GIP News • 21.01.2020

IPReG Protest vor CDU-Bundesgeschäftsstelle

Wir geben im Protest gegen IPReG nicht auf!

Auf Sensibilisierungskurs der CDU zu Bundesgesundheitsminister Spahns Gesetzesvorhaben

„Patienten in der Intensivpflege können weiter zu Hause betreut werden“, verspricht Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) immer mal wieder. Was er dabei nicht erwähnt: Auch der neue Gesetzesentwurf IPReG (vormals RISG), stellt die häusliche Intensivversorgung unter Vorbehalte, die das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Menschen einschränken.

Angemessenheitsprüfung durch den medizinischen Dienst

Vor allem die im neuen Gesetzesentwurf des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz vorgesehene "Angemessenheitsprüfung" kann zukünftig betroffene Intensivpatienten nicht aufatmen lassen. So heißt es in der Neufassung der Gesetzesvorlage:

 

"Wünschen der Versicherten, die sich auf den Ort der Leistung nach Satz 1 richten, ist zu entsprechen, soweit sie angemessen sind und die medizinisch-pflegerische Versorgung an diesem Ort sichergestellt ist." (Referentenentwurf IPReG vom 6.12.2019)

 

Hinzu kommt, dass die Prüfungen vor Ort, welche Versorgung angemessen ist, laut Gesetzesvorlage künftig der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) vornehmen soll – also genau die Institutionen, die wohl mitunter auch an einer Kosteneinsparung interessiert ist. Der Bock wird also zum Gärtner gemacht...

 

"Die Feststellung der Voraussetzungen nach den Sätzen 1 bis 3 erfolgt durch die Krankenkasse nach persönlicher Begutachtung des Versicherten und des Leistungsorts durch den Medizinischen Dienst." (Referentenentwurf IPReG vom 6.12.2019)

 

So beobachtet nicht nur der Inklusionsbeirat unter der Leitung des Beauf­​tragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, die aktuellen Entwicklungen weiterhin mit großer Sorge, sondern auch die Opposition wie Grünen Sprecherin für Behindertenpolitik Corinna Rüffer oder Pia Zimmermann, Sprecherin der Linken für Pflegepolitik. Sie kritisieren Bundesgesundheitsminister Jens Spahns Vorhaben vehement.

 

"Spahn kloppt den Grundsatz „ambulant vor stationär“ in die Tonne, weil er Kosten sparen möchte. Das Recht behinderter Menschen, über ihren Wohnort zu entscheiden, ist ihm dabei offenbar egal. Das ist schäbig, ob es nun RISG heißt oder IPREG." , Corinna Rüffer  (Bündnis 90/Die Grünen)

 

"Eine kleine Anfrage von mir brachte ans Licht, dass die Versorgungsangebote in den einzelnen Bundesländern von skandalöser Ungleichheit gekennzeichnet sind. Zudem liegen der Bundesregierung keine näheren Angaben zu Fallzahlen und Bedarfen vor. Das erhärtet den Verdacht, es ginge bei dem Gesetzentwurf nicht um die Verbesserung der Versorgung, sondern um Kosteneinsparungen.", Pia Zimmermann (DIE LINKE)

 

Nach 20 Wochen Protest vor dem BMG wollten wir nun wissen: Was sagt Spahns CDU-Bundesgeschäftsstelle zu IPReG?

 

Doch was sagen eigentlich Jens Spahns Kollegen der CDU zum Thema? Das wollten wir gern wissen. So zogen wir im Januar 2020 gemeinsam mit Betroffenen und dem ALS mobil e.V. mit unserer wöchentlichen Mahnwache gegen IPReG (vormals RISG) um. Nach 20 Wochen vor dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) setzten wir unseren Protest vor der CDU-Bundesgeschäftsstelle (Konrad-Adenauer-Haus) in Berlin fort.

 

Leider wollte auch niemand aus der CDU-Bundesgeschäftsstelle wirklich mit uns zum Thema ins Gespräch kommen. Schade! Aber zumindest begegnete man uns hier freundllicher als wir es von 20 Wochen Protest vor dem BMG gewohnt waren. Die Tür für etwaige menschliche Bedürfnisse stand offen und man versorgte uns zumindest am 2. Protestfreitag mit heißen Getränken. Das ist doch wenigstens etwas...

 

Am Ende bedarf IPReG einer parlamentarischen Zustimmung

 

In dieser Woche zieht der Protest noch einmal um: Es geht vor die SPD-Parteizentrale vor das Willy-Brand-Haus in Berlin, um auch hier noch einmal für das Thema und die Angst der Betroffenen zu sensibilisieren.

Freitag, den 24.01.2020 11.00 bis 13.00 Uhr.

Denn auch, wenn Jens Spahn von seinem Gesetzesentwurf letztlich immernoch ziemlich überzeugt ist, bedarf es doch am Ende einer parlamentarischen Zustimmung. Und zumindest Bärbel Bas, stellvertretende SPD-Fraktionschefin, meinte kürzlich zur Diskussion rund um IPReG und der Zukunft der häuslichen Intensivpflege:

"Patientinnen und Patienten in der Intensivpflege sollen weiter zu Hause betreut werden können. Das gilt für die SPD-Bundestagsfraktion. Darum haben wir den ersten Entwurf zur Neuregelung der Intensivpflege abgelehnt. Die Vorrangregelung, nach der außerklinische Intensivpflege vorrangig in stationären Pflegeeinrichtungen erbracht werden soll, steht zwar nicht mehr im Gesetzentwurf, die bisherige Wahlfreiheit soll aber nur gelten, wenn die Pflege zu Hause angemessen ist. Diese Wahlfreiheit darf aber nicht unter einen Kostenvorbehalt gestellt werden. Für uns ist klar: Wenn ein Mensch gut zu Hause gepflegt wird und er damit weiter am Leben seiner Familie teilhaben kann, dann muss das möglich sein."(Quelle: Facebook-Post,  Bärbel Bas vom 18. Dezember 2019 https://www.facebook.com/baerbel.bas/).

In diesem Sinne freuen wir uns auf die Gespräche mit der SPD! Und: Wir geben nicht auf, bis das Selbstbestimmungsrecht aller erhalten bleibt!

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