IPReG im Bundeskabinett durchgewunken
Ein schwarzer Tag für die ambulante Intensivpflege
IPReG passiert die Hürde des Bundeskabinetts und geht in die parlamentarische Abstimmung
Trotz anhaltender Proteste und scharfer Kritik wurde das von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn geplante Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (kurz IPReG, vormals RISG) am 12. Februar 2020 vom Bundeskabinett beschlossen und wird damit in das parlamentarische Verfahren gehen. Bereits die beiden vorangegangenen Entwürfe (RISG vom 14. August 2019 und IPReG 1.0 vom 6. Dezember 2019) zeigten, welche Ängste und Sorgen das Vorhaben die ambulante Intensivpflege "dauerhaft" und "tatsächlich" zu Gunsten der stationären Versorgung aus der deutschen Pflegelandschaft zu verdrängen, bei Betroffenen auslöst.
Das Tragische an der jetzigen Situation:
Der überarbeitete Gesetzesentwurf (IPReG 2.0 vom 21. Januar bzw. 07. Februar 2020) sieht immer noch eine Einzelfallentscheidung über den Wohn- und Pflegeort von intensivpflegebedürftigen Menschen durch die Kostenträger (Krankenkassen) auf Grundlage einer persönlichen Begutachtung durch den MDK vor. Das schafft weder Versorgungssicherheit noch Rechtssicherheit für die Betroffenen. Beatmungspatient*innen müssen weiterhin fürchten, gegen ihren Willen aus ihrem Zuhause herausgerissen zu werden.
Wir teilen die Ansicht der Betroffenenverbände und sagen: Das darf nicht sein! Jeder sollte selbst über seinen Wohnort entscheiden dürfen.
Wie geht es weiter? - Beratungsfolge des IPReG
Referentenentwurf RISG vom 14. August 2019
Fachanhörung: 11. September 2019
Neuer Referentenentwurf IPReG vom 6. Dezember 2019
Verabschiedung Kabinettsentwurf: 12. Februar 2020
1. Durchgang Bundesrat: N.N.
1. Lesung Bundestag: N.N.
Anhörung im Bundestag: N.N.
2./3. Lesung Bundestag: N.N.
2. Durchgang Bundesrat: N.N.
Inkrafttreten: mit Verkündigung
Jetzt aufstehen gegen IPReG: Der Protest muss lauter werden!
Auch, wenn die Situation sich zuspitzt und das Bundesgesundheitsministerium unter Jens Spahn (CDU) trotz massivem Widerstand an seinem Gesetzesentwurf festhält und IPReG mit Ach und Krach durchpeitschen möchte, Aufgeben ist keine Lösung. Vielmehr müssen die Proteste lauter werden und diejenigen, die sich bis dato im Hintergrund gehalten haben, in der Hoffnung, dass andere für ihre Interessen eintreten, sollten aufstehen, sich bewegen und Flagge zeigen - für den Erhalt der Selbstbestimmung. Unterschreiben Sie die Petiton gegen IPReG, unterstützen Sie die Proteste und schreiben Sie an die Politik.
Schweigen ist in diesem Fall nicht Gold! Noch besteht die Möglichkeit, etwas gegen IPReG zu unternehmen!
Für Betroffene ist IPReG ein Skandal. Er missachtet ihre Würde, dringt in ihren Alltag ein und diskriminiert sie. Daher haben sie eine Petition gestartet, die jeder unterstützen kann.
Seit Bekanntwerden des Gesetzesentwurfes finden wöchentlich Mahnwachen gegen IPReG statt. Informieren Sie sich und unterstützen Sie den Protest aktiv! Die nächste Demonstration findet am 14. Februar 2020 von 11.00 bis 13.00 Uhr vor dem BMG in Berlin statt.