Kosten und Finanzierung außerklinische Intensivpflege

Unsere Pflegeleistungen kann sich jeder leisten

Außerklinische Intensivpflege, zu Hause oder in einer betreuten Intensiv-Wohngemeinschaft, ist in Deutschland für jeden Betroffenen finanzierbar. Wir erläutern Ihnen Kosten und Finanzierung der ambulanten Intensivpflege und Kinderintensivpflege.

GIP häusliche Intensivpflege - Grundpflegezeiten während der Behandlungspflege

Haben Sie Anspruch auf außerklinische Intensivpflege? Das steht Ihnen zu:

GIP-Intensivpflege-gesetzlich-Versicherte Als gesetzlich Versicherter

Als gesetzlich Versicherter haben Sie gegenüber Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung grundsätzlich einen Anspruch auf umfassende Versorgung in der eigenen Häuslichkeit oder auch in einer betreuten WG. Sie müssen hierbei jedoch zwischen dem Anspruch auf Behandlungspflege, Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung unterscheiden.

GIP-Intensivpflege-privat-Versicherte Als privat Versicherter

Als privat Versicherter verfügen Sie in der Regel über einen individuellen Versicherungsvertrag. Entsprechend müssen wir für Sie im Falle einer intensivmedizinischen Versorgung eine individuelle Lösung mit Ihrem Versicherungsträger finden. 

GIP-Intensivpflege-Unfall Im Falle eines Unfalls

Sind Sie oder Ihr Angehöriger aufgrund eines schweren Unfalls intensivpflegebedürftig, so haben Sie je nach Situation gegenüber Ihrer Berufsgenossenschaft (BG), Ihrer Unfallkasse oder als Haftpflichtpatient einen Anspruch auf außerklinische Intensivpflege. Die Kosten für die intensivmedizinische Versorgung würden in diesem Fall von der jeweiligen BG oder Versicherung getragen.

Grundpflegezeiten während der Behandlungspflege

Bei einer 24-stündigen Intensivpflege fallen auch während der Zeiten der Behandlungspflege grundpflegerische Leistungen an.

Die Finanzierung der reinen Grundpflegezeiten wird nach aktueller Rechtsprechung zu 50 Prozent von der Krankenkasse und zu 50 Prozent von der Pflegeversicherung getragen.

GIP häusliche Intensivpflege - Zeiten der Behandlungspflege
GIP häusliche Intensivpflege - Finanzierung Behandlungspflege

Leistungsdifferenzierung in der ambulanten Intensivpflege gemäß SGB V und XI

GIP-Intensivpflege-Behandlungspflege Behandlungspflege gemäß Sozialgesetzbuch V

Behandlungspflegerische Leistungen sind medizinisch notwendige Maßnahmen, wie die Überwachung der Beatmung oder das Absaugen bei Patienten mit Tracheostoma. Diese notwendigen Leistungen müssen vom Hausarzt verordnet werden. Die Kostenübernahme erfolgt über die Krankenkasse.

GIP-Intensivpflege-Grundpflege Grundpflege gemäß Sozialgesetzbuch XI

In diese Kategorie fallen Leistungsansprüche aus Körperpflege, Ernährung und Mobilität eines Patienten, welche Leistungen der Pflegeversicherung sind. Versicherte erhalten die Leistungen der Pflegeversicherung auf Antrag. Hierbei wird zwischen Sach-, Geld- oder Kombinationsleistung unterschieden.

  • Sachleistung = Pflegeeinsätze durch professionelle Pflegekräfte (Sozialstationen oder soziale Dienste)
  • Geldleistung = Pflegegeld für pflegende Angehörige, Freunde oder Nachbarn
  • Kombinationsleistung = Pflegegeld und Pflegesachleistungen können auch kombiniert in Anspruch genommen werden

Entsprechend dem jeweiligen erhöhten Grundpflegebedarf wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) eine Einstufung in einen der neuen Pflegegrade vorgenommen (SGB XI § 15).

GIP häusliche Intensivpflege - Finanzierung Grundpflegebedarf
Versorgung-weiss

Individuelle intensivpflegerische Versorgung

Für kleine und große Patienten

Erfahren Sie mehr über unsere außerklinische Intensivpflege. Ob Erwachsener oder Kind, zu Hause oder in einer betreuten Wohngemeinschaft. Wir sind bundesweit für Sie da.

GIP häusliche Intensivpflege - Kontakt Teamleitung Case Management
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Tel. 030/232 58-500

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