GIP News • 25.11.2019

RISG-Betroffene auf KAI-Entscheiderkonferenz außen vor?

Resümee der Entscheiderkonferenz auf dem KAI – Kongress für außerklinische Intensivpflege 2019:

Eine Veranstaltung ohne Entscheidung und Entscheider, bei der über statt mit den Betroffenen gesprochen wurde...

 

Das Thema Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetz (RISG) bewegt die außerklinische Intensivpflege seit Veröffentlichung des absurden Gesetzesentwurfes am 14. August 2019. Die vom angedachten Plan Bundesgesundheitsminister Spahns betroffenen, intensivpflegebedürftigen Menschen fürchten um ihre Selbstbestimmung. Sie sollen zukünftig „regelhaft“ in stationären Einrichtungen versorgt werden. Die häusliche 1:1-Versorgung soll nur noch die absolute Ausnahme sein. Allein bei Kindern soll sie die Regel bleiben – bis sie volljährig sind.


Gut also, dass auch der KAI  – Kongress für außerklinische Intensivpflege das Thema RISG in diesem Jahr zum Schwerpunktthema erklärte und im Rahmen der Entscheiderkonferenz Außerklinische Intensivpflege am 20. November 2019 in Berlin einlud, um sich über den Referentenentwurf zu informieren und die Auswirkungen des RISG für Unternehmen in der außerklinischen Intensivpflege und ihre Patienten zu diskutieren.

 

ProRISG oder #NoRISG?

Im Kampf gegen RISG waren wir natürlich dabei, gespannt darauf neue Erkenntnisse auszutauschen, uns mit anderen Dienstleistern zu vernetzen und bereit, gemeinsam an weiterführenden Strategien gegen RISG – für den Erhalt der Selbstbestimmung der Betroffenen – sowie zielführenden Lösungen für das nahende Unheil zu arbeiten.


Unsere Erwartungen waren leider weit gefehlt. Kaum zu glauben, aber die Veranstaltung schien, so irritierend es scheinen mag, fast ein wenig ProRISG, anstelle #NoRISG.

 

Einfach das Beste aus RISG machen?


In der juristischen Auseinandersetzung mit dem Gesetzesentwurf wurde sich auf die Konsequenzen für die Leistungserbringer fokussiert, die sich vorrangig aus § 132 i ergeben würden. Das RISG im Allgemeinen sei grundsätzlich überfällig und „alternativlos“, auch, wenn es sicherlich Verbesserungspotential gäbe. Auf den viel diskutierten § 37 c wolle man im Rahmen dieser Veranstaltung nicht vertiefend eingehen, da dieser wohl eher die Betroffenen beträfe.


Bereits an dieser Stelle der Konferenz stellten wir uns die Frage, um wen es denn hier eigentlich geht, wenn nicht um die Betroffenen. Ohne diese würde es letztlich, sollte es soweit kommen, dass sie in Heime verwiesen würden, auch keine Leistungserbringer – zumindest keine in der häuslichen Intensivpflege – mehr geben. Und was heißt „alternativlos“? Es hinnehmen, wie es ist und das Beste daraus machen? Sich den Dingen ergeben? So machte es zumindest den Anschein…

 

Selektion: Ein ethisch vertretbarer Kompromiss?


Es folgte ein Vortrag aus Sicht der Kinderkrankenpflege, der zwar rundum informativ war, aber weitere, unbeantwortete Fragen aufwarf um nachfolgend das RISG aus Kostenträgersicht zu erörtern. Auch hier gab es keine neuen Erkenntnisse. Der Standpunkt war klar und aus ökonomischer Sicht nachvollziehbar.


Besonders erschreckend war, wenngleich auch nicht neu, die Sichtweise des KAI-Kongresspräsidenten, der im Rahmen der Entwicklung neuer Versorgungsmodelle unter anderem eine Differenzierung und Auswahl der Betroffenen vorschlägt, denen eine häusliche 1:1-Versorgung zugebilligt werden sollte. Es sei zum Beispiel zu unterscheiden, ob ein junger neuromuskulär erkrankter Familienvater, ein Kind mit Entwicklungsstörungen im Elternhaus lebend oder ein 90-jähriger multimorbider COPD-Patient versorgt werden müsse. Zu ergründen sei außerdem, ob es sich um einen gebildeten und mobilen Patienten handele. Zusammengefasst: Ein Vorschlag der Selektion.

 

Doch wäre dies ethisch vertretbar und eine angemessene Lösung? Wer entscheidet potentiell und mit welchem Maßstab darüber, wem eine häusliche Versorgung zugebilligt wird und wem nicht? Wer bestimmt darüber, welches Leben mehr Selbstbestimmtheit verdient, als ein anderes? Wer braucht seine Familie mehr und ein eigenes Zuhause? Wer entscheidet über wert und unwert? Wem steht dies zu? Und ist dies im Sinne einer Selbstbestimmtheit der Betroffenen, um die es in der Diskussion um RISG im Kern geht? Für uns können wir dies mit einem klaren „NEIN“ beantworten und wollen uns klar von solchen Vorschlägen distanzieren.

 

Mit und nicht über die Betroffenen entscheiden!


Einen Lichtblick erreichte die Konferenz letztlich in der gemeinsamen Podiumsdiskussion mit MdB Kordula Schulz-Asche (B90/ Die Grünen) und Oliver Stegemann, Justiziar des bpa, die letztlich den Fokus der Diskussion noch einmal klar auf die Betroffenen und deren Selbstbestimmtheit lenkten, die zwingend erhalten bleiben müsse. Aber auch in dieser Runde fiel eines auf: Die Betroffenen diskutierten nicht mit und waren nicht Teil des Podiums. Dies kritisierte auch Anja Clement, ALS-Betroffene und Vorstandsvorsitzende des ALS mobil e.V. Man würde stets über die Betroffenen und nicht gemeinsam mit ihnen reden und auch entscheiden. Unterstützt und symbolisiert wurde ihr Eindruck, der auch unserer war, von RISG-Gegnern, die nicht im Saal, sondern in der Kälte vor dem Saal ihren Protest gegen RISG zum Ausdruck brachten.

 

FAZIT: Idee gut, Umsetzung schwierig...


Alles in allem war die Idee einer "Entscheiderkonferenz" rund um das kontroverse Thema RISG auf dem KAI 2019 sicher gut. Sie scheiterte allerdings daran, dass es unseres Erachtens eine Konferenz, ohne wirkliche Entscheidung für eine klare gemeinsame Linie und auch ohne wirkliche Entscheider war. Denn ein Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums war nicht anwesend und auch die eigentlich Betroffenen wurden nicht umfassend in die Debatte eingebunden. Schade!

 

 

Betroffene im Kampf gegen RISG

Manfred Schlich kämpft für die häusliche 1.1-Pflege seiner Frau. Laut RISG-Gesetzesentwurf müsste Renate Schlich ab 2021 stationär versorgt werden. Das will ihr Ehemann nicht hinnehmen.

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Auch Menschen im Wachkoma haben Rechte

Mittlerweile fokussiert sich die Debatte der Zwangseinweisung von intensivpflegebedürftigen Menschen im Rahmen des geplanten RISG zunehmend auf die Betroffenengruppe der Wachkomapatienten – die vermeintlich schwächste Gruppe unter den Schwachen.

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