GIP News • 08.10.2019

Spahns RISG-Lügen

Die Wahrheit über Jens Spahns tollkühnen Gesetzesentwurf

Die Macht eines Ministers sollte bei der Einschränkung der Selbstbestimmung und Menschenwürde enden!

Angela Merkel erklärte auf der Sommerpressekonferenz im Juli 2019 auf die Arbeit ihres Gesundheitsministers angesprochen: „Er schafft 'ne Menge weg.“ Nun schafft Jens Spahn mit seinem Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetz (RISG) intensivpflegebedürftige und beatmungspflichtige Menschen ins Pflegeheim oder andere stationäre Einrichtungen - so zumindest der Plan. Dabei argumentiert er rund um das Thema RISG halt- und planlos und vergisst klar, wo die Macht eines Ministers enden sollte, nämlich bei dem Vorhaben, Menschen ihre Selbstbestimmung und Menschenwürde zu rauben. Wir sprechen GIP-Klartext zu Spahns RISG-Lügen.

Kernaussagen des geplanten Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetzes (RISG)

Hauptziel Spahns geplanten Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetzes (kurz RISG) sei es, das stationäre Weaning zu verbessern. Die Arbeit der stationären Weaningteams soll deutlich optimiert werden, wodurch die Entwöhnungsquote bei beatmeten Patienten um 60% gesteigert werden soll. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen intensivpflegebedürftige Menschen aus der häuslichen 1 zu 1-Versorgung in vollstationäre Pflegeeinrichtungen oder Intensivpflege-Wohneinheiten zwangsverlegt werden. Gleichzeitig sollen hierdurch Kosten gespart werden, da eine häusliche Versorgung mit ca. 20.000 € pro Monat zu teuer sei. Fehlanreize bei privaten Versorgern sollen damit eliminiert werden. Ausnahmen würden für betroffene Menschen unter 18 Jahren gelten.

 

Unwahrheit: RISG als Kostenbremse gegen Geldmacherei

 

Kostenexplosion in der ambulanten Intensivpflege?

Wahr ist, dass im Jahr 2016 die Ausgaben für die ambulante Pflege 5,1% der Gesamtkosten im Gesundheitswesen (18.012 T€ von 356.537 T€) betrugen. Die im Raum stehenden 2.000 T€ für die ambulante Intensivpflege hingegen betrugen 11,1% der Ausgaben für die ambulante Pflege (2.000 T€ von 18.012 T€) und damit nur 0,0056% der Gesamtkosten des Gesundheitswesens (2.000 T€ von 356.537 T€).

Unwahr ist, dass die Kostenexplosion im Gesundheitswesen durch den exponentiellen Anstieg im Bereich der Kosten der intensivpflegerischen Patienten entstanden ist. Wahr ist, dass der Anstieg der Kosten in der gesamten ambulanten und stationären Pflege mit dem exponentiellen Anstieg von Patienten im gesamten ambulanten und stationären Bereich einhergeht, was sich mit der demographischen Altersentwicklung in Deutschland und den Fortschritten in den medizinischen Fachbereichen erklären lässt. Mitnichten ist die Kostensteigerung also ein singuläres Thema der ambulanten Intensivpflege und kann daher auch nicht für maßgebliche Kostenreduzierungen sorgen.

Wahr ist auch, dass der gesteigerte Bedarf an ambulanter Pflege in der Vergangenheit zu einer deutlichen Zunahme an Beschäftigten in der Branche geführt hat. Damit verbunden sind Kostensteigerungen im Bereich der Personalkosten, welche Bundesgesundheitsminister Spahn noch 2018 selbst gefordert hatte, indem er öffentlichkeitswirksam für eine bessere Vergütung warb.

 

Geldmacherei mit Intensivpatienten?

Wahr ist, dass in den letzten Jahren immer mehr private ambulante Dienste die außerklinische Versorgung von betroffenen Patienten übernommen haben. Aus Sicht des Bundesgesundheitsministers war die Motivation hierfür vorrangig Profitgier. Dabei stellt sich allerdings die Frage, warum sich dann so viele freigemeinnützige Träger aus diesem Bereich zurückgezogen haben? Hier wäre es doch gerade für gemeinnützige Träger ein einfaches Spielfeld gewesen. Die Antwort: Private Träger schließen hier lediglich eine Lücke, die das Ausmaß der Unterversorgung reduziert.

Mit dem RISG möchte Bundesgesundheitsminister Spahn außerdem die schwarzen Schafe im Bereich der außerklinischen Intensivpflege treffen. Wahr ist, schwarze Schafe gibt es überall. Unwahr ist, sie gäbe es besonders im Bereich der außerklinischen Intensivpflege.

Fest steht, dass laut Bundesrechnungshof bei einer Stichprobe jede zweite geprüfte Krankenhausabrechnung fehlerhaft war! Es gab aber so gut wie keine Ermittlungsverfahren. Die Begründung: Das zu komplexe Abrechnungssystem führe zu unterschiedlicher Auslegung der Abrechnungsregeln. Der Bundesgesundheitsminister plant also eine erhebliche Verschiebung der Mittel der Gesundheitsvorsorge an die stationären Anbieter im Wissen um die Ergebnisse des Bundesrechnungshofes. Hier wird offenbar mit zweierlei Maß gemessen.

 

RISG als Kostenbremse bei außerklinischen Intensivpatienten

Unwahr ist, dass durch das geplante RISG tatsächlich Geld gespart werden soll. Wahr ist vielmehr, dass ein mittlerer 3-stelliger Millionenbetrag von der ambulanten, häuslichen Versorgung hin zu Einrichtungen im stationären Bereich verschoben werden soll. Damit sollen schlecht organisierte, defizitäre Kliniken gestützt und große profitable Klinik- und Heimketten noch profitabler gemacht werden. Wahr ist, dass damit 10.000sende Pflegekräfte gezwungen werden sollen, in Kliniken und Heimen zu arbeiten. Die einfache Logik: Wo sollen die freiwerdenden Mitarbeiter denn hin, wenn der außerklinische Bereich geschlossen wird? So kann man auch versuchen, personelle Lücken zu schließen, nur eben auf dem Rücken behinderter und schwerstkranker Menschen.

 

Unwahrheit: RISG als Instrument der Qualitätsverbesserung

Unwahr ist, dass die derzeit rund 30.000 schwerkranken Intensivpatienten, die zu Hause oder in ambulanten Intensivpflege-WGs leben, schlecht versorgt werden.

Wahr ist, dass die Lebenserwartung der von der GIP versorgten Patienten in den letzten 20 Jahren im Schnitt mehr als 10 Jahre betrug. Berücksichtigt man, dass das Unternehmen vorrangig ALS- und COPD-Patienten sowie sonstige Fällen von Schwererkrankungen im Bereich der ehemals klassischen Palliativversorgung betreut, ist klar, dass diese Lebensspannen im stationären Bereich nicht erreicht werden können.

Unwahr ist, dass 60% der Patienten weaningfähig sind. Wahr ist, dass dies eine Wunschzahl verbunden mit Hoffnungen auf Geldersparnis ist, die durch nichts zu belegen ist. Fakten hierzu hat das Bundesgesundheitsministerium nicht geliefert. Widerlegt wird die These schon allein deshalb, weil ein Großteil der betroffenen Patienten an irreparablen Schäden bzw. degenerativen Erkrankungen leiden, die zu einer fehlenden Atemfähigkeit führen. Diese Menschen haben gar kein Weaningpotential, würden aber durch das Gesetz ebenfalls zunächst zwangsentwöhnt und dann stationär versorgt (z.B. Querschnittpatienten im Bereich der Halswirbelsäule C2, ebenso ALS-Patienten und COPD-Patienten im Gold-Stadium).

Unwahr ist auch, dass die vom Bundesgesundheitsminister benannten Wachkomapatienten geweant werden könnten. Denn wahr ist, dass diese Patienten nur höchst selten beatmet sind. Sie tragen ein Tracheostoma, weil sie nicht schlucken können. Atmen hingegen können sie selbstständig. Warum also sollte man Wachkomapatienten im großen Stil von der Beatmung entwöhnen, wo sie doch in der Regel selbstständig atmen? Wer hat denn hier geprüft und wie kommt es zu solchen Vorschlägen? Das fragt man sich.

Unwahr ist auch, dass es im Bereich der außerklinischen Versorgungen einen rechtsfreien und unüberprüften Bereich gibt, der die qualitätsgerechte Patientenversorgung gefährdet.

Wahr ist, dass ambulante Pflegedienste in regelmäßigen Abständen durch externe Stellen wie z.B. den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), die Heimaufsicht, das Gesundheitsamt, die Gewerbeaufsicht, die Berufsgenossenschaft sowie durch die Landesämter für soziale Dienste unter anderem auf die Erfüllung verschiedenster Qualitätskriterien geprüft werden. Im Rahmen dieser jährlich stattfindenden Begehungen werden die Struktur- und Ergebnisqualität betrachtet und ausführlich überprüft. Dies betrifft insbesondere die außerklinischen Intensivpflege-Wohngemeinschaften.

 

Soweit es schwarze Schafe gibt, werden offensichtlich vorhandene Instrumentarien nicht genutzt. Dieses Aufsichtsverschulden nunmehr gegen den Willen der betroffenen Patienten auszulegen und sie in Heime zu verlegen, erscheint dabei mehr als zynisch.

 

Wahrheit: RISG verstößt gegen Grundgesetz und UN-Behindertenrechtskonvention

Wahr ist, dass der Referentenentwurf des Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetzes (RISG) und die darin geregelte Einschränkung der häuslichen Krankenpflege in der eigenen Wohnung nach hiesiger Auffassung einen Verstoß gegen das verfassungsrechtlich garantierte Selbstbestimmungsrecht aus Artikel 2 Abs. 1 i. V. m. Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) darstellt. Weiterhin verstößt der Entwurf gegen die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).

Zudem wird das Recht der Teilhabe und Eingliederung in den Alltag und das Leben der betroffenen Pflegebedürftigen stark eingeschränkt. Die Wahlfreiheit der Pflegebedürftigen hinsichtlich ihres Wohnortes wird missachtet.  

Da die Patientenzahlen weiter steigen und die Versorgung der Patienten in der eigenen Häuslichkeit im Rahmen der 24-stündigen Versorgung nur unter enormen Personalaufwand möglich ist, drängt sich der Verdacht auf, dass mit dem Entwurf die Ausgaben der Krankenkassen zu Lasten von schwerstkranken Menschen stark reduziert werden sollen.

 

Fazit: Die RISG-Lüge einfach zusammengefasst...

Unwahr ist, dass das von Gesundheitsminister Jens Spahn geplante RISG für 10.000sende Intensivpatienten in ambulanten Versorgungen die Entwöhnung von einer künstlichen Beatmung bringen wird.

Unwahr ist, dass es durch das RISG zu Kostenersparnissen kommen wird. Intensivpatienten brauchen intensive Pflege, dies bedingt einen hohen Personalbedarf und damit verbunden hohe Personalkosten, unabhängig davon, wie man das Kind nennt.

Wahr ist, dass das Gesetz nachhaltig rechtswidrig in die Persönlichkeitsrechte aller betroffenen Menschen eingreift, deren Versorgungsqualität nachhaltig verschlechtert und den Grundsatz „ambulant vor stationär“ für erwachsene Intensivpatienten abschafft.

Wahr ist, dass die Gewinner dieses Gesetzes die Krankenkassen sind, stationäre Einrichtungen und Krankenhäuser, die auf mehr Geld und mehr Personal hoffen können.

Wahr ist: Die Verlierer sind alle Pflegekräfte – zeigt doch heute der Trend eine starke Abkehr des Personals raus aus dem stationären Bereich und rein in die ambulanten Sektoren. Der Bundesgesundheitsminister möge sich vorstellen, den Mitarbeitern im ambulanten Bereich reiche es damit endgültig und weitere Pflegekräfte kehren der Pflege insgesamt den Rücken zu, so dass sich der Pflegeexodus noch beschleunigt.

 

Das sagt die Politik zu Spahns RISG

Harsche Kritik am Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetz aus den eigenen Reihen der CDU und den Fraktionen wird lauter.

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Betroffene erheben ihre Stimmen gegen RISG

Betroffene haben den Gesetzesentwurf mittlerweile in "Reha- und IntensivpflegeSCHWÄCHUNGsgesetz" umgetauft. Einige können nachts nicht mehr schlafen, andere gehen auf die Straßen und demonstrieren.

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