GIP News • 09.06.2026

Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung

Referentenentwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz präsentiert

Breite Kritik an der Unausgewogenheit der Reformen

In der letzten Woche wurde der Referentenentwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) vorgestellt. Die Reformen haben es in sich.

Der Entwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz stößt bei Pflegebedürftigen und Angehörigen, aber auch bei Sozialverbänden auf breite Ablehnung und Kritik. Im Kern ist die Reform ein großes Sparpaket. Kritisiert wird vor allem die Unausgewogenheit der Reformen zulasten von Beitragszahlern und Pflegebedürftigen. 

Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, bringt die Kritik auf den Punkt: „Anstelle einer grundlegenden Reform der Pflege kürzt die Bundesregierung zu Lasten pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen sowie der Pflegeeinrichtungen und ihren Mitarbeitenden. Diese Reform löst kein einziges strukturelles Problem der Pflegeversicherung." Das Gesetzt soll nach Plänen der Bundesregierung noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.

Was als Reform vermittelt wird, bedeutet bei genauerem Hinsehen vor allem Einsparungen, Kürzungen und Mehrbelastungen:
  • Höhere Belastungen sind für Bewohner von Pflegeheimen, Besserverdienende sowie Kinderlose vorgesehen.
  • Die Hürden für den Erhalt einer Pflegestufe werden erhöht. Für Neu-Einstufungen in Pflegegrade soll es höhere Schwellenwerte geben. 
  • Gleichzeitig soll es mehr Vorbeugung geben, um Pflegebedürftigkeit zu vermeiden. Es soll in der Häuslichkeit ein Anspruch auf «Pflegebegleitung» durch professionelle Kräfte kommen. So sollen gesundheitliche Verschlechterungen früher erkannt werden. Versicherte ab 60 Jahren sollen künftig einen Anspruch auf Vorsorgeuntersuchungen zu altersbedingten Erkrankungen erhalten. Der bisherige Entlastungsbetrag soll beim Pflegegrad 1 entfallen.
  • Die Leistungen der Pflegeversicherung werde künftig jährlich entsprechend der Inflationsentwicklung erhöht. So soll der Anstieg der Eigenanteile gebremst werden.
  • Arbeitgeber sollen zudem künftig auch für Minijobber Pflegebeiträge zahlen müssen. 
  • Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern soll in der Pflegeversicherung ab 2028 eingeschränkt werden.
  • Die Staffelung der Zuschläge für Heimbewohner wird gestreckt. Die stärkste Entlastung greift erst sechs Monate später als bisher.
  • Für pflegende Angehörige sollen die Rentenansprüche gekürzt werden. Künftig werden sie weniger Rente erhalten.
  • Die Vorgabe, dass nur Heime Versorgungsverträge mit Pflegekassen schließen dürfen, die Pflegekräfte nach Tarifvertrag oder ähnlich bezahlen, soll ausgesetzt werden.
  • Um Kommunen von Sozialhilfezahlungen zu entlasten, soll die Regel entfallen, dass auf das Vermögen von Kindern erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro zurückgegriffen werden kann.
Zum Hintergrund

Hintergrund für die Pflegereform ist eine Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. 2027 droht ein Defizit von rund 7,5 Milliarden Euro. 2028 könnte das Defizit bereits auf rund 15 Milliarden Euro wachsen. Zur Finanzierung müssten die Beiträge zur Pflegeversicherung steigen. 

Dass soll durch die Reform verhindert werden. Nach der Vorstellung des Referentenentwurfs machte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen, als Vertreter der Pflegekassen, daher nochmals deutlich, dass bei der Pflege die Hütte brenne. Um mit dem Löschen beginnen zu können, enthalte der Entwurf einige Instrumente. 

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