Individuelle intensivpflegerische Versorgung
Erfahren Sie mehr über unsere außerklinische Intensivpflege. Ob Erwachsener oder Kind, zu Hause oder in einer betreuten Wohngemeinschaft. Wir sind bundesweit für Sie da.
Außerklinische Intensivpflege, zu Hause oder in einer betreuten Intensiv-Wohngemeinschaft, ist in Deutschland für jeden Betroffenen finanzierbar. Wir erläutern Ihnen Kosten und Finanzierung der ambulanten Intensivpflege und Kinderintensivpflege.
Als gesetzlich Versicherter haben Sie gegenüber Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung grundsätzlich einen Anspruch auf umfassende Versorgung in der eigenen Häuslichkeit oder auch in einer betreuten WG. Sie müssen hierbei jedoch zwischen dem Anspruch auf Behandlungspflege, Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung unterscheiden.
Als privat Versicherter verfügen Sie in der Regel über einen individuellen Versicherungsvertrag. Entsprechend müssen wir für Sie im Falle einer intensivmedizinischen Versorgung eine individuelle Lösung mit Ihrem Versicherungsträger finden.
Sind Sie oder Ihr Angehöriger aufgrund eines schweren Unfalls intensivpflegebedürftig, so haben Sie je nach Situation gegenüber Ihrer Berufsgenossenschaft (BG), Ihrer Unfallkasse oder als Haftpflichtpatient einen Anspruch auf außerklinische Intensivpflege. Die Kosten für die intensivmedizinische Versorgung würden in diesem Fall von der jeweiligen BG oder Versicherung getragen.
Bei einer 24-stündigen Intensivpflege fallen auch während der Zeiten der Behandlungspflege grundpflegerische Leistungen an.
Die Finanzierung der reinen Grundpflegezeiten wird nach aktueller Rechtsprechung zu 50 Prozent von der Krankenkasse und zu 50 Prozent von der Pflegeversicherung getragen.
Behandlungspflegerische Leistungen sind medizinisch notwendige Maßnahmen, wie die Überwachung der Beatmung oder das Absaugen bei Patienten mit Tracheostoma. Diese notwendigen Leistungen müssen vom Hausarzt verordnet werden. Die Kostenübernahme erfolgt über die Krankenkasse.
In diese Kategorie fallen Leistungsansprüche aus Körperpflege, Ernährung und Mobilität eines Patienten, welche Leistungen der Pflegeversicherung sind. Versicherte erhalten die Leistungen der Pflegeversicherung auf Antrag. Hierbei wird zwischen Sach-, Geld- oder Kombinationsleistung unterschieden.
Entsprechend dem jeweiligen erhöhten Grundpflegebedarf wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) eine Einstufung in einen der neuen Pflegegrade vorgenommen (SGB XI § 15).
Erfahren Sie mehr über unsere außerklinische Intensivpflege. Ob Erwachsener oder Kind, zu Hause oder in einer betreuten Wohngemeinschaft. Wir sind bundesweit für Sie da.