Verschärfung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht
Impfpflicht-Verschärfung ab 1. Oktober nicht in allen Bundesländern umgesetzt
Womit müssen Pflegekräfte in ihrem Bundesland rechnen? Ein Überblick

Neuregelung vollständige Corona-Impfung
Ab 1. Oktober tritt eine Verschärfung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Kraft. Pflegekräfte gelten dann nur noch als vollständig geimpft, wenn sie:
- auch eine dritte Immunisierung erhalten haben
- oder zwei Impfungen und eine Corona-Infektion vorweisen können.
Kliniken, Pflegeheime und Pflegedienste müssen diese dritte Immunisierung oder eine Corona-Infektion neben den bisher nötigen zwei Immunisierungen nachweisen. Für Pflegekräfte, die diese Bedingungen nicht erfüllen, können die Gesundheitsämter Betretungsverbote aussprechen.
Vollständige Umsetzung nur in acht Bundesländern
Die umstrittene Verschärfung der Impfpflicht geht allerdings auch einigen Bundesländern zu weit. Daher haben verschiedene Länder angekündigt, die neue Regelung nicht vollständig umsetzen zu wollen.
Laut einer Umfrage des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) bei den Gesundheitsministerien der Länder, werden voraussichtlich acht der 16 Bundesländer die Verschärfung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nicht vollständig umsetzen.
Zu den Bundesländern, die die Verschärfung umsetzen wollen, zählen:
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland.
Die Verschärfung nicht vollständig umsetzen wollen:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Nordrhein-Westfalen
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Thüringen.
Hier werden die verschärften Nachweise nur bei Neueinstellungen ab 1. Oktober 2022 überprüft.
Hessen plant trotz der Verschärfung keine erneuten Kontrollen.
Schleswig-Holstein hält die Umsetzung aufgrund der langen Verfahrensdauer für nicht praktikabel.
Stand: 30.09.2022
Wir geben Euch hier einen Überblick über die neuen Corona-Regeln.