Mahnwache gegen Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetz
So schnell werden Sie uns nicht los Herr Spahn!
RISG-Demonstration #4 und #5 vor dem BMG
Wir geben nicht auf! Auch an diesem Freitag, den 20. September positionierten wir uns, wie auch in der vergangenen Woche und der davor und der davor... von 11.00 bis 13.00 Uhr gemeinsam mit Betroffenen vor dem Bundesgesundheitsministerium in der Berliner Friedrichstraße 108 um Bundesgesundheitsminister Spahn unsere Empörung für sein geplantes Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetz (RISG) näher zu bringen.
RISG sieht diverse Neuregelungen u.a. in der außerklinischen Intensivpflege vor
Der Referentenentwurf der Bundesregierung zum Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetz (RISG) vom Bundesministerium für Gesundheit sieht diverse Neuregelungen im Rahmen der medizinischen Rehabilitation und außerklinischen Intensivpflege vor. Im Bereich der häuslichen Krankenpflege soll ein komplett neuer Anspruch auf die außerklinische Intensivpflege eingeführt werden. Die Versorgung der verordneten Leistungen in der eigenen Häuslichkeit des Pflegebedürftigen soll zur Ausnahme werden.
Regelhafte Versorgung von Intensivpatienten in vollstationären Einrichtungen
Regelhaft soll die Versorgung in vollstationären Einrichtungen oder in speziellen Intensivpflege-Wohngemeinschaften stattfinden. Ausnahmen sieht der Entwurf nur bei Kindern vor und in Fällen, bei denen eine stationäre Unterbringung „unzumutbar“ sein soll.
Für Pflegebedürftige, welche zur Zeit des Inkrafttretens des Gesetzes bereits in den eigenen vier Wänden intensivpflegerisch versorgt werden, sieht der Entwurf eine Übergangsfrist von 36 Monaten vor, bis auch diese Pflegebedürftigen in vollstationären Einrichtungen bzw. besonderen Wohngemeinschaften untergebracht werden sollen.
Die Leistung der außerklinischen Intensivpflege soll nur durch hierfür besonders qualifizierte Vertragsärzte verordnet werden.
Fakt ist, dass der Referentenentwurf des Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetz (RISG) und die darin geregelten Einschränkung der häuslichen Krankenpflege in der eigenen Wohnung, nach hiesiger Auffassung einen Verstoß gegen das verfassungsrechtlich garantierte Selbstbestimmungsrecht aus Artikel 2 Abs. 1 i. V. m. Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) darstellen. Weiterhin verstößt der Entwurf gegen die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).
Zudem wird das Recht der Teilhabe und Eingliederung in den Alltag und das Leben der betroffenen Pflegebedürftigen stark eingeschränkt. Die Wahlfreiheit der Pflegebedürftigen hinsichtlich ihres Wohnortes wird missachtet.
Wir leben nicht in Spahnien, Herr Spahn und fordern deshalb:
Keine Zwangseinweisung von Intensivpatienten! Lassen Sie den Betroffenen ihr Selbstbestimmungsrecht!
Sie möchten die Betroffenen bei ihren Protesten gegen Spahns Gesetzesentwurf unterstützen? Unterzeichnen Sie jetzt die Online-Petition gegen das geplante #RISG! Jede Stimme zählt!
Eine Meinungssammlung: Was bedeutet der Gesetzesentwurf für Betroffene und Angehörige? Wir haben ihre Stimmen einmal zusammengefasst...