Job News • 23.03.2020

Corona: Erweiterung der Kinder-Notbetreuung Pflege

Wichtige Erweiterungen der Notbetreuung in Schulen und Kitas in der Corona-Krise

Bundesländer passen Regelungen an, wer einen Anspruch auf Notbetreuung hat

Bundesweit sind aktuell Schulen und Kitas geschlossen. Für Menschen, die in sogenannten systemrelevanten Berufen, wie etwa der Pflege, arbeiten, wurde bereits in der letzten Woche eine Notbetreuung eingerichtet. Da die Regelungen hierfür z.T. schwierig umzusetzen sind und die Betreuung auch nicht ausreichend ist, werden die Normierungen hierfür aktuell in einigen Bundesländern noch einmal angepasst - so etwa in NRW.

 

Laut Information des bpa gelten für NRW ab Montag, den 23. März 2020 etwa folgende Erweiterungen in der Kinder-Notbetreuung:

 

Jede Person, die in einem systemrelevanten Beruf arbeitet, kann unter Vorlage eine Arbeitgeberbescheinigung der Unabkömmlichkeit die Notbetreuung in der Schule bzw. Kita in Anspruch nehmen, wenn sie die Betreuung nicht anderweitig organisieren kann. Damit ist nicht mehr erforderlich, dass beide Elternteile in einem entsprechend systemrelevanten Beruf arbeiten.

 

 

Zu den Einzelheiten der Notbetreuung in NRW gelten zudem aktuelle Erweiterungen:

 

Notbetreuung in der Schule:

Die Notbetreuung in Schulen wird auf das Wochenende sowie die Osterferien 2020 ausgeweitet. In offenen Ganztagesschulen kann die Betreuung auch am Nachmittag genutzt werden.

 

Notbetreuung in der Kita:

Die Betreuung findet in den Einrichtungen statt, mit denen die Eltern einen Betreuungsvertrag haben. Die Eltern haben hierauf einen Anspruch. Im Falle der Weigerung der Kita, sollen sich die Eltern an das Jugendamt wenden. Aber auch die Eltern, die keinen Betreuungsvertrag mit der Kita haben, können die Notbetreuung in Anspruch nehmen. In diesen Fällen sollen sich die Eltern an das Jugendamt wenden.

Auch in Kita´s ist die Wochenendbetreuung ab Montag, den 23.03.2020 sichergestellt.

 

 

Bitte informiert Euch über die aktuelle Entwicklung hierzu in Euren Bundesländern! Hier zeichnen sich ebenso entsprechende Entwicklungen wie in NRW ab!

 

Bestätigung des Arbeitgebers bei Ausgangssperre

Auch bei einer Ausgangsperre im Rahmen der Corona-Krise wird der Weg zur Arbeit erlaubt sein. Dies ist für die Pflege, aber auch andere Berufsgruppen, natürlich unabdingbar. Hierfür bedarf es allerdings voraussichtlich einer entsprechenden Bestätigung des Arbeitgebers.

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Kinderbetreuung in der Corona-Krise: Das müssen Pflegekräfte wissen

Bundesweit sind  Schulen und Kitas geschlossen. Für Menschen, die in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeiten, wird eine eine Notbetreuung organisiert, sprich, die Kinder werden in Kitas und Schulen weiterhin betreut.

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