Schärfere Corona-Testpflichten in der Pflege
Corona-Pandemie: Verschärfte Testpflichten in der Pflege und Intensivpflege
Mehrere Bundesländer haben Testpflichten in Pflegeeinrichtungen angepasst
Immer mehr Bundesländer verschärfen die Testpflichten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege sowie in Kliniken. Wir geben einen Überblick über die Verschärfungen (Stand: 10.11.2021).
Brandenburg
Nicht geimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Pflegeeinrichtungen müssen sich ab einer 7-Tage-Inzidenz von 100 täglich testen.
Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern gilt ebenfalls eine tägliche Testpflicht für das nicht geimpfte oder genesene Personal in Pflegeeinrichtungen.
Baden-Württemberg
Die tägliche Testpflicht für nicht geimpfte oder genesene Mitarbeiter in Pflegeeinrichtungen gilt weiter. Geimpfte und genesene Mitarbeiter müssen sich künftig einmal wöchentlich testen lassen.
Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz hat ebenfalls eine tägliche Testpflicht für nicht-immunisierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Kliniken eingeführt. Dabei sind auch Selbsttests unter Kontrolle der Dienststellen erlaubt.
Alle Testpflichten in der außerklinischen Intensivpflege bundesweit im Überblick (Stand: 10.11.2021)
Testpflichten für geimpfte/genesene Mitarbeiter*innen in den Bundesländern:
- 1x/Woche: alle Bundesländer empfohlen, Baden-Württemberg verpflichtend
Testpflichten für NICHT geimpfte/genesene Mitarbeiter*innen in den Bundesländern:
- 2x/Woche: Bayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern Inzidenz < 35/100.000, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Thüringen
- 3x/Woche: Berlin, Hessen Einzelversorgungen, Mecklenburg-Vorpommern Inzidenz > 35/100.000, Niedersachsen, Saarland
- Vor jedem Dienst: Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hessen Wohngemeinschaften, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt
Besucherinnen und Besucher in Wohngemeinschaften:
- Vor jedem Besuch: PoC-Antigenschnelltest nicht älter als 24 Stunden sowie PCR-Test nicht älter als 48 Stunden
Wir halten Euch zu weiteren Änderungen auf dem Laufenden.
- In Bayern und Sachsen gilt generell wieder eine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken.
- In Niedersachsen besteht für nicht-immunisierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege eine generelle FFP2-Maskenpflicht.