IPReG im Bundesrat
IPReG-Gesetzgebungsverfahren trotz Corona nicht ausgesetzt
Überschattet von der Corona-Angst wird IPReG im Bundesrat beraten
Überschattet von der Corona-Angst soll IPReG bereits am 27. März 2020 im Bundesrat beraten werden – im Eilverfahren. Dabei ist das von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn geplante Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG, vormals RISG) gerade in Zeiten von Corona mehr denn je als eine Farce zu betrachten.
Die Corona-Krise beweist einmal mehr, dass chronisch kranke Intensivpatienten nicht in Vielzahl in stationären Einrichtungen untergebracht werden sollten. Nirgends sind sie aktuell und in Zukunft sicherer als zu Hause oder in einer ambulanten Wohngemeinschaft.
Beobachten wir die aktuellen Meldungen aus stationären Pflegeheimen, in denen sich etwaige Infektionen schnell verbreiten und stellen wir uns diese Geschehnisse bei einer Hochrisikogruppe vor: Ein Horrorszenario, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, die CDU und alle anderen Entscheidungsträger in Sachen IPReG spätestens jetzt zum Umdenken bewegen sollte.
Herr Jens Spahn, werte CDU und Entscheidungsträger:
Jetzt ist nicht die Zeit, über IPReG zu beraten, sondern das Thema zu beerdigen! Es ist Zeit, eine besondere Hochrisikogruppe heute und in Zukunft zu schützen und die vorhandenen Strukturen der außerklinischen Intensivpflege zu nutzen! Denn nur gemeinsam schaffen wir das!
Für Betroffene ist IPReG ein Skandal. Er missachtet ihre Würde, dringt in ihren Alltag ein und diskriminiert sie. Daher haben sie eine Petition gestartet, die jeder unterstützen kann.