Schwerstpflegebedürftig und trotzdem individuelle Pflege im gewohnten, häuslichen Umfeld oder in einer familiären Intensiv-Wohngemeinschaft? Die außerklinische Intensivpflege und Kinderintensivpflege macht es möglich, sie ist Ihre Alternative zum Pflegeheim.
Wir beantworten Ihnen auf dieser Seite wichtige Fragen rund um das Thema außerklinische Intensivpflege (AI). Wir pflegen dort, wo intensivpflegebedürftige und/oder beatmungspflichtige Patienten uns brauchen und das bei Bedarf bis zu 24 Stunden am Tag. Unsere examinierten Pflegefachkräfte übernehmen dabei nicht nur die fürsorgliche Pflege und Überwachung der Vitalparameter, sondern begleiten die Patienten auch im Alltag, in der Freizeit, in die Kita oder Schule, im Beruf oder sogar in den Urlaub.
Der Anspruch auf außerklinische Intensivpflege ist im Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) geregelt. Dort heißt es in § 37c: "Versicherte mit einem besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege haben Anspruch auf außerklinische Intensivpflege."
Dabei bedeutet ein besonders hoher Bedarf, dass eine Pflegefachkraft ständig anwesend sein muss zur "individuellen Kontrolle und Einsatzbereitschaft". Mit anderen Worten: Außerklinische Intensivpflege und die damit verbundene ständige Überwachung und Pflege ist dann nötig, wenn ein Patient jeden Moment in eine lebensbedrohliche Situation geraten kann.
Leistungen der Behandlungspflege nach SGB V in der außerklinischen Intensivpflege werden von den Krankenkassen als Kostenträger übernommen. Grundlage ist eine ärztliche Verordnung.
Leistungen der Grundpflege, die im Rahmen der außerklinischen Intensivpflege erbracht werden, von der Körperpflege bis hin zur Mobilität, werden von der Pflegeversicherung bezuschusst.
Privat Versicherte verfügen über einen individuellen Versicherungsvertrag.
Entsprechend müssen im Falle einer intensivmedizinischen Versorgung individuelle Lösungen mit dem Versicherungsträger gefunden werden.
Sind Sie oder Ihr Angehöriger aufgrund eines schweren Unfalls intensivpflegebedürftig, so haben Sie je nach Situation ggf. gegenüber Ihrer Berufsgenossenschaft (BG), Ihrer Unfallkasse oder als Haftpflichtpatient einen Anspruch auf außerklinische Intensivpflege. Die Kosten für die intensivmedizinische Versorgung und Pflege würden in diesem Fall von der jeweiligen BG oder Versicherung getragen.
Außerklinische Intensivpflege kann als häusliche Intensivpflege in der gewohnten, familiären Umgebung oder aber in ambulant betreuten Intensiv-Wohngemeinschaften erfolgen.
Die individuelle, häusliche Intensivpflege erfolgt in der Regel mit einem 1:1 Personalschlüssel, d. h. ein Patient wird durch eine Pflegekraft versorgt und im Alltag begleitet. Dazu wird durch einen ambulanten Intensivpflegedienst eigens ein bis zu fünfköpfiges Pflegeteam vor Ort zusammengestellt.
In Intensiv-WGs leben mehrere schwerstpflegebedürftige Patienten zusammen und werden rund um die Uhr von einem qualifizierten Pflegedienst mit einem Personalschlüssel von1:3 betreut.
Außerklinische Intensivpflege erfolgt stets auf der Basis einer ärztlichen Verordnung.
Die Pflege orientiert sich am Bedarf des Patienten. Zu den erbrachten Pflegeleistungen gehören:
Unser professionelles Überleitungsmanagement (Case Management) sorgt für eine unkomplizierte Versorgungsübernahme aus der Klinik oder Reha in die außerklinische Versorgung zu Hause oder in einer Intensiv-WG. Auch ein Pflegedienstwechsel lässt sich so bei Bedarf unkompliziert organisieren.
Unsere Pflegeexperten unterstützen Sie dabei durch individuelle Beratung sowie umfassendes Know-how in der Versorgung von intensivpflegebedürftigen und beatmungspflichtigen Patienten.
In der Häuslichkeit sowie in von uns intensivmedizinisch betreuten Wohngemeinschaften sichern wir die Qualität unserer Pflegeleistungen durch feste, regelmäßig geschulte Pflegeteams.
Die Qualitätssicherung in den Teams übernehmen Teamleitungen in Zusammenarbeit mit erfahrenen Pflegedienstleitungen. Für Transparenz und Nachvollziehbarkeit aller Leistungen in der außerklinischen Intensivpflege sorgt eine umfassende Pflegedokumentation.
„Trotz der Tragik meiner Erkrankung bin ich froh zu Hause zu sein und am Leben meiner Familie teilhaben zu können. Meine Krankenschwestern begleiten mich in guten und schlechten Zeiten und sorgen dafür, dass meine Tiefphasen im Alltag nicht überwiegen.“
Patientin der GIP
„Dass wir gemeinsam hier in unserem Haus leben können, ist das Beste, was uns passieren konnte.“
Angehöriger
„Nach zwei Jahren in meinem eigenen Zuhause kann ich behaupten, dass mein Team und ich eine richtig kleine Familie geworden sind. Ich genieße jeden Tag, den ich mit ihnen verbringen kann und ein schönes würdevolles Leben führen darf.“
Patient der GIP
„Meiner Frau geht es hier zu Hause wesentlich besser. Wir können spazieren gehen, im Garten sitzen und gemeinsam Geburtstag feiern.“
Angehöriger
Durch die Pflege und Alltagsbegleitung soll den Patienten ein möglichst selbstbestimmtes Leben im vertrauten Umfeld ermöglicht werden. Ziel ist es, die Lebensqualität zu verbessern und soziale Teilhabe zu stärken.
Dazu versuchen unsere Pflegekräfte schon früh die Ressourcen jedes erkrankten Menschen zu erkennen und konsequent zu fördern. Unsere Erfahrung zeigt, dass es oft kleine Fortschritte sind, die bei schwerkranken und behinderten Menschen eine große Rolle spielen.
Darüber hinaus hilft die außerklinische Intensivpflege dabei, die stationären Versorgungsstrukturen in Deutschland zu entlasten. Sie entspricht damit dem Ansatz ambulant vor stationär.
Bei uns steht der Patient im Mittelpunkt. Wir beraten Sie gerne und sind bundesweit für Sie da.
Erfahren Sie mehr über die GIP und GIP Bayern als spezialisierte Pflegedienste für außerklinische Intensivpflege und Beatmungspflege in der eigenen Häuslichkeit oder in speziellen Intensiv-WGs.