Im Verdachtsfall: Das Hinweisgebersystem von GIP und GIP Bayern

Regel- und Rechtsverstöße schnellstmöglich erkennen

GIP und GIP Bayern legen größten Wert auf die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften sowie externen und internen Vorgaben und Regeln. Das Einhalten dieser Regeln und Vorgaben ermöglicht eine zuverlässige Arbeit unserer Pflegeteams sowie die bestmögliche Pflege unserer Patienten. Gleichzeitig trägt die Einhaltung von Regeln und Normen maßgeblich dazu bei, GIP und GIP Bayern sowie deren Beschäftigte, Patienten und Geschäftspartner vor Konflikten, Rechtsstreitigkeiten und Schäden zu bewahren. Um auftretendes Fehlverhalten schnellstmöglich erkennen und unterbinden zu können, verfügen GIP und GIP Bayern neben einem umfassenden Beschwerdemanagement über ein vertrauliches Hinweisgebersystem.

Hinweise zu Rechtsverletzungen und Regelverstößen

Anonym und vertraulich

Über das Hinweisgebersystem können Sie die von GIP und GIP Bayern benannte Ombudsperson ganz unbürokratisch über Verdachtsfälle von Rechtsverletzungen (Eingriff in ein bestehendes Recht eines Dritten, Straftaten) und Regelverstößen (Verletzung einer geltenden Regel) informieren. So tragen Sie zu einer schnellen Aufdeckung und Aufklärung dieser Fälle bei.

Ihre Informationen werden von uns vertraulich behandelt. Gleichzeitig sichern wir Ihnen als Hinweisgeber*in volle Anonymität und Vertraulichkeit sowie zuverlässigen Schutz zu. Wir sorgen dafür, dass Ihnen als Hinweisgeber*in, aber auch allen anderen zur Untersuchung und Aufklärung beitragenden Personen, keine Benachteiligungen entstehen.

Ombudsperson von GIP und GIP Bayern

Die Bearbeitung und Aufklärung der Verdachtsfälle übernimmt eine externe Rechtsanwältin als Ombudsperson von GIP und GIP Bayern. Sämtliche Verdachtsfälle werden einer sorgfältigen und vollständigen Prüfung unterzogen und genau dokumentiert. Dabei gilt für Betroffene bis zum Nachweis eines Fehlverhaltens die Unschuldsvermutung.

Bei welchen Vorfällen können Sie das Hinweisgebersystem nutzen?
  • Bei Straftatbeständen nach EU-Recht, geltendem Strafrecht bzw. bei bußgeldrelevanten Ordnungswidrigkeiten, soweit es um den Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder den Schutz der Rechte von Patienten und Beschäftigten geht, z.B.
  • bei unterlassender Hilfeleistung gegenüber unseren Patienten und Beschäftigten
  • Missbrauch oder Ausnutzen der besonderen Schutz- und Hilfsbedürftigkeit unserer Patienten
  • Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz
  • Verstöße gegen den Gesundheit- und Arbeitsschutz
Benötigte Informationen

Welche Informationen benötigt die Ombudsperson, um einen Verdachtsfall schnellstmöglich bearbeiten zu können:

  • Wer ist betroffen? Bitte sagen Sie genau, um wen es geht.
  • Wo ereignete sich der Vorfall?
  • Wann kam es zu dem Vorfall?
  • Was ist vorgefallen? Schildern Sie den Vorfall bzw. Sachverhalt.
  • Wie lief der Vorfall ab und wie häufig kam es zu dem Vorfall?
  • Welche Ursachen gab es für den Vorfall?
Kontaktmöglichkeiten für die Übermittlung Ihrer Hinweise

Über welche Kanäle können Sie Verdachtsfälle zu Rechtsverletzungen oder Regelverstößen an unsere Ombudsperson Frau RA Bernadett Thier-Schreiber melden?

 

Per Telefon

Sie erreichen die Ombudsperson von GIP und GIP Bayern telefonisch unter Tel. 0251-3999063.

 

Per E-Mail

Sie erreichen die Ombudsperson von GIP und GIP Bayern per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse: raschwerde (at) gmail.com

Hinweis: Eine Kontaktaufnahme per E-Mail kann Rückschlüsse auf Ihre Identität zulassen, da beim Versand der E-Mail auch Daten wie Ihre IP-Adresse übertragen werden können, die zurück verfolgbar sein können.

 

Per Post    

Melden Sie Verdachtsfälle per Post an:

RA Bernadette Thier-Schreiber
Heidegrund 23
48159 Münster

Hinweis: Sie sollten Ihr Schreiben unbedingt oberhalb der Anschrift als vertraulich kennzeichnen.

 

Persönliches Gespräch

Sie können sich auch in einem persönlichen Gespräch an unsere Ombudsperson wenden. Als Hinweisgeber*in können Sie dabei völlig anonym bleiben. Bitte vereinbaren Sie dazu vorab einen Termin unter Tel. 0251-3999063.

Während der Untersuchung Ihres Hinweises informiert die Ombudsperson Sie über den Status der Bearbeitung und das Ergebnis der Untersuchung.

Hinweisgeberschutzgesetz

Ihr besonderer Schutz als Hinweisgeber*in resultiert aus dem am 02.07.2023 in Kraft getretenen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).

Darüber hinaus gilt der Schutz auch für alle Personen:

  • die Gegenstand der Meldung oder Offenlegung sind
  • von der Meldung oder Offenlegung betroffen sind.
Fragen und Anmerkungen zum Hinweisgebersystem

Sie haben Fragen oder Verbesserungsvorschläge zu unserem Hinweisgebersystem? Dann wenden Sie sich bitte an die Ombudsperson von GIP und GIP Bayern.

Ihr Ansprechpartner bei Fehlern, Mängeln und Konflikten, die KEINE Rechtsvergehen oder Regelverletzungen sind

Bitte beachten Sie, dass wir das Hinweisgebersystem speziell für Rechtsvergehen und Regelverletzungen eingerichtet haben. Nicht immer sind jedoch Fehler, die im Pflegealltag passieren, oder Mängel, die auftreten, gleich Rechtsvergehen und Regelverletzungen.

Ähnliches gilt für unsoziales Verhalten z. B. von Kolleg*innen. Trotzdem nehmen GIP und GIP Bayern auch diese auftretenden Probleme sehr ernst. Wenden Sie sich in diesen Fällen bitte weiterhin direkt an unsere bundesweite Beschwerdestelle:

 

Bundesweite Beschwerdestelle von GIP und GIP Bayern