Die Finanzierung Ihrer Intensivpflege – einfacher als Sie denken
Gern beraten wir Sie persönlich, kostenfrei und unverbindlich zu Ihrem Versorgungsfall.
Die Kosten einer außerklinischen Intensivpflege und Beatmungspflege zu Hause oder in einer betreuten Intensivpflege-Wohngemeinschaft müssen keine zusätzliche Sorge sein. In vielen Fällen übernehmen Kranken- und Pflegekassen die Finanzierung. Unser erfahrenes Case Management unterstützt Sie persönlich bei allen Fragen rund um Kostenübernahme, Antragstellung und Organisation der ambulanten Intensivpflege und Kinderintensivpflege.
✓ In vielen Fällen vollständige Kostenübernahme ✓ Unterstützung bei allen Anträgen ✓ Beratung zur Finanzierung ✓ Persönliche Ansprechpartner ✓ Bundesweit
Wer übernimmt die Kosten der außerklinische Intensivpflege?
Als gesetzlich Versicherter haben Sie in vielen Fällen Anspruch auf eine außerklinische Intensivpflege – sowohl im eigenen Zuhause als auch in einer intensivmedizinisch betreuten Wohngemeinschaft. Welche Leistungen von der Kranken- und Pflegeversicherung übernommen werden, richtet sich nach Ihrem individuellen Pflege- und Versorgungsbedarf. Grundsätzlich wird zwischen Behandlungspflege, Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung unterschieden.
Auch als privat Versicherter ist eine außerklinische Intensivpflege grundsätzlich möglich. Da Art und Umfang der Leistungen von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag abhängen, prüfen wir gemeinsam mit Ihnen die Möglichkeiten der Kostenübernahme und stimmen die weitere Versorgung mit Ihrem privaten Krankenversicherer ab.
Ist eine außerklinische Intensivpflege infolge eines Arbeits-, Wege- oder anderen schweren Unfalls erforderlich, können – je nach Ursache des Unfalls – die Berufsgenossenschaft, die Unfallkasse oder eine Haftpflichtversicherung die Kosten der Versorgung übernehmen. Wir beraten Sie persönlich, klären die Zuständigkeit und unterstützen Sie bei der Organisation Ihrer individuellen Intensivpflege.
Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung in der ambulanten Intensivpflege im Überblick
gemäß Sozialgesetzbuch SGB V und XI
Je nach individuellem Pflege- und Unterstützungsbedarf werden die Leistungen der außerklinischen Intensivpflege unterschiedlichen Leistungsträgern zugeordnet. Dabei wird zwischen medizinischer Behandlungspflege nach SGB V sowie Leistungen der Pflegeversicherung nach SGB XI unterschieden. Wir beraten Sie gerne, welche Leistungen in Ihrer persönlichen Situation übernommen werden.
Zur Behandlungspflege gehören medizinisch erforderliche Maßnahmen, die ärztlich verordnet werden. Dazu zählen beispielsweise die Überwachung einer Beatmung, das Absaugen über ein Tracheostoma oder weitere intensivpflegerische Leistungen. Die Kosten für die Behandlungspflege werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Zur Grundpflege gehören pflegerische Unterstützungsleistungen im Alltag, beispielsweise bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität. Diese Leistungen werden – je nach Pflegegrad – von der Pflegeversicherung übernommen und müssen bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden.
- Pflegesachleistungen
Pflegeleistungen, die von einem ambulanten Pflegedienst erbracht und direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. - Pflegegeld
Eine finanzielle Leistung für pflegende Angehörige oder andere private Pflegepersonen, die die Versorgung selbst übernehmen. - Kombinationsleistung
Pflegesachleistungen und Pflegegeld können – je nach individuellem Bedarf – miteinander kombiniert werden.
Auch im Rahmen einer 24-stündigen außerklinischen Intensivpflege fallen neben der medizinischen Behandlungspflege Leistungen der Grundpflege an.
Welche Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung und welche von der Pflegeversicherung übernommen werden, richtet sich nach den geltenden gesetzlichen Regelungen und den individuellen Voraussetzungen des Versicherten.
Unser erfahrenes Case Management berät Sie hierzu gerne persönlich.
Je nach individueller Pflegesituation werden Leistungen der Krankenversicherung (SGB V) und der Pflegeversicherung (SGB XI) miteinander kombiniert.
Unser erfahrenes Case Management erklärt Ihnen verständlich, welche Leistungen für Sie infrage kommen und unterstützt Sie bei der Antragstellung.
Lassen Sie sich unverbindlich zur Finanzierung Ihrer außerklinischen Intensivpflege beraten.
Jede Pflegesituation ist anders – und damit auch die Finanzierung.
Unser erfahrenes Case Management prüft gemeinsam mit Ihnen die Möglichkeiten der Kostenübernahme, beantwortet Ihre Fragen und unterstützt Sie bei allen organisatorischen Schritten. So können Sie sich auf das konzentrieren, was wirklich zählt: Ihren Angehörigen.
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