Kosten und Finanzierung außerklinische Intensivpflege

Gesetzlich krankenversichert oder privat pflegeversichert: Unsere Intensivpflegeleistungen kann sich jeder leisten.
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Die Finanzierung Ihrer Intensivpflege – einfacher als Sie denken

Gern beraten wir Sie persönlich, kostenfrei und unverbindlich zu Ihrem Versorgungsfall.

 

Die Kosten einer außerklinischen Intensivpflege und Beatmungspflege zu Hause oder in einer betreuten Intensivpflege-Wohngemeinschaft müssen keine zusätzliche Sorge sein. In vielen Fällen übernehmen Kranken- und Pflegekassen die Finanzierung. Unser erfahrenes Case Management unterstützt Sie persönlich bei allen Fragen rund um Kostenübernahme, Antragstellung und Organisation der ambulanten Intensivpflege und Kinderintensivpflege. 

 

✓ In vielen Fällen vollständige Kostenübernahme  ✓ Unterstützung bei allen Anträgen ✓ Beratung zur Finanzierung ✓ Persönliche Ansprechpartner ✓ Bundesweit

 

Wer übernimmt die Kosten der außerklinische Intensivpflege?

GIP-Intensivpflege-gesetzlich-Versicherte Als gesetzlich Versicherter

Als gesetzlich Versicherter haben Sie in vielen Fällen Anspruch auf eine außerklinische Intensivpflege – sowohl im eigenen Zuhause als auch in einer intensivmedizinisch betreuten Wohngemeinschaft. Welche Leistungen von der Kranken- und Pflegeversicherung übernommen werden, richtet sich nach Ihrem individuellen Pflege- und Versorgungsbedarf. Grundsätzlich wird zwischen Behandlungspflege, Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung unterschieden.

GIP-Intensivpflege-privat-Versicherte Als privat Versicherter

Auch als privat Versicherter ist eine außerklinische Intensivpflege grundsätzlich möglich. Da Art und Umfang der Leistungen von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag abhängen, prüfen wir gemeinsam mit Ihnen die Möglichkeiten der Kostenübernahme und stimmen die weitere Versorgung mit Ihrem privaten Krankenversicherer ab.

GIP-Intensivpflege-Unfall Im Falle eines Unfalls

Ist eine außerklinische Intensivpflege infolge eines Arbeits-, Wege- oder anderen schweren Unfalls erforderlich, können – je nach Ursache des Unfalls – die Berufsgenossenschaft, die Unfallkasse oder eine Haftpflichtversicherung die Kosten der Versorgung übernehmen. Wir beraten Sie persönlich, klären die Zuständigkeit und unterstützen Sie bei der Organisation Ihrer individuellen Intensivpflege.

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Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung in der ambulanten Intensivpflege im Überblick

gemäß Sozialgesetzbuch SGB V und XI

 

Je nach individuellem Pflege- und Unterstützungsbedarf werden die Leistungen der außerklinischen Intensivpflege unterschiedlichen Leistungsträgern zugeordnet. Dabei wird zwischen medizinischer Behandlungspflege nach SGB V sowie Leistungen der Pflegeversicherung nach SGB XI unterschieden. Wir beraten Sie gerne, welche Leistungen in Ihrer persönlichen Situation übernommen werden.

Behandlungspflege Behandlungspflege (SGB V)

Zur Behandlungspflege gehören medizinisch erforderliche Maßnahmen, die ärztlich verordnet werden. Dazu zählen beispielsweise die Überwachung einer Beatmung, das Absaugen über ein Tracheostoma oder weitere intensivpflegerische Leistungen. Die Kosten für die Behandlungspflege werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Grundpflege: Körperpflege Ernährung Mobilität Grundpflege (SGB XI)

Zur Grundpflege gehören pflegerische Unterstützungsleistungen im Alltag, beispielsweise bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität. Diese Leistungen werden – je nach Pflegegrad – von der Pflegeversicherung übernommen und müssen bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden.

 

Leistungen der Pflegeversicherung
  • Pflegesachleistungen
    Pflegeleistungen, die von einem ambulanten Pflegedienst erbracht und direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
  • Pflegegeld
    Eine finanzielle Leistung für pflegende Angehörige oder andere private Pflegepersonen, die die Versorgung selbst übernehmen.
  • Kombinationsleistung
    Pflegesachleistungen und Pflegegeld können – je nach individuellem Bedarf – miteinander kombiniert werden.
GIP häusliche Intensivpflege - Finanzierung Behandlungspflege
Grundpflege während der außerklinischen Intensivpflege

 

Auch im Rahmen einer 24-stündigen außerklinischen Intensivpflege fallen neben der medizinischen Behandlungspflege Leistungen der Grundpflege an. 

Welche Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung und welche von der Pflegeversicherung übernommen werden, richtet sich nach den geltenden gesetzlichen Regelungen und den individuellen Voraussetzungen des Versicherten. 

Unser erfahrenes Case Management berät Sie hierzu gerne persönlich.

Leistungen der Kostenträger werden kombiniert

 

Je nach individueller Pflegesituation werden Leistungen der Krankenversicherung (SGB V) und der Pflegeversicherung (SGB XI) miteinander kombiniert. 

Unser erfahrenes Case Management erklärt Ihnen verständlich, welche Leistungen für Sie infrage kommen und unterstützt Sie bei der Antragstellung.

GIP häusliche Intensivpflege - Zeiten der Behandlungspflege

Lassen Sie sich unverbindlich zur Finanzierung Ihrer außerklinischen Intensivpflege beraten.

Jede Pflegesituation ist anders – und damit auch die Finanzierung.

 

Unser erfahrenes Case Management prüft gemeinsam mit Ihnen die Möglichkeiten der Kostenübernahme, beantwortet Ihre Fragen und unterstützt Sie bei allen organisatorischen Schritten. So können Sie sich auf das konzentrieren, was wirklich zählt: Ihren Angehörigen.

Wir sind bundesweit für Sie da.

 

Jetzt unverbindlich beraten lassen. 

 

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Ihr GIP-Beratungsteam

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Häufige Fragen zur Finanzierung der außerklinischen Intensivpflege

Wer übernimmt die Kosten einer außerklinischen Intensivpflege?

Die Kosten einer außerklinischen Intensivpflege werden – je nach individueller Pflegesituation – in der Regel von der gesetzlichen Krankenversicherung und der Pflegeversicherung übernommen. Welche Leistungen im Einzelnen finanziert werden, hängt vom medizinischen und pflegerischen Bedarf sowie den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Wir beraten Sie gerne persönlich zu Ihrer individuellen Situation.

Muss ich die Kosten für eine außerklinische Intensivpflege selbst tragen?

In vielen Fällen werden die Kosten für eine außerklinische Intensivpflege vollständig oder weitgehend von den zuständigen Kostenträgern übernommen. Ob und in welchem Umfang ein Eigenanteil entsteht, richtet sich nach Ihrer persönlichen Situation und den geltenden gesetzlichen Regelungen. Unser erfahrenes Case Management unterstützt Sie bei der Klärung der Finanzierung.

Wer beantragt die Kostenübernahme für eine ambulante Intensivpflege?

Die ambulante Intensivpflege bzw. medizinisch notwendige Behandlungspflege wird auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung beantragt. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei allen erforderlichen Anträgen und stimmen die weiteren Schritte mit den zuständigen Kranken- und Pflegekassen ab.

 

Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten der medizinisch notwendigen Behandlungspflege. Dazu gehören beispielsweise die Überwachung der Beatmung, das Absaugen über ein Tracheostoma oder weitere ärztlich verordnete intensivpflegerische Maßnahmen.

Welche Leistungen übernimmt die Pflegeversicherung?

Die Pflegeversicherung übernimmt – abhängig vom Pflegegrad – Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung. Welche Leistungen im Einzelfall in Anspruch genommen werden können, erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Kann ich auch als privat Versicherter außerklinische Intensivpflege erhalten?

Ja. Auch privat Versicherte können eine außerklinische Intensivpflege in Anspruch nehmen. Die Kostenübernahme richtet sich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen die individuellen Möglichkeiten und unterstützen Sie bei der Abstimmung mit Ihrem privaten Krankenversicherer.

Wer übernimmt die Kosten nach einem Arbeits- oder Wegeunfall?

Ist die Intensivpflege infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalls erforderlich, können – je nach Ursache des Unfalls – die Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse die Kosten übernehmen. Auch bei Haftpflichtfällen kommen andere Kostenträger infrage. Wir beraten Sie gerne zu den jeweiligen Möglichkeiten.

Unterstützt mich die GIP bei der Antragstellung?

Ja. Unser erfahrenes Case Management begleitet Sie von Anfang an und unterstützt Sie bei der Antragstellung, der Kommunikation mit den Kostenträgern sowie der Organisation Ihrer außerklinischen Intensivpflege. So werden Sie bei allen organisatorischen Schritten entlastet.

Wie lange dauert die Genehmigung einer außerklinischen Intensivpflege?

Die Bearbeitungsdauer kann je nach Kostenträger und individueller Situation variieren. Unser Beratungsteam begleitet den gesamten Prozess, steht im engen Austausch mit den zuständigen Stellen und unterstützt Sie dabei, eine möglichst zügige Versorgung zu organisieren.

Kann die Intensivpflege sowohl zuhause als auch in einer Intensivpflege-Wohngemeinschaft finanziert werden?

Ja. Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann die außerklinische Intensivpflege sowohl im eigenen Zuhause als auch in einer intensivmedizinisch betreuten Wohngemeinschaft erfolgen. Welche Versorgungsform für Sie geeignet ist und wie die Finanzierung erfolgt, erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Muss ich mich selbst um die Kommunikation mit der Krankenkasse kümmern?

Nein. Unser erfahrenes Case Management unterstützt Sie bei der Kommunikation mit Kranken- und Pflegekassen, Ärzten, Kliniken und weiteren Beteiligten. Wir begleiten Sie bei der Klärung der Kostenübernahme und stehen Ihnen während des gesamten Prozesses als persönlicher Ansprechpartner zur Seite.