GIP News • 14.04.2020

IPReG Anhörung Bundestag

Trotz Corona-Krise: Neuer Termin, um IPReG im Bundestag voranzutreiben

Öffentliche Anhörung für Mittwoch, den 6. Mai 2020 zu GKV-IPReG geplant

Angesichts der Corona-Pandemie gibt es wohl kaum einen unpassenderen Zeitpunkt als den jetzigen, um über das geplante Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz – GKV-IPReG – zu beraten und das Thema weiter voranzutreiben. Die aktuellen Ambitionen hierzu stellen einen weiteren Schlag ins Gesicht der Betroffenen in Punkto Teilhabe und Solidarität dar. Angemessener wäre echte Hilfe statt irrsinniger Gesetzgebungsverfahren.

Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz – GKV-IPReG

Das geplante Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz - GKV-IPReG), vormals RISG, beschäftigt intensivpflegebedürftige und beatmete Menschen seit August 2019. Sah der ursprüngliche Entwurf (RISG) noch einen klaren stationären Vorrang ihrer Versorgung aufgrund der vermeintlich höheren Kosten für eine ambulante Betreuung vor, argumentiert der zur aktuellen Diskussion stehende IPReG-Entwurf nunmehr verstärkt mit dem Fachkräftemangel. Die Folge bleibt: Betroffene Pflegebedürftige sollen zukünftig hinsichtlich ihrer Selbstbestimmung des Wohn- und Pflegeortes eingeschränkt sein. Denn auch mit IPReG heißt es nach Einzelfallprüfung des Medizinischen Dienstes und Entscheidung des Kostenträgers für viele Betroffene sehr wahrscheinlich: Ab ins Pflegeheim!

 

Öffentliche Anhörung mitten in Corona-Pandemie geplant

Nachdem der Gesetzesentwurf über Monate von Betroffenen und deren Verbänden immer wieder kritisiert wurde, befindet er sich aktuell zur Abstimmung in Bundesrat und Bundestag. Und hier ruht das Gesetzgebungsverfahren angesichts der Corona-Krise keineswegs. Vielmehr heißt es auf der Website des Bundestages:

 

"Der Ausschuss für Gesundheit wird in seiner Sitzung am Mittwoch, den 6. Mai 2020, von 14.30 Uhr bis 16.00 Uhr eine öffentliche Anhörung zu der Vorlage Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz – GKV-IPReG) BT-Drucksache 19/....* durchführen. 

*vorbehaltlich der Überweisung der Vorlage durch das Plenum

Die Anhörung findet im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (MELH), Anhörungssaal 3 101, in der Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1, 10117 Berlin statt."

 

Die Verbände sollen bis 22. April ihre Stellungnahmen einreichen.

 

Öffentliche Anhörung? Der Grundgedanke ist sicher gut, ansichts der aktuellen Entwicklungen rund um Covid-19 allerdings eine weitere Demütigung der betroffenen Menschen, die als Corona-Hochrisikogruppe wohl derzeit kaum eine öffentliche Veranstaltung besuchen werden. Des Weiteren gelten Stand heute weitreichende von Bund und Ländern verordnete Kontaktbeschränkungen sowie ein weitreichendes Verbot öffentlicher Veranstaltungen und Versammlungen. Man stellt sich also angesichts dieses anberaumten Termins die Frage, ob im Bundestag tatsächlich jemand denkt, dass die Corona-Gefahr in ca. 3,5 Wochen vom Tisch ist oder hier eine Berechnung mitspielt, IPReG mit Corona schnell und unbemerkt vom Tisch zu bekommen...!?

 

Auch die den Betroffenenverbänden auferlegte Frist der möglichen Stellungnahme bis zum 22. April 2020 ist eine Farce. Sind diese doch aktuell damit beschäftigt, die Betroffenen bei der Beschaffung dringend benötigter Hilfs- und Schutzmittel zu unterstützen. Denn viele ambulante versorgte Intensivpatienten und ihre Angehörigen befinden sich aufgrund der Corona-Krise derzeit im absoluten Ausnahmezustand. Sie kämpfen um Atemschutzmasken, Desinfektionsmittel sowie andere täglich benötigten Hilfsmittel, um die Versorgung sicher zu stellen und eine für sie lebensgefährliche Ansteckung mit dem Corona-Virus zu verhindern.

 

Angesichts der Umstände können wir uns nur wiederholen:

Aktuell ist nicht die Zeit, um weiter über IPReG zu beraten, sondern eine Zeit, die zum Umdenken bewegen sollte! Es ist Zeit, eine besondere Hochrisikogruppe heute und in Zukunft zu schützen!  Die Corona-Krise beweist, dass chronisch kranke Intensivpatienten nicht in Vielzahl in stationären Einrichtungen untergebracht werden sollten. Denn nirgends sind Menschen mit einem besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege besser und sicherer aufgehoben als in bewährten ambulanten und selbstbestimmten Versorgungsstrukturen, die sich angesichts der Corona-Pandemie zusätzlich als wichtige Entlastung für Kliniken darstellen.

 

Echte Hilfe statt irrsinniger Gesetzgebungsverfahren 

Wünschenswert wäre anstelle irrsinniger Gesetzgebungungsverfahren aktuell echte Hilfe und eine Verbesserung der Situation für intensivpflegebedürftige und beatmungspflichtige Menschen, die ambulant versorgt werden und für die eine Infektion mit dem Corona-Virus katastrophale Folgen hätte.

Im Klartext: Wertes Bundesgesundheitsministerium, es gilt, auch ambulante Pflegedienste und Pflegebedürftige etwa im persönlichen Budget in der Corona-Krise mit dringend benötigten und ausreichenden Schutzmaterialien wie Atemschutzmasken, Schutzkleidung und Desinfektionsmittel auszustatten!

 

#NoIPReG

 

IPReG im Bundeskabinett durchgewunken

12. Februar 2020: Trotz scharfer Kritik wurde das von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn geplante Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (kurz IPReG, vormals RISG) vom Bundeskabinett beschlossen und wird damit in das parlamentarische Verfahren gehen. Ein schwarzer Tag für die ambulante Intensivpflege.

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IPReG birgt auch in Version zwei ein faules Ei…

Im Großen und Ganzen verfolgt auch der zweite IPReG-Entwurf konsequent das Ziel, die außerklinische Intensivpflege zu schwächen – allerdings mit einer veränderten Argumentation. Die Folge bleibt: Betroffene Pflegebedürftige werden zukünftig hinsichtlich ihrer Selbstbestimmung des Wohn- und Pflegeortes eingeschränkt sein.

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