GIP News • 23.04.2026

GKV Beitragssatzstabilisierungsgesetz gefährdet nach IPREG erneut die ambulante Intensivpflege

GKV-Spargesetz gefährdet ambulante Intensivpflege

Reform sieht Kappung der Verpflichtung der Kostenträger zur vollständigen Refinanzierung der Tariflöhne vor

 

Das Bundesministerium für Gesundheit plant mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz tiefgreifende Eingriffe in das Gesundheitssystem. Hintergrund: Die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung soll stabilisiert werden. Doch der am 16. April 2026 veröffentlichte Referentenentwurf verfehlt sein Ziel. Er setzt einseitig bei den Leistungserbringern an und gefährdet somit erneut auch die ambulante Intensivpflege. Die Verpflichtung der Kostenträger zur vollständigen Refinanzierung der Tariflöhne soll gekappt werden. Dieses Vorhaben setzt die außerklinische Intensivpflege wiederholt massiv unter Druck und gefährdet letztlich die Versorgung schwerstpflegeberdürtiger Menschen.

Wir betrachten die im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz geplante Reform zur Begrenzung der Refinanzierung tariflicher Vergütungen in der außerklinischen Intensivpflege mit großer Sorge. Aus unserer Sicht stellt dieser Schritt eine erneute erhebliche Gefährdung der Versorgungsstabilität in der häuslichen Krankpflege dar und setzt die Attraktivität des Pflegeberufs maßgeblich herab. 

 

Eingriff in bewährte Finanzierungslogik der ambulanten Intensivpflege

Die bisherige vollständige Refinanzierung tariflich vereinbarter Löhne sowie regional üblicher Vergütungen war ein zentraler Baustein zur Sicherstellung fairer Arbeitsbedingungen und damit zur Stabilisierung der ambulanten Intensivversorgung. Die nun geplante Deckelung dieser Refinanzierung der Tariflöhne bedeutet faktisch einen Systemwechsel: Tarifsteigerungen werden künftig nicht mehr vollständig als wirtschaftlich notwendige Kosten anerkannt. Damit wird die Verantwortung für gesamtgesellschaftliche Lohnentwicklung einseitig auf die Leistungserbringer verlagert.

 

Gefährdung der Versorgungssicherheit 

Die außerklinische Intensivpflege ist ein tragender Pfeiler der medizinischen Versorgung im Rahmen der häuslichen Krankpflege. Bereits heute kämpfen ambulante Intensivpflegedienste mit einem erheblichem Fachkräftemangel.

Eine unzureichende Refinanzierung tariflicher Lohnentwicklung wird:

•             den wirtschaftlichen Druck auf die Pflegedienste erhöhen

•             die Wettbewerbsfähigkeit tarifgebundener Anbieter schwächen

•             regional bestehende Versorgungsengpässe verschärfen

 

GKV‑Beitragssatzstabilisierungsgesetz steht im Widerspruch zur Fachkräftesicherung

Politisch wird regelmäßig die Bedeutung der Fachkräftesicherung im Pflegebereich betont. Gleichzeitig konterkariert die geplante Gesetzesänderung dieses Ziel.

Tariflich vereinbarte Lohnsteigerungen sind ein zentrales Instrument zur Gewinnung und Bindung qualifizierter Pflegekräfte. Werden diese Lohnentwicklungen nur noch teilweise refinanziert, entsteht ein struktureller Druck auf Arbeitgeber, der mittelfristig die Attraktivität des Berufs weiter schwächt.

 

Reformpläne bergen Risiko einer schleichenden Unterfinanzierung

Die vorgesehene Orientierung an einer gedeckelten Grundlohnentwicklung führt zu einer Entkopplung von realer Lohn- und Kostenentwicklung in der ambulanten Pflege.

Dies birgt die Gefahr einer schrittweisen Unterfinanzierung des Systems, die sich nicht sofort, aber kumulativ bemerkbar macht:

•             sinkende wirtschaftliche Stabilität von Leistungserbringern

•             Einschränkungen im Leistungsangebot

•             steigende Belastung der verbleibenden Pflegekräfte

 

Wir fordern daher:

  1. Beibehaltung der vollständigen Refinanzierung tariflicher Vergütungen in der außerklinischen Intensivpflege
  2. Verlässliche und dynamische Anpassung der Vergütungssystematik an reale Kostenentwicklungen
  3. Einbindung der Pflegepraxis in alle weiteren Reformschritte
  4. Vermeidung zusätzlicher struktureller Belastungen in einem bereits angespannten System

 

 

GIP-Klartext:

Eine nachhaltige Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung darf nicht auf Kosten der ambulanten Pflege erfolgen. Wer die Tarifrefinanzierung begrenzt, riskiert nicht nur einen wirtschaftlichen Druck auf die Leistungserbringer, sondern auch die Stabilität der pflegerischen Versorgung.

Die außerklinische Intensivpflege ist kein Kostenfaktor, sondern ein unverzichtbarer Bestandteil der Gesundheitsversorgung. Ihre Finanzierung muss dieser Bedeutung gerecht werden. Auch ist der Anteil der Kosten für die ambulante Intensivpflege an den Gesamtkosten gering. Dieses Gesetz spart nicht das System gesund – es spart die Versorgung von schwerstpflegebedürftigen Menschen krank und spart wieder einmal an den Schwächsten unserer Gesellschaft.

 

 

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