit freundlicher Genehmigung der Rhein-Zeitung

Redakteurin Martina Koch

Artikel erschienen in Rhein-Zeitung Nr. 220 Samstag, 21. September 2019

 

Kell. Es ist fast auf den Tag genau neun Jahre her, dass Renate Schlich aus Kell ihre letzten Worte sprach: Am 24. September 2010 kam die heute 71-Jährige in die Notaufnahme. Sie litt nach einem Routineeingriff am Auge tagelang unter starken Kopf- sowie Nackenschmerzen, Fieber und Übelkeit. Tags darauf wurde sie ins künstliche Koma versetzt. Wochenlang kämpften die Ärzte um ihr Leben. Renate Schlich überstand die erst spät diagnostizierte Gehirnentzündung und befindet sich seitdem im Wachkoma.

Manfred Schlich krempelte damals sein Leben komplett um, um seine Frau in den eigenen vier Wänden pflegen zu können. Schlich und die Mitarbeiterinnen eines Intensivpflegedienstes, die ihn dabei unterstützen, sind ein eingespieltes Team. „Mein Wunsch ist es, Renate ihr Leben lang hier zu pflegen“, erklärt Schlich. Doch seit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn Mitte August den Entwurf für das sogenannte Intensivpflegestärkungsgesetz vorlegte, hat er Angst, dass dieser Wunsch nicht in Erfüllung geht.

 

Laut Entwurf soll es künftig nur noch in Ausnahmefällen einen Anspruch auf häusliche Intensivpflege geben – etwa bei minderjährigen Kindern. Erwachsene Patienten sollen hingegen in Pflegeeinrichtungen und spezialisierten Wohneinheiten stationär versorgt werden. Unter den Angehörigen der schätzungsweise 4000 Wachkomapatienten in Deutschland seitdem die Furcht um, sich nicht mehr aus freien Stücken für die häusliche Pflege entscheiden zu können und dass es gar zu Zwangs-einweisungen kommt.

 

„Mein Wunsch ist es, Renate ihr Leben lang hier zu pflegen.“

Manfred Schlich hat Angst, seine Frau bald nicht mehr zu Hause pflegen zu dürfen.

 

Der Gedanke, seine Renate in ein Pflegeheim bringen zu müssen, sollte der Gesetzesentwurf so verabschiedet werden, belastet Schlich: „Das könnte ich nicht mittragen!“ Als ihm Anfang 2011 bewusst wurde, dass seine Ehefrau auch nach der Entlassung aus dem Krankenhaus intensiver Pflege bedarf, hatte sich Schlich zunächst auf die Suche nach einer geeigneten Einrichtung in der Region begeben. Fündig wurde er auf der an-deren Rheinseite mehr als 30 Kilometer vom Heimatort der Schlichs entfernt.

 

Von Februar bis Mai 2011 lebte Renate Schlich im Pflegeheim. Die dortigen Mitarbeiter waren zwar bemüht, erinnert sich Schlich. Mit der Betreuung einer Wachkomapatientin sei man aber überfordert gewesen: „Renate wurde mit Schlaftabletten ruhiggestellt.“

 

Im Juni 2011 holte Manfred Schlich seine Frau zurück nach Hause. Er errichtete auf seinem Grundstück einen Anbau, der auf die Bedürfnisse seiner Frau und der Pflegenden zugeschnitten ist. Auf der Fachmesse Rehacare tauschte er sich mehrere Monate später mit der Ehefrau eines Wachkomapatienten aus, die ihm von der häuslichen Betreuung mithilfe eines Intensivpflegediensts erzählte. Daraufhin begann Schlich, sich ebenfalls Unterstützung bei der Intensivpflege seiner Frau zu suchen.

 

Statt eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung zu wählen, entschied er sich dafür, den Intensivpflegedienst lediglich zwölf Stunden am Tag in Anspruch zu nehmen. Die verbleibenden zwölf Stunden kümmert er sich selbst um seine Frau: „Ich mache das gern.“ Dieses individuelle Modell hat sich bewährt: Renate Schlich hat durch die häusliche Pflege feste Bezugspersonen, zu denen sie Vertrauen fasst, und fühlt sich in dem heimischen Umfeld bestens aufgehoben, ist ihr Ehemann überzeugt.

 

„Es geht hier um die Menschenwürde.“

Manfred Schlich prangert die Gewinnorientierung im Gesundheitswesen an.

 

Die ambulante Intensivpflege ermöglicht es der 71-Jährigen, im Familienverband zu leben. Dazu gehört auch, dass die drei Enkel des Paars, die geboren wurden, als Renate Schlich bereits im Wachkoma lag, ihre Oma bei ihren Besuchen in Kell in der vertrauten Umgebung kennenlernen können. „Das alles wäre ihr genommen, wenn sie im Heim läge“, betont Schlich.

 

Dass man im Gesundheitsministerium darüber nachdenkt, bei Wachkomapatienten die stationäre Pflege vorzuschreiben, hat vor allem finanzielle Gründe, vermutet Schlich: Während sich in sogenannten Pflege-WGs eine Intensivpflegekraft um mehrere Patienten kümmert, gibt es im häuslichen Umfeld eine vergleichsweise kostenintensive Eins-zu-eins-Betreuung. Letztere ist bei Patienten wie seiner Frau allerdings dringend notwendig, erklärt Schlich. Renate Schlich braucht rund um die Uhr Unterstützung beim Schlucken und Atmen, sonst könnte Speichel in die Lunge gelangen und dort Entzündungen auslösen.

 

Manfred Schlich und die Intensivpflegekräfte, die er in seinem Haushalt beschäftigt, achten stets genau auf kleinste Veränderungen ihres Zustands. In der Vergangenheit litt Renate Schlich wiederholt an gefährlichen Krämpfen: „Die Grenze zu einem lebenskritischen Zustand ist schnell überschritten“, weiß Schlich. Die wechselnden Pflegekräfte in einer stationären Einrichtung könnten das nicht leisten: „Die häusliche Pflege ist der Goldstandard bei Wachkomapatienten.“

 

In dem Gesetzesvorstoß erkennt Schlich eine Tendenz, die in den vergangenen Jahren in vielen gesellschaftlichen Bereichen zutage trat. Er spricht von einem neoliberalen Ansatz, der auch im Gesundheitswesen das Gewinnstreben zur obersten Maxime mache. Das geht dem 67-Jährigen gegen den Strich: „Gewinnorientierung hat im Gesundheitswesen nichts verloren. Es geht hier um die Menschenwürde.“ Zumal die öffentliche Hand nicht wirklich profitiere, wenn seine Ehefrau stationär gepflegt werden würde. Schließlich schafft die häusliche Betreuung Arbeitsplätze, die verloren gingen, sollte das Gesetz in Kraft treten: „Das ist ein Nullsummenspiel.“

 

Viele Beschäftigte im Pflegebereich gehen davon aus, dass es nicht zu Zwangseinweisungen von Intensivpflegepatienten in stationäre Einrichtungen kommt. Darauf will sich Manfred Schlich aber nicht verlassen: Er hat Kontakt zu Politikern aller Parteien in der Region aufgenommen mit der Bitte, ihn in seinem Protest gegen die Gesetzespassagen zu unterstützen. Dass man überhaupt darüber diskutiert, erscheint ihm zutiefst ungerecht. Renate Schlich war in ihrem Berufsleben als ausgebildete Kinderkrankenschwester und später als Altenpflegerin viele Jahre lang für andere da. „Es kann nicht sein, dass sie jetzt im Stich gelassen wird. Das geht gegen meine innere Überzeugung“, zeigt sich ihr Ehemann kämpferisch.

GIP-Klartext: Wachkoma und RISG

Auch Menschen im Wachkoma sind unsere Mitbürger, Herr Spahn! Sie haben ein Lebensrecht in unserer Solidargemeinschaft, ein Recht auf soziale Teilhabe, Familie und ein Zuhause! Lassen Sie diesen Menschen die Nähe zu ihren Familien und stellen Sie ihre Würde und ihre Teilhabe nicht mit einem solchen Gesetz in Frage!

Zum Artikel >

Rechtsbewertung RISG

Das geplante Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetze stellt nach hiesiger Auffassung einen Verstoß gegen das verfassungsrechtlich garantierte Selbstbestimmungsrecht aus Artikel 2 Abs. 1 i. V. m. Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) dar. Weiterhin verstößt der Entwurf gegen die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).

Zur umfassenden Rechtsbewertung >

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