GIP News • 19.05.2026

Neues Qualitätssystem in der ambulanten Pflege

Ab Juli 2026: Veränderte Qualitätsprüfungen in der ambulanten Pflege und Intensivpflege

Neues Prüfsystem mit Fokus auf tatsächliche Versorgung ersetzt Pflegenoten

Die Qualitätsprüfung in der ambulanten Pflege und Intensivpflege wurde grundlegend überarbeitet und neu aufgestellt. Ein neues, vierstufiges Qualitätssystem ersetzt ab 01. Juli 2026 das bislang eingesetzte System der Pflegenoten. Im Mittelpunkt der Qualitätsprüfungen steht zukünftig die konkrete Versorgungssituation der Patientinnen sowie Patienten und damit die Frage, wie gut die Versorgung von Pflegebedürftigen im Alltag erfolgt. Zentrale Fragen sind: Kommt die Pflege wirksam bei den Versicherten an? Wird der aktuelle Wissensstand in der Pflege angewendet und umgesetzt? Statt Notenvergabe erfolgt zukünftig eine Einordnung in Stufen. Das neue System soll eine bessere Vergleichbarkeit der Pflegeanbieter sowie mehr Transparenz ermöglichen. 

Die Pflegesituation im Mittelpunkt

 

Das überarbeitete Verfahren der Qualitätsprüfungen setzt die gesetzlichen Vorgaben der §§ 114 ff. SGB XI um. Das neue Prüfverfahren soll besser ermitteln und darstellen, wie Pflegebedürftige im Alltag versorgt und gepflegt werden. Die Qualität des Pflegeprozesses und die tatsächlichen Ergebnisse der Versorgung werden bewertet. Kurz, wie gut geht der Pflegedienst auf die Bedarfe und Bedürfnisse der pflegebedürftigen Menschen ein und wie ist die tatsächliche Pflegesituation der Patientinnen und Patienten. Die neue Qualitätsprüfung ist damit Ausdruck eines Paradigmenwechsels – weg von der Prüfung der Strukturen in der Pflege, hin zur Ergebnisqualität.

 

Speziell in der außerklinischen Intensivpflege geht es im Rahmen von Qualitätsprüfungen zukünftig um Fragen wie:   

  • Wie ist das Beatmungsmanagement? 
  • Was wird getan, um Komplikationen zu verhindern?
  • Wie ist das Notfallmanagement aufgebaut?
  • Wie wird in Notfallsituationen konkret gehandelt?

 

Wie bisher werden die Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen Dienst sowie den Prüfdienst der PKV durchgeführt. Zukünftig werden die Prüfungen allerdings in der Regel zwei Arbeitstage vorher angekündigt. Die Prüfungen erfolgen stichprobenartig. In der allgemeinen ambulanten Pflege werden dazu neun Pflegebedürftige geprüft – auch Versicherte mit einem komplexen Versorgungsbedarf. Das neue Qualitätssystem gilt aber auch für spezialisierte Pflegeangebote wie die psychiatrische Hauskrankenpflege oder die außerklinische Intensivpflege.

 

Fallbezogenes Prüfsystem

 

Im Unterschied zu den bisherigen Qualitätsprüfungen ist das neue Prüfsystem fallbezogen. Fallanalysen zufällig ausgewählter Patientinnen und Patienten statt Prüfung der Dokumentation.

 

Zu den geprüften Qualitätskriterien zählen:
 

  • die Umsetzung von ärztlich verordneten Maßnahmen von der Wunderversorgung bis hin zur Medikation,
  • die Unterstützung unter anderem bei der Ernährung, der Körperpflege oder Mobilität,
  • die Beratung von Angehörigen,
  • die Patientenaufnahme und Risikoeinschätzung.

 

Gleichzeitig werden pflegefachliche Entscheidungen und Kompetenzen der Fachkräfte geprüft. Dies geschieht im Rahmen von Fachgesprächen, bei denen keine Führungskräfte anwesend sind.

 

Vierstufiges Qualitätssystem

 

Die Bewertung und die damit verbundene öffentliche Qualitätsdarstellung der Pflegedienste erfolgt zukünftig durch die Einordnung in eine von vier Kategorien:

  • A - keine Auffälligkeiten - keine oder geringe Qualitätsdefizite
  • B - Dokumentationsfehler ohne Folgen - moderate Qualitätsdefizite
  • C - Risiko für negative Folgen - erhebliche Qualitätsdefizite
  • D - eingetretene Schädigung - schwerwiegende Qualitätsdefizite

 

Im Fokus der neuen Prüfungen steht somit die Frage, ob Defizite in der Pflege auftreten und welche Auswirkungen diese auf die pflegebedürftigen Menschen haben. Mit dem neuen Bewertungssystem wird die Systematik der stationären Pflege übernommen.

In die Veröffentlichung fließen die Ergebnisse der externen Qualitätsprüfungen sowie ergänzende Strukturangaben der Pflegedienste wie Fachkraftquote, personelle Ausstattung und Zusatzqualifikationen der Mitarbeitenden mit ein. Die Pflegedienste sind verpflichtet, ihre Angaben im Halbjahresrhythmus zu aktualisieren.

 

Veröffentlichung in Pflegeportalen

 

Veröffentlicht werden die Qualitätsinformationen in zentralen Pflegeportalen der Krankenkassen. Die Informationen sollen pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen dabei helfen, einen geeigneten Pflegeanbieter auszusuchen.

Im Vergleich zum alten Prüfsystem in der Pflege wurden in das neue Qualitätssystem auch aktuelle Pflegeformen wie ambulante Betreuungsdienste, die auf Alltagsunterstützung spezialisiert sind, mit aufgenommen. Zukünftig werden auch diese nach geeigneten Kriterien geprüft und die Qualitätsinformationen veröffentlicht.

Ob Qualitätsbewertung oder Qualitätsverbesserung – die veröffentlichten Ergebnisse sollen zukünftig sowohl den Pflegekassen als auch den Pflegediensten zuverlässige, vergleichbare und planungsrelevante Informationen liefern. 

Besonderheit im Bereich der außerklinischen Intensivpflege

Speziell im Bereich der hochspezialisierten außerklinischen Intensivpflege kommt neben dem neuen Prüfsystem für die ambulante Pflege eine weitere, gesonderte Begutachtung nach § 132a und 132l SGB 5 zum Einsatz. Diese spezielle Prüfung im Bereich der außerklinischen Intensivpflege erfolgt immer unangekündigt.

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