Job News • 11.11.2021

Schärfere Corona-Testpflichten in der Pflege

Corona-Pandemie: Verschärfte Testpflichten in der Pflege und Intensivpflege

Mehrere Bundesländer haben Testpflichten in Pflegeeinrichtungen angepasst

Immer mehr Bundesländer verschärfen die Testpflichten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege sowie in Kliniken. Wir geben einen Überblick über die Verschärfungen (Stand: 10.11.2021).

Brandenburg

Nicht geimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Pflegeeinrichtungen müssen sich ab einer 7-Tage-Inzidenz von 100 täglich testen.

 

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern gilt ebenfalls eine tägliche Testpflicht für das nicht geimpfte oder genesene Personal in Pflegeeinrichtungen.

 

Baden-Württemberg

Die tägliche Testpflicht für nicht geimpfte oder genesene Mitarbeiter in Pflegeeinrichtungen gilt weiter. Geimpfte und genesene Mitarbeiter müssen sich künftig einmal wöchentlich testen lassen.

 

Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz hat ebenfalls eine tägliche Testpflicht für nicht-immunisierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Kliniken eingeführt. Dabei sind auch Selbsttests unter Kontrolle der Dienststellen erlaubt.

 

Alle Testpflichten in der außerklinischen Intensivpflege bundesweit im Überblick (Stand: 10.11.2021)

 

Testpflichten für geimpfte/genesene Mitarbeiter*innen in den Bundesländern:

  • 1x/Woche: alle Bundesländer empfohlen, Baden-Württemberg verpflichtend

 

Testpflichten für NICHT geimpfte/genesene Mitarbeiter*innen in den Bundesländern:

  • 2x/Woche: Bayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern Inzidenz < 35/100.000, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Thüringen
  • 3x/Woche: Berlin, Hessen Einzelversorgungen, Mecklenburg-Vorpommern Inzidenz > 35/100.000, Niedersachsen, Saarland
  • Vor jedem Dienst: Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hessen Wohngemeinschaften, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt

 

Besucherinnen und Besucher in Wohngemeinschaften:

  • Vor jedem Besuch: PoC-Antigenschnelltest nicht älter als 24 Stunden sowie PCR-Test nicht älter als 48 Stunden

 

Wir halten Euch zu weiteren Änderungen auf dem Laufenden.

 

Geänderte Regelungen: Maskenpflicht
  • In Bayern und Sachsen gilt generell wieder eine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken.
  • In Niedersachsen besteht für nicht-immunisierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege eine generelle FFP2-Maskenpflicht.

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