GIP News • 29.05.2020

Protest gegen IPReG zeigt Wirkung

41 Wochen Protest gegen IPReG gehen nicht spurlos vorbei

1. Bundestagsdebatte gibt Anlass zur Hoffnung, auch, wenn der Kampf nicht vorbei ist...

Nach mitlerweile fast 10 Monaten Protest hat der vom Bundesgesundheitsministerium geplante Gesetzesentwurf zur "Stärkung der Intensivpflege und Rehabitilation" nun den Deutschen Bundestag erreicht. IPReG wurde am 27. Mai 2020 im Rahmen einer 1. Lesung hier erstmalig beraten, wobei vor allem von den Oppositionsparteien klare Kritik am Gesetzesentwurf geäußert wurde, was zumindest ein wenig hoffnungsvoll stimmt.

IPReG und die Abschaffung der Selbstbestimmung als Mittel zum Zweck

Mittlerweile ist es fast 10 Monate her, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn mit  IPReG  (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz, vormals RISG), intensivpflegebedürftige Menschen, die ambulant versorgt werden, in Angst und Schrecken vesetzte. Der Gesetzentwurf  in erster Fassung (RISG) sah vor, den lange geltenden Grundsatz "ambulant vor stationär" eben mal so über den Haufen zu werfen. Der stationären Pflege sollte zukünftig Vorrang gewährt werden.

 

Begründet wurde das Vorhaben, indem eine ganze Branche unter den Generalverdacht von missbräuchlichen Strukturen gestellt wurde. In Wirklichkeit drohte die häusliche Intensivpflege aber eher einem Sparzwang auf Kosten der mitunter schwächtsten Mitglieder unser Gesellschaft zum Opfer zu fallen. Das Recht behinderter und pflegebedürftiger Menschen auf Selbstbestimmung wurde als Mittel zum Zweck vollends untergraben.

 

Anpassungen der Gesetzesvorlage haben Zielstellung bisher verfehlt und Betroffene verspottet

Seither gab es deutschlandweit andauernde Proteste gegen IPReG, die zwar zu Überarbeitungen des Gesetzesentwurfs geführt hatten, nicht aber zum eigentlichen Ziel, nämlich die Selbstbestimmung der betroffenen intensivpflegebedürftigen Menschen hinsichtlich des Wohn- und Pflegeortes auch in Zukunft uneingeschränkt zu erhalten. Denn die Entscheidung darf nicht dem Kostenträger auf Grundlage einer persönlichen Begutachtung durch den MDK vorbehalten sein, sodass Beatmungspatient*innen u.U. gegen ihren Willen aus ihrem Zuhause herausgerissen werden.

 

Tatsächlich wurden die Betroffenen von Neufassung zu Neufassung verspottet, indem Jens Spahn ihnen zwar verbal zusagte, verstanden zu haben, worum es ihnen im Kern geht, dies sich aber nicht in den Änderungen widerspiegelte. Viellmehr gab es immer wieder "neuen Wein in alten Schläuchen". Bis heute soll das Grundrecht der Betroffenen mit dem Gesetzesvorhaben eingeschränkt werden. Das Bundeskabinett hatte es im Februar durchgewunken.

 

IPReG im Bundestag: 1. Lesung vielversprechend

Nun hat der Bundestag am 27. Mai 2020 erstmalig den Gesetzentwurf „zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-IPREG, Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz) beraten (Drucksache: 19/19368). Klar wurde hierbei, dass der Protest der Beroffenen und ihrer Verbände in den vergangenen 41 Wochen nicht ohne Wirkung war, wenngleich zwischen den Regierungsparteien und der Oppostion Uneinigkeit herrscht.

 

Zitate aus der Bundestagsdebatte vom 27.05.2020 zu IPReG*:

 

Dr. Thomas Gebhart (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit:

„ […] Die Leistungen der außerklinischen Intensivpflege können auch weiterhin bei Versicherten zu Hause erbracht werden, soweit an diesem Ort die medizinische und pflegerische Versorgung sichergestellt werden kann.[…]"

 

Bärbel Bas, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion :

" […] Natürlich muss man Qualität dann auch prüfen und kontrollieren können; auch das ist wichtig. Aber was nicht geht, ist, dass wir mit diesem Gesetzentwurf den Eindruck erwecken, als würde diese Leistung für be-stimmte Gruppen aus wirtschaftlichen Gründen geprüft.(Beifall bei Abgeordneten der SPD)Das ist ja der Punkt, der im Moment auch viel diskutiert wird. Steckt da der wirtschaftliche Gedanke dahinter, weil die Intensivpflege wirklich viele Kräfte bündelt? Ja, das ist im Kern der Intensivpflege so. Das darf aber nicht dazu führen, dass wir Angst vor einer Unterversor-gung erzeugen oder Angst davor, dass jemand anderes den Ort bestimmt, wo man gepflegt wird. […]"

 

Nicole Westig, FDP:

"[…] Liebe Kolleginnen und Kollegen, hohe Kosten für Beatmung und Intensivpflege, Effizienz und der Fachkräftemangel sind wesentliche Argumente für den Entwurf eines IPReG, den wir heute hier diskutieren. Auch wir Freie Demokraten treten für Kostensenkung und Effizienz ein. Aber das darf nicht alleiniges Kriterium für die Gesetzgebung in einem solch sensiblen Bereich sein; denn wir stehen ebenso für den Grundsatz „Selbstbestimmt in allen Lebenslagen“. Wir wollen, dass jeder Mensch die Chance erhält, im Rahmen seiner Möglich-keiten ein selbstbestimmtes Leben zu führen. In diesem Gesetzentwurf sind aber Effizienz und Selbstbestimmtheit gegeneinander ausgespielt worden, und Letzteres bleibt auf der Strecke. Der Behindertenbeauftragte hat es heute Morgen noch einmal betont: Es darf keine Einschränkungen des Rechts auf ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Häuslichkeit geben. – Das droht jedoch künftig Menschen mit Intensivpflegebedarf, und das versetzt sie in Angst, Angst, dem Medizinischen Dienst bestehende Pflegemängel nicht mehr melden zu dürfen, weil dieser sie sonst in ein Heim steckt. Der Sicherstellungsauftrag, den die Krankenkassen haben, muss auch für die Intensivpflege gelten; nicht nur stationär, sondern auch ambulant. […]"

 

Pia Zimmermann, Die Linke:

„[…] Erst mal muss ich sagen: Es ist bisher keine richtig gute Regierungsarbeit, sondern eher eine schlechte. Wir haben nun die dritte Version dieses Gesetzentwurfes vorliegen, aber nicht weil Veränderungen im parlamentarischen Prozess normal sind; vielmehr haben vor allem die mutigen Proteste der betroffenen Menschen, die wir heute auch in Berlin hatten, diesen dritten Entwurf erzwungen. Das Bundesgesundheitsministerium hat mit den bisherigen Entwürfen Grundrechte verletzt. […] 

Menschenrechte gelten uneingeschränkt, auch für Menschen mit Intensivpflegebedarf. Es ist traurig, dass man das noch einmal so deutlich sagen muss. Ja, rein theoretisch können Menschen mit Intensivpflegebedarf entscheiden, wo und wie sie leben wollen. Aber diese Entscheidungen werden gelenkt. Die Betroffenen sollen nachweisen, dass sie an ihrem Wohnort die Pflege „tatsächlich und dauerhaft“ sicherstellen können. Aber gesteuert wird das über Kostenvorteile bei stationärer Unterbringung. Über die Zusage, ob häuslich versorgt werden darf, entscheidet allein der Kostenträger. Das ist doch Zwang! Viele Menschen werden nicht einmal frei entscheiden können, und das wissen Sie ganz genau. An diesem Problem hat sich seit dem ersten Entwurf wirklich nicht viel geändert. […]"

 

Corinna Rüffer, Bündnis 90/DieGrünen:

" […] Ganz grundsätzlich: Corona macht an vielen Stellen Probleme deutlich, die wir vorher nicht gesehen haben. Es wirft noch mal ein Schlaglicht auf Probleme, die wir vorher nicht gesehen haben. – Ein selbstbestimmtes Leben führen zu können, die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe, das ist das Versprechen der UN- Behindertenrechtskonvention, und die ist seit nunmehr elf Jahren geltendes Recht in diesem Land. Ich muss Ihnen leider sagen: Wir sind total weit davon entfernt, dieses Versprechen in Deutschland umzusetzen, und wir erleben das in der Pandemie in ganz besonderer Weise.Viele Menschen, gerade solche mit Behinderungen, leben seit Wochen und Monaten in absoluter Isolation. Das muss man sich mal vorstellen: Auf Kontakt zu ihren Liebsten mussten sie in den vergangenen Wochen und Monaten fast vollständig verzichten, und das in einer Situation, die ja für uns alle schwierig und belastend ist. Das ist wirklich kaum nachzuvollziehen.Unter dem Stichwort der Triage diskutieren wir die Frage, wer im Fall einer Überforderung des intensivmedizinischen Systems die überlebenswichtige Behandlung, das letzte Atemgerät bekommt. Menschen mit Behinderungen fürchten – das ist völlig nachvollziehbar –, dass sie in diesen Situationen den Kürzeren ziehen würden.

Jetzt stehen wir ernsthaft hier und behandeln das IPReG, ein Gesetz, gegen das Menschen mit Behinderungen seit Monaten opponiert haben und die gefragt haben: Warum diskutieren wir jetzt und hier dieses Gesetz, wo wir nicht die Möglichkeit haben, unsere Stimme laut zu erheben vor diesem Reichstag, weil wir isoliert zu Hause sitzen? Ich zitiere – damit Sie nachempfinden können, worum es hier geht und woher der Widerstand gegen dieses Gesetz kommt – den Vater eines dreijährigen Kindes. Er ist beatmet. Er beschäftigt seine Pflegekräfte über ein Budget selbst. Er schreibt den Text mit einem Computer und bedient die Tastatur mit seinen Augen; über diesen Menschen reden wir hier. Er sagt: Dass ich selbstbestimmt und in Würde bei meiner Familie leben darf, optimal gepflegt werde ... ist der Boden, auf dem mein Glück steht und ohne den ich haltlos fallen würde. […]"

 

Erwin Rüddel,  CDU/CSU:

"[…] Sehr geehrte Damen und Herren! Genau das wollen wir: Wir wollen, dass Wahlfreiheit herrscht. Wir haben es ja mehrfach gehört: Es hat mehrere Entwürfe gegeben. Wir haben uns weiter-entwickelt, und zwar hin zu dieser Wahlfreiheit. Ich habe das Gefühl, dass von den Oppositionsfraktionen immer noch Punkte aus dem ersten Entwurf, wo diese Wahlfrei-heit eingeschränkt war, vorgetragen werden und dass da-mit bei den Menschen Ängste erzeugt werden. Ich denke, wir sollten uns emotional etwas zurückfahren, und wir sollten über die Dinge diskutieren, die jetzt tatsächlich im Gesetzentwurf stehen. […]"

 

*Quelle: Plenarprotokoll 19/162, Deutscher Bundestag, Stenografischer Bericht, 162. Sitzung

 

Der nächste Schlag ins Gesicht, steht allerdings schon bereit...

Nach der hoffnungsvoll stimmenden 1. Lesung im Deutschen Bundestag wird IPReG nun am 17.06.2020 im Gesundheitsausschuss beraten, um dann wieder in den Bundestag zur Abstimmung zu gehen. Hier erwartet die Betroffenen allerdings bereits ein nächster Schlag ins Gesicht: Die öffentliche Anhörung wird unter Auschluss von Publikum stattfinden - ein Kuriosum in sich...

 

Der Kampf um den Erhalt der Selbstbesimmung und Teilhabe geht also weiter! #noIPReG

IPReG im Bundeskabinett durchgewunken

Ein schwarzer Tag für die ambulante Intensivpflege: Trotz scharfer Kritik wurde das von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn geplante Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (kurz IPReG, vormals RISG) am 12. Februar 2020 vom Bundeskabinett beschlossen und wird damit in das parlamentarische Verfahren gehen.

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IPReG birgt auch in Version zwei ein faules Ei…

Im Großen und Ganzen verfolgt auch der zweite IPReG-Entwurf konsequent das Ziel, die außerklinische Intensivpflege zu schwächen – allerdings mit einer veränderten Argumentation. Die Folge bleibt: Betroffene Pflegebedürftige werden zukünftig hinsichtlich ihrer Selbstbestimmung des Wohn- und Pflegeortes eingeschränkt sein.

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