GIP News • 23.10.2020

Zweite Welle: Corona-Regeln in der Intensivpflege

Aktuelle Informationen zu Corona-Regeln in der Pflege

Strengere Besuchsregelungen aufgrund des Anstiegs der SARS-CoV-2-Fälle

Das Corona-Virus ist mit Wucht zurück. In vielen Regionen Deutschlands stiegen die Fallzahlen in den letzten Tagen stark an. Die Liste der Corona-Hotspots und Risikogebiete wird von Tag zu Tag länger. Im Berchtesgadener Land musste aufgrund des explosionsartigen Anstiegs der Corona-Fälle erstmals ein zweiter Lockdown verhängt werden. Einige Bundesländer wie Berlin, Brandenburg oder Schleswig-Holstein haben mittlerweile auf die hohen Infektionszahlen reagiert und strengere Corona-Regeln erlassen, um einen weiteren schnellen Anstieg der Fallzahlen einzudämmen. Dadurch soll wie auch im Frühjahr eine Überlastung des Gesundheitssystems vermieden werden. Gleichzeitig sollen besondere Risikogruppen wie ältere und chronisch kranke Menschen möglichst gut vor dem Corona-Virus geschützt werden, um schwere oder tödliche Krankheitsverläufe gering zu halten.

 

Aktuelle Hinweise:

Berchtesgadener Land

Im Berchtesgadener Land besteht aufgrund des verhängten Lockdowns (www.lra-bgl.de) seit dem 20.10.2020 und vorerst bis zum 02.11.2020 ein Besuchsverbot in ambulant betreuten Wohngemeinschaften. Nur die Begleitung Sterbender sowie von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen durch den engsten Familienkreis ist weiterhin gestattet. Vom Lockdown betroffen ist auch die von der GIP Bayern pflegerisch versorgte WG Piding. Für diese ambulant betreute Wohngemeinschaft gelten nunmehr folgende Regelungen:

  • Von jeglichen Besuchen ist bis auf weiteres abzusehen
  • Ausnahmen können für nahestehende Personen (z. B. Sterbebegleitung) in Absprache mit der Pflegedienstleitung getroffen werden
  • Von Besuchen ist generell abzusehen, wenn Besuchende oder ein Mitglied ihres Haushaltes Anzeichen einer Infektion haben, wie etwa Husten, Schnupfen oder Fieber
  • Es gilt weiterhin sich regelmäßig die Hände mit Seife (mind. 20 Sekunden) zu waschen
  • Händeschütteln und Umarmungen sind zu vermeiden
  • Ein Mindestabstand von 1,5 Meter) zu Personen ist einzuhalten
  • Es ist eine selbst mitgebrachte FFP2-Maske zu tragen

 

Berlin

Aufgrund steigender Infektionszahlen hat Berlin zum 17. Oktober 2020 die Corona-Regelungen vorerst nur für Krankenhäuser angepasst. Das betrifft auch die Besuchsregelungen. So dürfen Patientinnen und Patienten pro Tag von einer Person für eine Stunde besucht werden. Für Schwerstkranke und Sterbende gelten allerdings keine Beschränkungen für den Empfang von Besuch und auch Seelsorger sowie Urkundspersonen dürfen Patienten stets besuchen (www.berlin.de/corona/).

 

Verschärfungen nach Ampelsystem

Welche Corona-Einschränkungen in welchem Bundesland oder einer bestimmten Region gelten, hängt maßgeblich vom sogenannten 7-Tage-Inzidenz-Wert in Eurer Region ab. Daran ist ein Ampelsystem geknüpft, dass bei Überschreiten einer bestimmten Anzahl von Infektionsfällen (weniger als 35 Fälle pro 100.000 Einwohner | mehr als 35 Fälle pro 100.000 Einwohner | mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner) eine Verschärfung der Corona-Maßnahmen nach sich zieht. An diesem Ampelsystem orientieren sich auch die Regeln, die in den von der GIP und GIP Bayern pflegerisch betreuten Wohngemeinschaften gelten.

Wir behalten die aktuelle Corona-Situation sowie die entsprechenden Regelungen im Blick und informieren über Verschärfungen im Zuge der zweiten Corona-Welle, die für die Pflege oder den Besuch von Pflegebedürftigen durch Angehörige besonders relevant sind.

 

Mehr Informationen zur aktuellen Corona-Situation sowie zu den Maßnahmen zur weiteren Pandemieeindämmung finden sich u. a. unter:


https://www.biva.de/besuchseinschraenkungen-in-alten-und-pflegeheimen-wegen-corona/

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Altenpflegeheime.html

https://www.aerztezeitung.de/Nachrichten/Im-Norden-gelten-striktere-Corona-Massnahmen-413794.html

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/krankenhaeuser-medizin-pflege-1734982

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-bundeslaender-1745198

https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/presse/pressemitteilungen/detail/~20-10-2020-kabinett-corona-regeln-20102020

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