Job News • 25.04.2020

Maskenpflicht in Deutschland - Was gilt wo und ab wann?

Alle Bundesländer führen eine Masken-Pflicht ein, nur eben keine einheitliche...

Wir geben Euch einen Überblick der aktuell (vorgesehenen) Regelungen

Deutschland diskutiert seit Wochen über eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum, wobei es um das Tragen von Mund-Nasen-Masken bzw. Alltagsmasken oder nach neuer Definition „Community-Masken“ in der breiten Bevölkerung, vor allem zum Fremdschutz im Rahmen der Eindämmung der Corona-Pandemie, geht. Nun ist es soweit: Alle Bundesländer führen verpflichtende Mundschutz-Regelungen ein.

Bundesländer führen Maskenpflicht wider einer Trageempfehlung der Bundesregierung ein

Trotzdessen sich die Bundesregierung in langen Diskussionsrunden gegen eine Maskenpflicht in öffentlichen Bereichen entschieden hatte und lediglich eine dringliche Empfehlung für etwa das Tragen von Masken im öffentlichen Nahverkehr oder auch im Einzelhandel ausgesprochen hatte, führen nun doch ausnahmslos alle Bundesländer verpflichtende Regelungen ein und zwar keine einheitlichen. Sind wir doch alle von dem selben Virus betroffen...!?

 

Überblick der Masken-Regelungen in den einzelnen Bundesländer

Ab kommendenden Montag, den 27.04.2020 (teilweise schon eher) gelten in den einzelnen Bundesländern folgende Maskentragepflichten:

 

Baden-Württemberg (ab 27. April 2020)

 

Bayern (ab 27. April 2020)

 

Berlin (ab 27. April 2020)

 

Brandenburg (ab 27. April 2020)

 

Bremen (ab 27. April 2020)

 

Hamburg (ab 27. April 2020)

 

Hessen (ab 27. April 2020)

 

Mecklenburg-Vorpommern (ab 27. April 2020)

 

Niedersachsen (ab 27. April 2020)

 

Nordrhein-Westfalen(ab 27. April 2020)

  • Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr, im Einzelhandel und auf Wochenmärkten
  • Außerdem in Arztpraxen, bei der Abholung von Speisen und Getränken in gastronomischen Einrichtungen sowie in Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann
  • Es wird erwägt, die Maskenpflicht auf Arztbesuche auszudehnen
  • Mehr Informationen zur Maskenpflicht in NRW >

 

Rheinland-Pfalz( ab 27. April 2020)

 

Saarland(ab 27. April 2020)

 

Sachsen (seit 20. April 2020)

 

Sachsen-Anhalt (seit 23. April 2020)

 

Schleswig-Holstein (ab 29. April 2020)

 

Thüringen (seit 24. April 2020)

 

Stand: 28.04.2020

 

Wozu dient die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes?

Vor allem im öffentlichen Nahverkehr, in Geschäften und in Einkaufszentren kommen viele unbekannte Menschen auf engem Raum zusammen. Ein Mindestabstand von 1,5 Metern kann dabei nicht immer eingehalten werden. Da die Übertragung von COVID-19 vor allem durch eine Tröpfcheninfektion (durch Husten, Niesen, Aussprache und Atmung) stattfindet, können Mund-Nasen-Masken dabei helfen, die Gefahr der Corona-Virus-Übertragung abzusenken. Wichtig dabei ist zu verstecken, dass es hierbei vor allem um Fremdschutz geht. Das Tragen von Alltagsmasken kann neben anderen Maßnahmen nach aktuellem Wissensstand helfen, die Verbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 weiter einzudämmen – auch wenn keine Krankheitszeichen vorliegen.

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