GIP News • 12.10.2021

Corona Auszeit auch bei Behinderung

Die neue Corona-Auszeit für Familien: Auch Familien mit einem Angehörigen mit Behinderung sind berechtigt

Berechtigte Familien können in diesem und im nächsten Jahr vergünstigt Ferien machen

Endlich Ferien! Endlich eine Pause vom Corona-Alltag! Endlich wieder neue Energie tanken! Das ist jetzt für alle möglich.

Seit dem 23.09.2021 können Familien mit Angehörigen mit einer Behinderung eine geförderte Corona-Auszeit nehmen. Das Bundesfamilienministerium ermöglicht diesen Familien einen vergünstigten Familienurlaub in einer Familienerholungseinrichtung. Wir geben Ihnen Antworten auf die wichtigsten Fragen zur neuen Corona-Auszeit.

Was ist das Ziel der neuen Corona-Auszeit?

Gerade Familien waren in der Pandemie besonderen Belastungen ausgesetzt. Die „Corona-Auszeit für Familien“ will auch Familien, die sich sonst vielleicht keinen Urlaub leisten können, eine Pause von der Dauerbelastung ermöglichen.

 

Welche Übernachtungsmöglichkeiten gibt es?

An der Maßnahme nehmen zahlreiche gemeinnützige Familienferienstätten, viele Jugendherbergen und andere familienfreundliche gemeinnützige Ferienunterkünfte in ganz Deutschland teil.

Einen Überblick über die teilnehmenden Einrichtungen finden Sie hier: https://www.bmfsfj.de

 

Wie lässt sich eine Familienferienzeit buchen?

Die Ferienzeit lässt sich direkt bei den teilnehmenden Einrichtungen buchen. Buchungen sind seit dem 23.09.2021 möglich.

 

Wie hoch sind die Kosten für die berechtigten Familien?

In diesem und im nächsten Jahr bezahlen berechtigte Familien nur rund 10 Prozent der Kosten für die Unterbringung und Verpflegung in den teilnehmenden Ferieneinrichtungen.

 

Wie häufig dürfen berechtigte Familien das Angebot nutzen?

Im Rahmen der Corona-Auszeit können Familien in diesem sowie im nächsten Jahr jeweils eine Woche vergünstigt Urlaub machen. Es besteht allerdings kein Rechtsanspruch auf die Vergünstigung. Zudem ist die Zahl der Plätze begrenzt.

 

Wie wird die Maßnahme finanziert?

Die Corona-Auszeit für Familien ist Teil des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche". Das Bundesfamilienministerium stellt für die Maßnahme 50 Millionen Euro zur Verfügung, die als Zuschuss direkt an die teilnehmenden Einrichtungen gehen. Über die reduzierten Aufenthaltskosten für Verpflegung und Übernachtung wird die Förderung direkt an die berechtigten Familien weitergegeben.

 

Welche Familien haben Anspruch auf die Corona-Auszeit?

Berechtigt sind Familien mit kleineren Einkommen sowie Familien mit Angehörigen mit einer Behinderung. Für die geförderte Familienferienzeit müssen Familien eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Kleines oder mittleres Einkommen unter bestimmter Grenze, abhängig davon, welche Personen im Haushalt leben, oder Leistungsbezug wie Kinderzuschlag, Wohngeld, Grundsicherung sowie mindestens ein mitreisendes minderjähriges Kind

  • Ein Kind in der Familie hat einen Grad der Behinderung von mindestens 50. Die Familienferienzeit wird dann einkommensunabhängig und auch für nicht mehr minderjährige Kinder gewährt.

  • Ein Elternteil hat einen Grad der Behinderung von mindestens 50. Mindestens ein minderjähriges Kind reist mit. Die Familienferienzeit wird dann einkommensunabhängig gewährt.

 

Müssen berechtigte Familien einen Antrag stellen?

Berechtigte Familien müssen einen Antrag stellen. Der Antrag ist online unter www.bmfsfj.de/corona-auszeit abrufbar. Sowohl der Antrag als auch die erforderlichen Nachweise werden anschließend direkt bei der gewünschten Familienerholungseinrichtung eingereicht.

 

Wer beantwortet Fragen rund um die Corona-Auszeit?

Für Fragen zur Familienferienzeit hat das Bundesgesundheitsministerium eine Hotline geschaltet. Sie ist unter 0800 / 866 11 59 erreichbar.

Die Nachfrage nach der Corona-Auszeit für Familien scheint allerdings groß zu sein. So war zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Beitrags die Hotline des Bundesfamilienministeriums wegen Überlastung nicht erreichbar.

Kritische Stimmen zur Corona-Auszeit

Kritik an der Maßnahme kommt vom Sozialverband VdK Deutschland. So begrüßt VdK-Präsidentin Verena Bentele zwar grundsätzlich das Programm, gibt aber zu bedenken: „ ... dass gerade und insbesondere Menschen mit wenig Geld auch wenig Zeit haben, sich für so ein Programm zu bewerben und wenige Kenntnisse haben, mit dem Bürokratiedschungel zurechtzukommen."

Ebenfalls kritisch sieht sie, dass die Familien die Kosten für An- und Abreise selbst tragen müssten. Was für ärmere Menschen schon zu viel sein könnte.

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