Job News • 22.05.2020

Corona-Lockerungen in Deutschland

Aktuelle Corona-Maßnahmen: 16 Wege aus der Corona-Krise

Unser Überblick über die Lockerungen in den einzelnen Bundesländern

Deutschland befindet sich auf dem Weg aus der Corona-Krise. Bund und Länder haben am 06. Mai 2020 über weitere Lockerungen der strengen Corona-Maßnahmen beraten. Ein bundesweit einheitliches Vorgehen wird es dabei mit Ausnahme einzelner Bereiche nicht geben. Vielmehr entscheidet jedes Bundesland selbst, wann, wo und für wen welche Lockerungen vorgenommen werden können. Der Bund gibt allerdings vor, ab wann die Maßnahmen bei ansteigenden Neuinfektionen regional wieder verschärft werden müssen. Treten in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt innerhalb von sieben Tagen mehr als 50 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner auf, muss der betroffene Landkreis oder die betroffene Stadt wieder ein konsequentes Beschränkungskonzept umsetzen.

Wir geben Euch einen Überblick über bundesweite Regelungen und die anstehenden Lockerungen in den einzelnen Bundesländern - gerade auch mit Blick auf die Pflege.

 

Bundesweit einheitliche Regelungen für Lockerungen

Auch wenn es einzelne Lockerungen gibt, wurden die Kontaktbeschränkungen in Deutschland vorerst bis zum 05. Juni verlängert.

 

Krankenhäuser, Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen

Der Besuch von Menschen in Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen soll wieder unter Auflagen möglich sein. Die Länder haben dafür entsprechende Verfügungen erlassen. Die Verfügungen der einzelnen Länder für Krankenhäuser, Pflegeheime und Co. sollen nach Ansicht des Bundes durch Regelung ergänzt werden, dass jedem Patienten/Bewohner einer solchen Einrichtung die Möglichkeit des wiederkehrenden Besuchs durch eine definierte Person ermöglich werden soll, sofern es aktuell kein aktives Sars-CoV-2-Infektionsgeschehen in der Einrichtung gibt.

 

Kinderbetreuung

Ab 11. Mai kann in den Bundesländern eine erweiterte Notbetreuung eingeführt werden. So soll die schwierige Situation von Familien mit Kindern erleichtert werden, z. B. für  Kindern mit besonderem pädagogischen oder Sprachförderbedarf, bei Kindern, die in beengten Wohnverhältnissen leben sowie für Kindern, die sich im Übergang zur Schule oder Vorschule befinden.

 

Schulen

Unter Auflagen sollen alle Schüler bis zu den Sommerferien schrittweise an die Schulen zurückkehren können. Dies etwa über Schichtmodelle. Spezielle Angebote soll es für Schüler geben, die besonderen Unterstützungsbedarf z. B. aufgrund der häuslichen Situation oder der technischen Ausstattung haben. Einen Normalbetrieb wird es allerdings erst einmal nicht geben.

 

Sport

Im Breiten- und Freizeitsport soll das Trainieren unter freiem Himmel wieder möglich sein.  

 

Der Bund macht auch noch für eine Reihe weiterer Bereiche Vorgaben. Welche, das erfahrt Ihr hier >

 

 

Lockerungsregelungen der einzelnen Bundesländer

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg gibt es einen Fünf-Stufen-Plan sowie ein Ampelsystem für die anstehenden Lockerungen. Dabei wird das öffentliche Leben je nach Corona-Infektionsgefahr in die Bereiche grün bis rot eingeteilt.

  • Seit 06. Mai können Zoos, Museen, Spielplätze und weitere Freizeitangebote unter strengen Auflagen wieder öffnen.
  • Seit 11. Mai ist kontaktloser Sport im Freien z. B. Golf, Tennis oder Leichtathletik wieder erlaubt.
  • In Kliniken sowie Pflegeheimen & Co. wird das Besuchsverbot gelockert.
  • Die Fünf-Personen-Grenze für Treffen der erweiterten Familie (Großeltern, Eltern, Geschwister, Kinder, Enkel) in privaten Räumen wird aufgehoben. Auch Angehörige eines anderen Haushalts dürfen wieder zu Besuch kommen.
  • Musik- und Fahrschulen sowie Dienstleistungsbetriebe wie Massage-, Kosmetik- und Sonnenstudios können wieder ihren Betrieb aufnehmen.
  • Die Wiedereröffnung der Außengastronomie sowie von Ausflugszielen erfolgt am 18. Mai unter Einhaltung der Abstandsregeln und strenger Hygieneauflagen. Die Innenbereiche der Gastronomie werden voraussichtlich am 25. Mai geöffnet. Seit 18. Mai darf auch die Fahrgastschifffahrt wieder betrieben werden. Viele Bildungseinrichtungen können wieder mit ihren Angeboten starten.
  • Ebenfalls können Viertklässler wieder die Schulen besuchen. Nach den Pfingstferien sollen alle Schüler zumindest zeitweise wieder zur Schule gehen können.
  • Seit 18. Mai können auch die Kitas schrittweise zu einem eingeschränkten Regelbetrieb zurückkehren.
  • Bleibt die Infektionsrate stabil könnten auch Innenbereiche von Speisewirtschaften öffnen.
  • Am 29. Mai plant das Land u.a. die Öffnung von Hotels, Campingplätzen und Freizeitparks.
  • Fitnessstudios, Sportanlagen und Sportstätten, Tanzschulen sowie Schwimm- und Hallenbäder können am 2. Juni wieder öffnen.

 

Mehr Informationen zu den geplanten Lockerungen in Baden-Württemberg findet Ihr hier >

 

Bayern

Der Grenzwert für Neuinfektionen wurde in Bayern von 50 auf 35 heruntergesetzt.

  • Bereits am 06. Mai wurden erste Ausgangsbeschränkungen aufgehoben. Nunmehr gelten Kontaktbeschränkungen. Wieder erlaubt sind Treffen mit engen Familienangehörigen sowie Treffen mit Angehörigen eines anderen Hausstandes. Auch gegenseitige Besuche sind unter diesen Einschränkungen wieder möglich.
  • Zudem lockerte der Freistaat zum 9. Mai das Besuchsverbot in Pflegeeinrichtungen und Kliniken. Unter Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen sowie einer festen Besuchszeit ist der Besuch durch eine feste, registrierte Kontaktperson oder ein Familienmitglied wieder erlaubt.  
  • Seit 11. Mai können alle Geschäfte unter Auflagen wiedereröffnen, unabhängig von ihrer Größe. Darüber hinaus können kontaktlose Individualsportarten im Freien wie z. B. Tennis, Golf, Segeln oder Leichtathletik wieder betrieben werden.
  • Ebenso öffnen seit 11. Mai die Schulen in Bayern schrittweise für immer weitere Jahrgänge. Ab 11. Mai die Jahrgänge, die im kommenden Jahr ihren Abschluss machen sowie Viertklässler. Am 18. Mai die 1. Klassen, die 5. Klassen der Mittelschulen und die 5. sowie 6. Klassen der Gymnasien und Realschulen. Geplant ist, ab Mitte Juni für alle Schüler und Jahrgänge wieder Präsenzunterricht durchzuführen. Ab 15. Juni sollen Schüler der 2. und 3. Klassen wieder im Hort betreut werden können.
  • Die Notbetreuung für Kinder mit besonderem erzieherischen Bedarf oder Förderbedarf wird ausgeweitet. Darüber hinaus wird auch Tagespflege teilweise wieder zugelassen. Vorschulkinder sowie deren Geschwister sollen ab 25. Mai zur Notbetreuung in den Kindergarten können. Am 15. Juni dann sollen Kinder, die 2020/21 schulpflichtig werden, wieder in den Kindergarten gehen können.
  • Die Basketball-Bundesliga, die dritten Fußball-Ligen sowie DFB-Pokal und Frauen-Fußball-Bundesliga können in Bayern wieder starten.
  • Auch die Einreise nach Bayern unter anderem aus Ländern der EU ist wieder ohne Quarantäne möglich.
  • Es erfolgt eine schrittweise Wiedereröffnung von Gastronomie und Hotels - Außenbereiche von Gaststätten am 18. Mai, Innbereiche dann am 25. Mai sowie Hotels am 30. Mai unter Einhaltung der Abstandsregeln und strenger Hygieneauflagen. Auch Freizeitparks können dann wieder öffnen.
  • Am 25. Mai soll der Aufnahmestopp in Pflege- und Seniorenheimen sowie stationären Einrichtungen aufgehoben werden.

 

Mehr Informationen zu den geplanten Lockerungen in Bayern findet Ihr hier >

 

Berlin

  • Berlin lockert das Kontaktverbot. Unter Beachtung der Abstandsregeln ist es wieder erlaubt, im öffentlichen Raum sowie seit dem 11. Mai auch in Gaststätten Angehörige eines zweiten Haushalts zu treffen.
  • Bereits seit dem 04. Mai sind Galerien, Gedenkstätten, Museen wieder geöffnet bei Beachtung strenger Hygieneauflagen.
  • Seit 06. Mai können auch Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern bei Beachtung der Regeln für Hygiene und Abstand wieder öffnen.
  • Seit 09. Mai können Patienten in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen täglich von einer Person wieder besucht werden. Darüber hinaus sind Versammlungen mit bis zu 50 Teilnehmern unter Auflagen gestattet.
  • Seit 11. Mai öffnen die Schulen in Berlin für weitere Klassenstufen. So sollen die Klassenstufen 1, 5 und 7 wieder Präsenzunterricht in den Schulen erhalten. Bis 29. Mai sollen auch alle noch fehlenden Klassenstufen wieder am Präsenzunterricht mit reduziertem Stundenplan teilnehmen können.
  • Ab 15. Mai ist die schrittweise Öffnung von Restaurants und Gaststätten unter Auflagen geplant. Ebenfalls darf kontaktloser Sport in Gruppen unter freiem Himmel wieder durchgeführt werden. Sportvereine dürfen ihren Trainingsbetrieb im Freien wieder starten.
  • Ab 18. Mai können Werkstätten für Menschen mit Behinderungen wieder ihre Betreuung und Beschäftigung unter Einhaltung von strikten Auflagen anbieten.  
  • Die Quarantäne für Einreisende aus dem Ausland wird gestrichen.
  • Am 25. Mai sind Hotels an der Reihe. Strand- und Freibäder können unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln wieder öffnen.
  • Ab Juni dürfen Freiluftkinos und Fitnessstudios wieder öffnen.

 

Mehr Informationen zu den geplanten Lockerungen in Berlin findet Ihr hier >

 

Brandenburg

  • Auch Brandenburg lockert das im Rahmen der Corona-Krise verhängte Kontaktverbot. So können sich seit dem 09. Mai wieder Personen aus maximal zwei Haushalten treffen. Diese können auch aus einem anderen Bundesland kommen.
  • Menschen in Krankenhäusern, Senioren-Einrichtungen sowie Pflegeheimen können ebenfalls wieder besucht werden.
  • Auch die Möglichkeiten der nachbarschaftlichen Hilfe werden gestärkt. Eine Person darf nunmehr auch Kinder einer anderen Familie betreuen.
  • Vereinssport darf unter Einhaltung strikter Auflagen wieder durchgeführt werden. Freie Lehrer und Musikschulen dürfen wieder einzelne Kinder unterrichten.
  • Seit 09. Mai können zudem wieder alle Geschäfte unter Auflagen öffnen.
  • Bereits seit dem 04. Mai sind Feiern im privaten Familienkreis mit bis zu 20 Personen wieder gestattet - auch die Begleitung Sterbender im engsten Familienkreis.
  • Bei standesamtlichen Eheschließungen dürfen wieder Gäste anwesend sein.
  • Ab 15. Mai sollen Cafés, Kneipen und Restaurants unter strengen Auflagen wieder öffnen können. Auch Dauercamping sowie Zimmervermietung sind dann wieder möglich.
  • Ab 20. Mai entfällt die Quarantäne für Einreisen aus dem Ausland.
  • Auch Brandenburg hat jetzt einen Fahrplan für die Wiederaufnahme des Schulbetriebs. Ab 25. Mai sollen alle Schulkinder zumindest tageweise wieder Präsenzunterricht an den Schulen erhalten. Auch alle Kita-Kinder sollen ab 25. Mai wieder mindestens einen Tag in der Woche die Kita besuchen können. Die Kitas sollen zu einem eingeschränkten Regelbetrieb zurückkehren können.
  • Ab 25. Mai öffnen zudem Hotels.
  • Ab 28. Mai können Fitnessstudios und Freibäder wieder öffnen. Ebenfalls ab 28. Mai ist kontaktloser Sport drinnen und draußen wieder möglich.
  • Hallenbäder und Thermen dürfen ab 13. Juni wieder öffnen.

 

Mehr Informationen zu den geplanten Lockerungen in Brandenburg findet Ihr hier >

 

Bremen

  • Wie auch die anderen Bundesländer lockert Bremen die Kontaktbeschränkungen. Auch hier können sich wieder Angehörige von zwei Haushalten treffen sowie gemeinsam rausgehen. Das Besuchsverbot in Krankenhäusern und Pflegeheimen wird gelockert.
  • Seit dem 06. Mai können Spielplätze unter Auflagen wieder öffnen, ebenso Museen, Gedenkstätten und Zoos mit Hygienekonzept.
  • Kontaktloser Sport an der frischen Luft ist auch wieder auf Vereinsanlagen sowie öffentlichen Sportanlagen wieder möglich. Volkshochschulen, Musikschulen sowie Kosmetik- und Nagelstudios können unter Auflagen wieder öffnen.
  • Gleichzeitig sind auch Gottesdienste z. B. in Kirchen oder Moscheen seit dem 06. Mai wieder gestattet.
  • Seit dem 13. Mai darf der Einzelhandel unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche wieder öffnen.
  • Kneipen und Restaurants können ab 18. Mai unter Auflagen wieder öffnen.
  • Grundschüler sollen ab 18. Mai wieder die Schule besuchen können. Weitere Schulöffnungen werden geplant. Die Kita-Notbetreuung wird ausgeweitet. Für Vorschulkinder sollen Kitas ab 1. Juni wieder geöffnet sein. 
  • Ab 20. Mai entfällt die 14-Tägige-Quarantänepflicht für Einreisende unter anderem aus anderen EU-Ländern.
  • Ab 27. Mai soll Sport in Hallen und Fitnessstudios wieder möglich sein. Freibäder sollen ab 1. Juni wieder öffnen.

 

Mehr Informationen zum Thema Coronavirus in Bremen findet Ihr hier >

 

Hamburg

  • Seit dem 06. Mai sind öffentliche sowie private Spielplätze wieder offen.
  • Ebenso können Außenanlagen von Botanischen Gärten und Zoos sowie Museen, Gedenkstätten und Bibliotheken wieder aufmachen.
  • Gottesdienste sind wieder erlaubt.
  • Ebenso kann Outdoor-Individualsport z. B. Tennis, Golf, Wassersport oder Leichtathletik wieder betrieben werden. Seit dem 13. Mai sind Außensportanlagen wieder geöffnet.
  • Ebenfalls seit dem 13. Mai können sich wieder Mitglieder von zwei Haushalten in der Öffentlichkeit treffen. Die Gruppengröße ist allerdings auf maximal zehn Personen beschränkt.
  • Alle Geschäfte, Kosmetik- und Nagelstudios sowie Restaurants und Cafés dürfen unter Auflagen wieder öffnen. Hotels dürfen mit Einschränkungen wieder Gäste aufnehmen.  
  • Ab 18. Mai sind wieder Besuche in Pflegeeinrichtungen gestattet. Allerdings nur in Besuchsräumen oder Außenbereichen sowie begrenzt auf eine Stunde pro Woche und durch eine definierte Person. Kinder unter 14 Jahren sind jedoch nicht zugelassen. Ebenfalls seit 18. Mai können Menschen mit Behinderungen in ambulant betreuten Wohngruppen sowie besonderen Wohnformen wieder unter Auflagen besucht werden.
  • Bestattungen und Trauerfeiern im engen Familienkreis dürfen wieder abgehalten werden.
  • Hafenrundfahrten und Bootsausflüge sind unter Auflagen wieder erlaubt.
  • Ab dem 18. Mai dürfen zudem Vorschulkinder wieder die Kitas besuchen. Ab 8. Juni folgen schrittweise die anderen Kitakinder. Im Juli auch die Krippenkinder.
  • Ab 25. Mai sollen dann alle Schulkinder zumindest für ein paar Stunden pro Woche wieder die Schule besuchen können.  

 

Mehr Informationen zu den geplanten Lockerungen in Hamburg findet Ihr hier >

 

Hessen

  • Seit dem 04. Mai gibt es Lockerungen des Besuchsverbots in Senioren- und Pflegeheimen. Einmal pro Woche darf jetzt ein Angehöriger einen Einrichtungsbewohner für eine Stunde besuchen.
  • Seit dem 9. Mai dürfen sich Angehörige von zwei Haushalten wieder treffen. Alle Geschäfte dürfen wieder für Kunden öffnen; ebenso Kultureinrichtungen wie Opern, Konzerthäuser, Theater sowie Kinos.
  • Breitensport im Freien sowie in Hallen ist ebenfalls seit dem 9. Mai wieder möglich. Universitäten und Hochschulen dürfen wieder mit Präsenzveranstaltungen starten.
  • Auch die Kinderbetreuung im privaten Bereich darf seit 9. Mai neu organisiert werden. So können bis zu drei Familien eine Betreuungsgemeinschaft bilden.
  • Darüber hinaus will Hessen Veranstaltungen mit 100 Teilnehmern wieder zulassen.
  • Am 15. Mai sollen Hotels, Restaurants, Cafés, Biergärten, Campingplätze sowie Fitnessstudios, Freizeitparks und Indoor-Spielplätze wieder öffnen können.
  • Ab 18. Mai beginnt dann in eingeschränkter Form der Unterricht für viele weitere Schüler wie z. B. die Viertklässler.
  • Ab 1. Juni können Schwimmbäder und Seen eingeschränkt wieder öffnen.
  • Am 2. Juni können die übrigen Grundschüler wieder die Schule besuchen. Kitas sollen neben der Notbetreuung dann auch wieder einen eingeschränkten Regelbetrieb anbieten.

 

Mehr Informationen zu Corona und den geplanten Lockerungen in Hessen findet Ihr hier >

 

Mecklenburg-Vorpommern

  • Seit dem 07. Mai können Dienstleistungsbetriebe wie Massagepraxen, Nagel- und Kosmetikstudios wieder öffnen, ebenso Logopäden, Physiotherapeuten, Fußpflegesalons und ähnliche Betriebe.
  • Seit dem 09. Mai können Gaststätten unter strikten Hygieneauflagen und vorerst nur für Einheimische von 6 bis 21 Uhr wieder öffnen. Breitensport unter freiem Himmel ist wieder erlaubt.
  • Seit dem 11. Mai können Museen, Gedenkstätten und Ausstellungen wieder öffnen. Auch Tagesmütter und Tagesväter können ab 11. Mai wieder eine reguläre Betreuung anbieten.
  • Ab dem 14. Mai werden die Schulen in Stufen für weitere Jahrgänge geöffnet.
  • Ab 15. Mai sind auch Besuche in Pflegeheimen wieder unter strikten Auflagen zugelassen – eine feste Bezugsperson, täglich für eine Stunde, unter Einhaltung von Hygienevorschriften.
  • Ab 18. Mai öffnen Pensionen, Ferienwohnungen und Hotels für Einheimische; ebenso Boots- oder Fahrradverleihe sowie Strandkorbvermietungen. Darüber hinaus können ab 18. Mai alle Vorschulkinder in die Kitas zurückkehren. Familienzusammenkünfte, Trauungen sowie Beisetzungen mit bis zu 25 Personen dürfen im privaten Rahmen wieder stattfinden. Auch Großveranstaltungen sind unter Auflagen schrittweise wieder möglich.
  • Am 25. Mai fällt auch das Einreiseverbot für Touristen aus anderen Bundesländern – außer sie kommen aus einem Hochrisikogebiet. Ebenfalls bis zum 25. Mai sollen alle Kinder unter Einschränkungen wieder eine Kita besuchen können. Der Übergang zu einem eingeschränkten Regelbetrieb erfolgt.
  • Auch Fitnessstudios können ab 25. Mai unter Auflagen wieder öffnen. Breitensport in Sporthallen wird ebenfalls wieder erlaubt. Familienfeiern mit bis zu 30 Menschen sollen ebenfalls wieder möglich sein. Rehakliniken können den Betrieb wieder aufnehmen.

 

Mehr Informationen zu den geplanten Lockerungen in Mecklenburg-Vorpommern findet Ihr hier >

 

Niedersachsen

Niedersachsen plant eine schrittweise Öffnung nach einem Fünf-Stufen-Plan.

  • Bereits seit dem 17. April ist der Besuch von Angehörigen und Freunden in Alten- und Pflegeheimen sowie in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen unter strikten Auflagen möglich. Auch Aufnahmen in Pflegeeinrichtungen wie z. B. ambulant betreute Wohngemeinschaften zum Zweck der Intensivpflege sind möglich, wenn die Betreiber eine 14-tägige Quarantäne gewährleisten können.
  • Seit 11. Mai dürfen sich Personen aus zwei Hausständen wieder treffen. An die Schulen können die Schüler der 12. Klassen zurückkehren und auch die berufsbildenden Schulen nehmen weitere Schüler auf. Die Notbetreuung in den Kitas und Schulen wird ausgeweitet. Gestattet ist zudem die private Betreuung von maximal fünf Kindern unter Auflagen.
  • Ebenfalls seit 11. Mai kann die Gastronomie (Restaurants, Cafés und Biergärten) unter Auflagen wieder öffnen, genauso wie Campingplätze, Ferienhäuser und -wohnungen, weitläufige Freiluftanlagen, Spielplätze und Parks. Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten aber auch Gottesdienste können wieder besucht werden.
  • Ebenso seit dem 11. Mai dürfen auch Geschäfte über 800 Quadratmeter wieder Kunden empfangen. Körpernahe Dienstleistungen dürfen unter strikten Hygienevorschriften wieder angeboten werden.
  • Die Inseln in der Nordsee dürfen unter Einschränkungen wieder besucht werden und auch die Strände werden schrittweise wieder geöffnet.
  • Ab 18. Mai können außerschulische Bildungseinrichtungen wie Musikschulen oder Volkshochschulen wieder Kurse anbieten.  
  • Ab 25. Mai können auch Hotels, Jugendherbergen und Pensionen mit Einschränkungen wieder öffnen. Auch für Restaurants gibt es weitere Lockerungen. Ebenso dürfen Indoor-Sportanlagen wie Fitnessstudios wieder öffnen.
  • Bis Mitte Juni sollen alle Klassen an die Schulen zurückkehren können. Ab 1. August soll auch der Regelbetrieb an den Kitas wieder starten.

 

Mehr Informationen zu den geplanten Lockerungen in Niedersachsen finden Ihr hier >

 

Nordrhein-Westfalen

  • Bereits seit 04. Mai sind Zoos, Parks, Museen und Galerien wieder unter Einhaltung von Hygieneauflagen geöffnet. Ebenso können Musikschulen und Volkshochschulen wieder unterrichten. Auch Bibliotheken und Autokinos sind wieder offen.
  • Seit dem 07. Mai können Spielplätze wieder genutzt werden. Kontaktloser Breiten- und Freizeitsport darf wieder ausgeübt werden.
  • Geschäfte dürfen unter Auflagen wieder öffnen.
  • Seit 10. Mai sind Besuche von Angehörigen und Freunden in Alters- und Pflegeheimen unter strengen Auflagen wieder gestattet. Menschen mit Behinderung können wieder in Werkstätten arbeiten.
  • Seit 11. Mai sind touristische Aufenthalte in NRW wieder gestattet. Ferienwohnungen und -häuser dürfen wieder vermietet werden, Campingplätze, Freizeitparks, Bootsverleihe wieder öffnen. Dann darf auch die Gastronomie wieder öffnen, genauso wie Tanzschulen und Fitnessstudios. Kleinere Konzerte und Aufführungen sind Open Air wieder zugelassen.
  • Viele Schüler starten wieder mit Präsenzunterricht an den Schulen.
  • Seit 18. Mai dürfen Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und Co. wieder Gäste empfangen.
  • Ab 20. Mai dürfen Frei- und Hallenbäder wieder besucht werden. Ebenfalls seit 20. Mai sind Tattoo- und Massagestudios wieder geöffnet. Patienten in Krankenhäusern dürfen wieder Besucher empfangen. Picknicke im öffentlichen Raum sind wieder gestattet. Standesamtliche Trauungen sind wieder möglich.
  • Ab 28. Mai sollen alle Kinder in NRW wieder die Kita besuchen können.
  • Ab 30. Mai sollen auch Kinos, Theater und Opern unter Auflagen wieder öffnen können. Ebenso Thermen und Wellnesseinrichtungen. Auch Fachmessen dürfen dann wieder eingeschränkt Teilnehmer empfangen. Ebenfalls ab 30. Mai können Sportarten, bei denen Körperkontakt nicht vermieden werden kann, wieder ausgeführt werden. 

 

Mehr Informationen zu den geplanten Lockerungen in Nordrhein-Westfalen findet Ihr hier >

 

Rheinland-Pfalz

  • Auch in Rheinland-Pfalz werden die Kontaktbeschränkungen gelockert, so dass sich seit dem 13. Mai wieder mehrere Angehörige von zwei Haushalten im öffentlichen Raum treffen können.
  • Seit dem 07. Mai können Bewohner von Alters- und Pflegeheimen wieder eine Stunde am Tag eine Person als Besucher empfangen. Natürlich unter strengen Auflagen.
  • Auch in Krankenhäusern sind Besuche in begrenztem Umfang wieder möglich. Tagespflege ist mit reduziertem Angebot wieder geöffnet ebenso Tagesstätten für Menschen mit Behinderungen.
  • Spätestens seit dem 11. Mai können Galerien und Museen unter strengen Hygieneauflagen wieder öffnen. Ebenso Geschäfte, unabhängig von ihrer Verkaufsfläche.
  • Wieder erlaubt ist auch Freizeit- und Breitensport - allerdings ohne Wettkämpfe.
  • Die Gastronomie kann ebenfalls unter Einschränkungen seit dem 13. Mai wieder öffnen. Allerdings mit Vorbuchungspflicht. Volkshochschulen, Kosmetikstudios und Solarien können wieder öffnen.
  • Ab 18. Mai können Hotels wieder Gäste empfangen. Wohnmobil-Standorte sowie Dauercampingplätze können wieder öffnen.
  • Darüber hinaus können weitere Klassen an Berufsbildenden Schulen wieder zum Präsenzunterricht erscheinen.
  • Ab 25. Mai kehren weitere Klassen an die Schulen zurück. Unter anderem die 3. Klassen an den Grundschulen sowie Klassen der Sekundarstufe I an weiterführenden Schulen.
  • Am 27. Mai öffnen Freizeitbäder sowie Innensportanlagen wieder. Auch Kinos können unter Auflagen wieder Besucher empfangen. Ebenso Theater, Konzerthäuser oder Opern.
  • Ab 8. Juni sollen alle Schüler wieder zumindest tageweise Präsenzunterricht an den Schulen erhalten.
  • Weitere Lockerungen an den Kitas werden aktuell geplant.
  • Anfang Juni soll an den Kitas wieder ein eingeschränkter Regelbetrieb starten.
  • Hallenbäder und Saunen können genauso wie Freizeitparks und Innbereiche von Zoos am 10. Juni unter Auflagen wieder öffnen.
  • Ab 24. Juni sollen auch Gruppenreisen wieder möglich sein.
  • Auch Veranstaltungen im Außen- und Innenbereich werden schrittweise wieder ermöglicht. Ab 27. Mai im Außenbereich mit bis zu 100 Teilnehmern. Ab 10. Juni im Innenbereich mit bis zu 75 Personen.

 

Mehr Informationen zu den geplanten Lockerungen in Rheinland-Pfalz findet Ihr hier >

 

Saarland

  • Auch im Saarland werden die Kontaktbeschränkungen gelockert, so dass sich wieder Personen aus zwei Haushalten treffen können.
  • Spätestens seit 11. Mai sind Geschäfte unabhängig von ihrer Verkaufsfläche unter Auflagen wieder geöffnet.
  • Es dürfen zudem Spielplätze, Zoos, Museen, Tier- und Freizeitparks mit entsprechenden Schutzkonzepten wieder öffnen. Ebenso Bildungsstätten, Kosmetiker und Friseure.
  • Am 18. Mai dürfen Restaurants, Gaststätten und Kneipen wieder Gäste empfangen.
  • Auch Hotels, Kinos, Fitnessstudios, Indoor-Sportanlagen, Schwimmbädern sowie Werkstätten für Menschen mit Behinderungen können wieder öffnen.
  • Auch im Hotelgewerbe, bei Kinos, Fitnessstudios, Messen, Schwimmbädern und Sportstätten ist eine Wiederaufnahme des Betriebs unter Auflagen geplant.
  • Parallel zur geplanten Öffnung vieler Wirtschaftsbereiche soll im Saarland die Kindernotbetreuung ausgeweitet werden in Richtung eingeschränkter Regelbetrieb. Wieder zur Schule gehen bereits die Schüler der Abschlussklassen. Seit dem 18. Mai zudem Schüler der Klassenstufe 12 sowie weitere Stufen der dualen und schulischen Ausbildung und Klassen im Übergangsbereich zum Berufsbildungsjahr oder Berufsvorbereitungsjahr. 

 

Mehr Informationen zum Coronavirus und zu den geplanten Lockerungen im Saarland findet Ihr hier >

 

Sachsen-Anhalt

  • Bereits seit dem 04. Mai dürfen sich Gruppen von bis zu fünf Menschen wieder treffen, auch wenn sie nicht gemeinsam wohnen.
  • Bereits seit dem 08. Mai sind Spielplätze wieder geöffnet.
  • Seit 11. Mai dürfen Geschäfte mit einer Verkaufsfläche über 800 qm sowie Friseure unter Auflagen wieder öffnen. Ebenso Museen und Bibliotheken. An den Schulen können Viertklässler zurück in die Klassenzimmer. Alleinerziehende können Kinder in die Kita-Notbetreuung geben. Gottesdienste sowie Sport im Freien sind wieder erlaubt.  
  • Alten- und Pflegeeinrichtungen dürfen wieder Besucher empfangen – allerdings nur eine Person für eine Stunde pro Tag sowie mit Schutz-Maske.
  • Ab 15. Mai sind Campingplätze, Ferienhäuser und -wohnungen für Einheimische wieder geöffnet.
  • Ab 18. Mai dürfen schrittweise einzelne Gastronomiebetriebe unter strengen Auflagen wieder öffnen. Kneipen, Bars und Diskotheken bleiben allerdings vorerst zu.
  • Ab 22. Mai können dann Hotels und Pensionen wieder einheimische Gäste empfangen.
  • Bereits vor Pfingsten sollen auch wieder Touristen aus anderen Bundesländern das Land besuchen können. Private Feiern mit bis zu 20 Personen, Hochzeiten, Bestattungen und Fachveranstaltungen mit bis zu 100 Teilnehmern sollen wieder möglich sein. Auch Schwimmbäder, Sportstudios, Kinos, Theater, Volkshochschulen und Freizeitparks sollen ab Ende Mai unter Auflagen wieder öffnen können.
  • Zum 28. Mai wird das Besuchsverbot in Krankenhäusern aufgehoben.
  • Kindereinrichtungen sollen ab 2. Juni unter Auflagen zu einem Regelbetrieb übergehen.

 

Mehr Informationen zu den geplanten Lockerungen in Sachsen-Anhalt findet Ihr hier >


Sachsen

  • Seit dem 04. Mai sind Sportanlagen und Kultureinrichtungen wieder offen.
  • Die neue Corona-Schutzverordnung in Sachsen erlaubt zudem Lockerungen bei Gottesdiensten, Trauerfeiern und Trauungen.
  • Fitness- und Sportstudios, Tanzschulen, Freizeit- und Vergnügungsparks sowie weitere Einrichtungen dürfen mit genehmigtem Hygienekonzept wieder öffnen. Auch die Innen- und Außenbereiche von Sportstätten können wieder genutzt werden.
  • Ab 15. Mai will Sachsen Hotels, Ferienwohnungen und anderen Beherbergungsbetriebe wieder unter strengen Auflagen öffnen. Angehörige in Alten- und Pflegeheimen dürfen in Ausnahmefällen und unter Einhaltung strenger Auflagen wieder besucht werden.
  • Ebenfalls ab 15. Mai ist eine Öffnung von Gastronomiebetrieben wie Biergärten und Kneipen wieder möglich. Theater, Opern und Konzerthäuser sowie Kinos und Freibäder dürfen wieder öffnen.
  • Auch Seniorentreffpunkte, Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie Fachberatungen für den sozialen und psychosozialen Bereich können wieder öffnen.
  • Ab sofort können zudem alle Geschäfte unter Auflagen wieder Kunden empfangen. Und auch das Versammlungsrecht soll nicht länger eingeschränkt sein. So sind ab 18. Mai Kundgebungen unter Einhaltung von Mindestabstand und Hygienevorschriften wieder möglich.  
  • Ebenfalls ab 18. Mai öffnen wieder Kitas und Schulen.

 

Mehr Informationen zu den geplanten Lockerungen in Sachsen findet Ihr hier > 

 

Schleswig-Holstein

  • Seit dem 9. Mai dürfen sich Angehörige von zwei Haushalten wieder in der Öffentlichkeit sowie im privaten Raum treffen.
  • Gottesdienste mit begrenzter Teilnehmerzahl sind wieder gestattet.
  • Ausstellungen, Museen und Spielplätze sind unter Beachtung von strengen Auflagen wieder geöffnet.
  • Kontaktarme Outdoor-Sportarten sind wieder möglich, ebenso der Verleih von Fahrrädern und Kanus.
  • Ab 18. Mai dürfen wieder alle Menschen nach Schleswig-Holstein kommen. Gaststätten können Innen- und Außenbereiche unter Auflagen wieder bis 22 Uhr öffnen. Auch Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und Wohnmobilstellplätze dürfen wieder Gäste empfangen. Veranstaltungen bis zu 50 Personen sowie Gottesdienste sind unter Einschränkungen wieder möglich. Kinos, Fitnessstudios und Fahrschulen dürfen wieder öffnen. Auch anderer Indoor-Sport darf wieder betrieben werden.
  • Ab 18. Mai soll die Notbetreuung in Kitas ausgeweitet werden. Vorschüler und Kinder mit Förderbedarf sollen wieder betreut werden. Ab 1. Juni soll dann ein eingeschränkter Regelbetrieb für alle Kinder wieder starten. Auch die Schulen sollen schrittweise zu einem Normalbetrieb zurückkehren. Einen Regelbetrieb wird es allerdings bis zu den Sommerferien nicht geben. Ab 25. Mai wird für alle Grundschüler ein eingeschränkter Präsenzunterricht angeboten.  
  • Für die Öffnung der Grenze zu Dänemark soll es bis Ende Mai einen Fahrplan geben.

 

Mehr Informationen zu den geplanten Lockerungen in Schleswig-Holstein findet Ihr hier >

 

Thüringen

  • Wie die anderen Bundesländer lockert Thüringen die Kontaktbeschränkungen, so dass sich Menschen aus zwei Haushalten treffen können.
  • Unter strengen Hygieneauflagen sollen auch Friseure, Kosmetikstudios und ähnliche Dienstleister wieder öffnen können.
  • Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche können ebenfalls wieder öffnen.
  • Auch auf Kinderspielplätzen kann wieder gespielt werden. Freiluftsportanlagen sind für Individualsport wieder geöffnet.
  • Für Krankenhäuser, stationäre Einrichtungen der Pflege und besondere Wohnformen für Menschen mit Behinderungen gilt seit 13. Mai eine Lockerung des Besuchsverbots.
  • Demonstrationen ohne Beschränkungen der Teilnehmerzahl sind seit 13. Mai wieder möglich.
  • Ab 15. Mai sollen in Thüringen Gaststätten und Hotels wieder öffnen. Diese Regelung soll auch für Campingplätze, Ferienwohnungen und Co. gelten.
  • Schrittweise können die Schüler wieder an die Schulen zurückkehren. Seit 11. Mai wird der Präsenzunterricht gestaffelt erweitert. Spätestens ab 2. Juni sollen alle Schulkinder in Thüringen wieder die Schule besuchen können.
  • Kitas sollen ab 18. Mai wieder in den eingeschränkten Regelbetrieb übergehen.
  • In vielen Bereichen wie z. B. die Öffnung von Kitas oder Schwimmbädern sollen in Thüringen ab 18. Mai die Kommunen selbst über Lockerungen entscheiden.
  • Ab dem 1. Juni sollen Fitnessstudios, Schwimmbäder unter freiem Himmel sowie Badeseen wieder besucht werden können. Sporteinrichtungen und -angebote in geschlossenen Räumen können wieder genutzt werden.

 

Mehr Informationen zu den geplanten Lockerungen in Thüringen findet Ihr hier >

 

Der Beitrag wird in den nächsten Wochen regelmäßig für Euch ergänzt und aktualisiert. Letzte Aktualisierung: 22.05.2020.

 

Unsere Quellen und mehr Informationen

 

Lockerung der Besuchsregelungen in betreuten Wohngemeinschaften

In einigen Bundesländern ist es auch wieder gestattet, dass Patienten*innen in betreuten Wohngemeinschaften Besuch erhalten. Dies gilt für:

Bayern: 1 Person, 1x/Tag, max. 1 Stunde   

Berlin:  1 Person, 1x/Tag, max. 1 Stunde

Hessen: 1 Person, 1x/Woche, max. 1 Stunde

NRW: 1 Person, 1x/Tag, max. 1 Stunde  

Thüringen: 1 Person, 1x/Tag, max. 1 Stunde  

 

In den restlichen Bundesländern gibt es noch keine Lockerungen oder entsprechende behördliche Freigaben! (Stand 14.05.2020)

Hygiene- und Besucherregelungen beachten!

Trotz der Lockerungen sind allerdings weiterhin strenge Hygiene- und Abstandsregelungen zu beachten. Außerdem sind entsprechende Besuche zu planen:

  • Wer ist die eine Person, die besuchen darf ?
  • Besuchszeiten absprechen!
  • Es darf sich i.d.R. lediglich ein/e Besucher*in in der Wohngemeinschaft aufhalten!

 

Mitarbeiter*innen der GIP erhalten zur Aktualisierung der CoronaSchVO - Besucherregelungen eine detailierte Information seitens ihren zuständigen Pflegedienstleitungen.

Infektionsschutz: Händehygiene in der Pflege

Die richtige Hände­hygiene­ gehört zu den wichtigsten Infektions­präventions­maßnahmen. Eine der wichtigsten Handhygieneregregeln ist das regelmäßige und sorgfältige Händewaschen. Vor allem in einem pflegerischen Umfeld können Hände von Pflegenden zu gefährlichen Keim- und Infektionsüberträgern werden.

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Community-Masken richtig reinigen

Medizinische Einwegmasken sind in der Coronakrise Mangelware. Viele Menschen setzen daher auf selbstgenähte Textilmasken. Der Vorteil: Sie sind wiederverwendbar. Dazu müssen sie allerdings regelmäßig gereinigt werden. Wir geben Euch Tipps für die richtige und damit sichere Reinigung von textilen Mund-Nasen-Bedeckungen.

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