GIP News • 05.01.2023

Wichtige Neuregelungen in der Pflege 2023

Pflege & Intensivpflege: Das sind die Neuregelungen 2023

Wichtige Änderungen für Patienten, pflegende Angehörige und Pflegekräfte auf einen Blick

Neues Jahr, viele Änderungen in der Pflege. Wir geben Euch einen kurzen Überblick über wichtige neue Regelungen in der Pflege 2023.

Lebenslange Beschäftigungsnummer, Aus für die Impfpflicht, E-Rezept und mehr

 

Über die richtigen Strategien und wegweisenden Reformen für die Zukunft der Pflege wird weiter teils kontrovers diskutiert. Unterschiedliche Änderungen treten unabhängig davon aber bereits 2023 in Kraft.

Pflegeimpfpflicht nicht verlängert

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen das Coronavirus lief Ende Dezember 2022 aus. Sie wurde nicht verlängert.

 

Beitragsbemessungsgrenze steigt

Die Beitragsbemessungsgrenze zur Kranken- und Pflegeversicherung steigt ab der 1. Januar 2023 von bislang 58.050 Euro auf 59.850 Euro. Ab diesem Wert steigen Sozialversicherungsbeiträge nicht weiter.

 

Durchschnittlicher Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen steigt

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen steigt ab dem 1. Januar 2023 um 0,3 auf 1,6 Prozentpunkte. Das wurde mit Blick auf das wachsende Defizit der Gesetzlichen Krankenversicherung im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz festgelegt. Jede Krankenkasse kann jedoch selbst die Höhe des Zusatzbeitrages festlegen.

 

Mindestlohn in der Pflege steigt

Im Mai sowie im Dezember 2023 stehen weitere Schritte bei der Erhöhung des Mindestlohns in der Pflege an.

Mai 2023:

  • Pflegehilfskräfte: 13,90 Euro/Stunde
  • Qualifizierte Pflegehilfskräfte: 14,90 Euro/Stunde
  • Pflegefachkräfte: 17,65 Euro/Stunde

 

Dezember 2023:

  • Pflegehilfskräfte: 14,15 Euro/Stunde
  • Qualifizierte Pflegehilfskräfte: 15,25 Euro/Stunde
  • Pflegefachkräfte: 18,25 Euro/Stunde

 

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Die Krankmeldung in Papierform wurde zum Jahreswechsel abgeschafft. Seit Januar 2023 rufen Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer Mitarbeiter elektronisch bei den Krankenkassen ab.

 

E-Rezept

Elektronische Rezepte oder kurz E-Rezepte sollen bis zum Frühjahr 2023 bundesweit eingeführt werden. Rezepte in Papierform sind allerdings weiterhin nutzbar.

Unterstützung für pflegende Angehörige

Als "Akuthilfe für pflegende Angehörige" in der Corona-Krise eingeführt, können pflegende Angehörige noch bis April 2023 zwanzig statt nur zehn Tage Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung erhalten.

 

Neupatientenregel entfällt

Die erst 2019 eingeführte Neupatientenregelung in Arztpraxen wurde abgeschafft und entfällt ab 2023 wieder.

 

Telefonische Krankschreibung bis März

Noch bis März 2023 besteht die Möglichkeit einer telefonischen Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen. Eingeführt wurde diese Regelung um die Ausbreitung des Coronavirus einzuschränken.

 

Wechselseitiges Notvertretungsrecht für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner

Im Bürgerlichen Gesetzbuch gibt es den neuen Paragrafen 1358. Mit dieser Regelung erhalten Ehepartner sowie eingetragene Lebenspartner in medizinischen Akutlagen ein wechselseitiges Notvertretungsrecht. Dieses Notvertretungsrecht gilt auch, wenn keine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht vorliegt.

 

Lebenslange Beschäftigtennummer für Pflegekräfte

Pflegekräften, die in ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten arbeiten, wird ab 2023 eine lebenslange Beschäftigtennummer (LBNR) zugeteilt. Auf diesem Wege werden sie im Beschäftigungsverzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP) registriert.

 

Neue Modellvorhaben geben Pflegefachkräften mehr Verantwortung

Im Januar 2023 starten verschiedene Modellvorhaben, in denen Pflegefachkräfte mehr Verantwortung in der Versorgung von Patienten erhalten. Damit soll die Übertragung ärztlicher Tätigkeiten weiter vorangebracht werden.

 

Aktualisierung Expertenstandards in der Pflege 2023

Das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) plant für 2023 weitere Aktualisierungen der Expertenstandards in der Pflege. Nachdem der Expertenstandard zur Sturzprophylaxe bereits Ende 2022 aktualisiert wurde, stehen 2023 Anpassungen bei den Richtlinien zur Förderung der Harnkontinenz in der Pflege sowie beim Expertenstandard zur Pflege der Haut an.

Immer gut informiert

Wir halten Euch natürlich auch im neuen Jahr über alle wichtigen Änderungen in der Pflege und außerklinischen Intensivpflege auf dem Laufenden.

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