Behandlungspflege in der ambulanten Intensivpflege

Als Teil der häuslichen Krankenpflege

Behandlungspflege, manchmal auch als spezielle Pflege bezeichnet, ist ein Teil der häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V). Sie umfasst medizinische Leistungen, die auf Grundlage ärztliche Anordnung von examinierten Pflegekräften aus dem Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege, der Kinderkrankenpflege oder der Altenpflege bei einem pflegebedürftigen Menschen durchgeführt werden.

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Behandlungspflege nach Sozialgesetzbuch V

erfolgt auf Grundlage ärztlicher Anordnung

Behandlungspflege nach § 37 SGB V wird bei besonders hohem Pflegebedarf von einem Arzt angeordnet und kann auf diese ärztliche Verordnung hin von qualifizierten Pflegefachkräften bzw. einem spezialisierten Pflegedienst ausgeführt werden. Die erbrachten Leistungen im Rahmen der Behandlungspflege sollen pflegebedürftigen Menschen bei der Heilung ihrer Erkrankung oder der Verbesserung ihres Gesundheitszustandes unterstützen bzw. eine Verschlimmerung der Erkrankung verhindern.

§ 37 Sozialgesetzbuch Fünft (SGB V)

Der Anspruch auf häusliche Krankenpflege, insbesondere die medizinisch notwendige Behandlungspflege im ambulanten Bereich wird durch § 37 Sozialgesetzbuch Fünft (SGB V) geregelt.

 

Zum Gesetzestext >

Anspruch auf ambulante Intensivpflege zu Hause oder in einer Wohngruppe
Ärztlich verordnete Pflege

Behandlungspflege erfolgt stets nach Verordnung eines Arztes. Sie umfasst ausschließlich solche medizinischen Hilfeleistungen, die nicht vom Arzt selber erbracht werden, aber zur Sicherung der ärztlichen Behandlung erforderlich sind.

Voraussetzungen der ambulanten Intensivpflege durch examinierte Pflegekräfte. Das müssen Sie wissen.

Leistungen der Behandlungspflege

Die Leistungen der Behandlungspflege, die meist von einem speziellen Pflegedienst, insbesondere einem Intensivpflegedienst ausgeführt werden, umfassen beispielsweise:

  • Spezielle Krankenbeobachtung
  • Sicherstellung der maschinellen invasiven oder nicht-invasiven Beatmung (Heimbeatmung)
  • Permanente Überwachung der Beatmungs- und Vitalparameter
  • Endotracheales Absaugen
  • Pflege und Wechsel der Trachealkanüle
  • Applikation von Sauerstoff Bronchiallavage, also die Spülung der Bronchien zu diagnostischen oder therapeutischen Zwecken
  • Durchführung von Pulsoxymetrien, d. h. die Ermittlung der arteriellen Sauerstoffsättigung
  • Durchführung von Kapnometrien, d. h. die Messung und Überwachung des CO2 Gehalts beim Ausatmen
  • Spezielle Patientenbeobachtung
  • Ernährungstherapie
  • PEG-, PEJ- und Portversorgung, also Überwachung einer künstlichen Ernährung
  • Katheterisierung, Medikamentengabe und Verbandswechsel
  • Kontrolle und Überwachung der medizintechnischen Geräte
  • Anleitung zur intensivmedizinischen Behandlungspflege in der Häuslichkeit
Überwachung der Vitalfunktionen

Intensivpflegebedürftige Patienten leiden in der Regel an lebensbedrohlichen oder akuten Erkrankungen. Entsprechend müssen ihre Vitalfunktionen kontinuierlich überwacht und unterstützt werden. Zu den überwachten Vitalparametern im Rahmen der Behandlungspflege gehören, z.B.:

  • der Blutdruck, der Venen- und Arteriendruck
  • die Sauerstoffsättigung im Blut per Pulsoxymeter
  • der CO2 Gehalt im Blut
  • die Herzaktivität des Betroffenen
  • die Körpertemperatur und die Atmung
Kontinuierliches Monitoring und Krankenbeobachtung

Bei Patienten mit Schädel-Hirn-Trauma wird zudem der Hirndruck, also der lokale Blutdruck im Gehirn, gemessen. Durch das kontinuierliche Monitoring der Vitalfunktionen können Notfälle von spezialisierten Pflegefachkräften schnell erkannt und die entsprechenden medizinischen Hilfsmaßnahmen eingeleitet werden.

 

Intensivpflegedienste stellen durch regelmäßige Schulungen ihrer Mitarbeiter sicher, dass sie immer genau wissen, was zu tun ist. 

Kostenträger der Behandlungspflege

sind die Krankenkassen

Kostenträger der Leistungen im Rahmen der Behandlungspflege nach SGB V sind die Krankenkassen - nicht die Pflegeversicherung! Diese übernehmen die Kosten der Behandlungspflege bzw. der Intensivpflege auf Grundlage der ärztlichen Verordnung.

 

Erfahren Sie hier mehr zur Finanzierung der ambulanten Intensivpflege >

Kompetente Behandlungs- und Beatmungspflege

GIP Intensivpflege - Ihr bundesweiter Intensivpflegedienst

Behandlungspflegerische Leistungen sind medizinisch notwendige Maßnahmen, wie die Überwachung der Beatmung oder das Absaugen bei Patienten mit Tracheostoma. Die GIP ist einer der führenden Pflegedienste für außerklinische Intensivpflege in Deutschland. Unsere examinierten Pflegekräfte übernehmen gern auch in Ihrem Versorgungsfall die kompetente intensivmedizinische Behandlungs- und Beatmungspflege. 

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Abgrenzung der Behandlungspflege zur Grundpflege

als weiterer Teil der häuslichen Krankenpflege

Die Behandlungspflege ist stets in Abgrenzung zur Grundpflege zu betrachten, obwohl beide Pflegeformen Teil der häuslichen Krankenpflege nach SGB V sind. Hingegen der Behandlungspflege umfasst die Grundpflege nämlich nicht ärztlich angeordnete und medizinisch notwendige Maßnahmen. Vielmehr geht es im Rahmen der Grundpflege um Hilfe im Alltag der Betroffenen. Die Finanzierung der Grundpflege erfolgt in der Regel über die Pflegeversicherung und nicht über die Krankenkasse. Meist wird die Grundpflege aber vom die Behandlungspflege leistenden Pflegedienst mit durchgeführt, ebenso wie die hauswirtschaftliche Versorgung.

Grundpflegeleistungen

Körperpflege

  • Waschen, Duschen, Baden
  • Zahnpflege, Kämmen, Rasieren
  • Darm- oder Blasenentleerung

Ernährung

  • Mundgerechte Zubereitung der Nahrung
  • Aufnahme der Nahrung
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Mobilität

  • Aufstehen und Zu-Bett-Gehen
  • An- und Auskleiden
  • Lagern
  • Mobilisieren in den Rollstuhl
  • Gehen, Stehen, Treppensteigen
  • Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
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