GIP News • 07.05.2020

Ein Verblendungsversuch: Corona-Bonus für die Pflege

Populistisches Versprechen: 1.500 Euro Corona-Prämie für Pflegekräfte

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bestellt eine finanzielle Anerkennung für Pflegekräfte, will sie aber nicht bezahlen…

Seit Wochen wird über eine 1.500 Euro-Prämie für Pflegekräfte in der Corona-Krise diskutiert. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte diese großzügig und populistisch zugesagt – nur leider und in der Zwischenzeit muss man sagen wie immer – ohne ein klares, tragfähiges Finanzierungskonzept. Das Endresultat: Hoch zu Ross reitet Spahn mit Lorbeerkranz als Oberwertschätzer der Pflege auf der Sonnenseite des Geschehens und delegiert den schwarzen Peter einmal mehr an die Arbeitgeber. Und nicht nur dies ist ein Paradoxon.

 

Überlastungsprämie gegen den Pflegenotstand?

Die aktuelle Corona-Pandemie stellt einige Bereiche der Pflege, wie etwa von einem Covid-19-Ausbruch betroffene Pflegeheime, zweifellos vor neue Herausforderungen, die den bereits alltäglichen Pflegenotstand überragen. Dabei wird eine stetig unterbesetzte und gesellschaftlich nicht gewürdigte Branche plötzlich zum Helden. Der Ausbruch der Corona-Pandemie beschert Pflegekräften eine Welle öffentlicher Wertschätzung.

 

Auf dieser Applauswelle reitend hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn der vermeintlich gebeutelten Pflege bereits vor einigen Wochen eine Corona-Prämie in Höhe von 1.500 Euro zugesagt. Worüber er nicht sprach: wie er diese finanzieren wolle. Vielmehr verteilte Spahn gönnerisch Geld, dass er gar nicht hatte. Doch zum Wohle wessen? Es scheint, um sich selbst ins rechte Licht zu rücken. Hatte er es doch bisher nicht geschafft, die Pflege von sich zu überzeugen, indem er für tatsächliche Entlastung durch Menschen gesorgt hatte. Nun also der Blendungsversuch eine permanente Überlastung mit einem kleinen Schmerzensgeld zu begleichen, als ob dieses die grundsätzlichen Probleme auch nur im Ansatz lösen könnte.

 

Corona-Prämie nicht für alle…?

Ebenfalls paradox ist, dass der aktuell allseits diskutierte Corona-Bonus nur für die stationäre Alten- bzw. die ambulante Pflege gelten soll. Ohne jemanden zu nahe treten zu wollen, stellt sich hier durchaus die Frage, wer, wenn es um eine Mehrbelastung durch die Corona-Pandemie geht, denn tatsächlich mehrbelastet ist. Sind dies nicht vor allem die Kollegen*innen auf den Intensivstationen der Kliniken, auf denen etwaige Corona-Patienten versorgt werden? Natürlich gibt es auch viele Pflegeeinrichtungen, die durch unvorhersehbare Corona-Ausbrüche mehrbelastet sind, aber, ob das bei aktuell rund 167.000 bestätigten Fällen bundesweit, die Mehrheit ist? Wir haben Zweifel. Auch deshalb, weil wir als bundesweiter Intensivpflegedienst bis dato keinen einzigen Corona-Fall im Unternehmen hatten. Was natürlich gut ist. Unsere Mehrbelastung besteht vielmehr in der Beschaffung mangelnder oder zu Wucherpreisen erhältlicher Hilfs- und Schutzmittel.

 

Denken wir die aktuelle Prämiendebatte weiter, fällt noch etwas auf: Die Helden*innen der Corona-Krise werden gegeneinander aufgewiegelt. Es werden Klassen gebildet, indem nur die Leistung bestimmter Berufsgruppen anerkannt werden soll, anstatt alle Helden*innen dieser Pandemiebewältigung gleichwohl zu identifizieren und wertzuschätzen, angefangen dabei, dass z.B. Pflege auch nicht ohne Verwaltung funktioniert – auch wenn dies nicht gern gehört wird. Wer denkt an sie und was ist mit einer Prämie für alle Mitarbeiter*innen im Lebensmittel- und Drogeriehandel oder für die diverser anderer Berufsgruppen, die in der Krise ununterbrochen im Einsatz waren? Von den Arbeitgebern im Lebensmitteleinzelhandel etwa, die zum Teil zweifelsohne zu den Gewinnern der Krise gehören, erwartet man keinerlei Prämienzahlungen, obschon sie in der Krise überproportionale Umsätze erzielen konnten. Gibt es dort keine Helden*innen?

 

 

Hinter den Kulissen: Gerangel um die Finanzierung der Corona-Prämie

 

Wie es auch ist, ob richtig oder gerecht, der große Spahn hat den Corona-Bonus versprochen. Seiher wird hinter den Kulissen darum gerungen, wer und wie die Corona-Prämie, die rund eine Milliarde Euro kosten würde, finanziert. Einigkeit herrscht einzig darüber, dass nicht die Pflegeversicherung allein dafür aufkommen kann, da es sich um eine „gesamtgesellschaftliche Aufgabe“ handele. Im Klartext: Die Träger der Pflegeversicherung, also die gesetzlichen Krankenkassen und auch die private Krankenversicherung stemmen sich mit vereinten Kräften gegen eine Finanzierung der Prämie über die Pflegekassen. Dies verwundert tatsächlich nicht, sind doch die Krankenkassen in Deutschland zu einem Großteil für die unzureichende Bezahlung der Pflegekräfte verantwortlich.

 

Wo Uneinigkeit herrscht, schafft der große Spahn schnell ein unausgereiftes Gesetz

 

Das eine Rechnung nicht ohne Geld beglichen werden kann, damit hätte Spahn als Bankkaufmann rechnen können. Doch kein Problem: Im Zweifel herrscht oder beherrscht er eben mit einem neuen Gesetz die Lage. In diesem Fall mit dem  Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, dass am 29.04.2020 im Bundeskabinett beschlossen und nun zur weiteren Beratung und Verabschiedung in den Bundestag geht.

Demnach soll die Finanzierung der versprochenen 1.500 Euro-Prämie trotz allem Widerstand durch die Pflegeversicherung und die gesetzlichen Krankenkassen erfolgen, allerdings nur zu zwei Dritteln! Das verbleibende Drittel, also 500 Euro, könnten Länder und Arbeitgeber ergänzend bis zur Höhe einer steuer- und sozialversicherungsabgabenfreien Summe von 1.500 Euro aufstocken. Wobei es sich hier eben um eine klare Kann-Regelung handelt! Wohl wissend, dass sich kein Arbeitergeber in der derzeitigen Situation die Prämienaufstockung aus eigenen Mitteln Prämien leisten kann.

 

Corona-Bonus: Wer übernimmt das restliche Drittel der Prämie?

 

Fakt ist, dass sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn damit wieder einmal windig aus der Affäre zieht und die Verantwortung für selbstherrliche Versprechen an andere abgibt. Er bringt Arbeitgeber in der Pflege in eine vermeintliche Lage, die sie nicht bewältigen können, selbst, wenn sie es wollten. Denn: Sie können nicht! Woher soll das Geld denn kommen, dass er so freimütig zugesagt hat? War doch der Kostendruck bereits vor Corona da und wird aktuell durch das Versagen von Bund und Ländern hinsichtlich der Schutz- und Hilfsmittelsituation verschärft, die der Pflege bereits jetzt enorme zusätzliche Mittel abverlangt, die niemand refinanziert.

 

Wir fordern daher:

  • Keine Zuweisung des schwarzen Peters an die Arbeitgeber in der Pflege!
  • Wiedergutmachung statt zusätzliche Belastung!
  • Corona-Bonus für alle Helden*innen!
  • Klare Zusicherung der Prämienaufstockung in Höhe von 500 € durch Bund und Länder!

Dass dies wohl möglich ist, machen etwa Bayern und Baden-Württemberg vor. So hatte Bayern bereits im April einen Bonus in Höhe von 500 Euro etwa für Pflegekräfte zugesagt. Auch Baden-Württembergs Gesundheitsminister hat laut aktuellen Pressemitteilungen verlauten lassen, dass das Land vollständig die fehlende Teilfinanzierung übernehme.

 

Nach der Corona-Prämie ist vor der Prämie

 

Unabhängig davon, wie das Prämienchaos endet und davon, dass das Corona-Bonusversprechen für die Pflege wohl eher eine populistische Inszenierung des Jens Spahn ist, ist nach der Corona-Prämie vor der Prämie. Denn realistisch betrachtet kommen die Kassen bei allem Klagen über die Refinanzierung der nun fast sicheren 1.000 Euro-Prämie für Pflegekräfte doch gut dabei weg, wenn es im Gegenzug keine umfassende, zukünftige Mehrvergütung für die Pflegekräfte gibt, die eben von den Kostenträgern auch getragen werden müsste. Ein Fakt, der bei aller aktuellen Diskussion ebenso paradox in Vergessenheit zu geraten scheint.

Das positive für Pflegekräfte

Sollte der Gesetzesentwurf in der aktuellen Fassung durchgehen, erhalten Beschäftigte, die im Zeitraum vom 01. März 2020 bis einschließlich 31. Oktober 2020 mindestens drei Monate die Pflege und Betreuung von Pflegebedürftigen erbringen, bei Vollzeitbeschäftigung, eine Sonderprämie von 1.000 Euro. Eine anteilige Prämie bekommen Beschäftigte, die ganz oder teilweise in Teilzeit gearbeitet haben.

 

Aktueller Zeitplan für die Corona-Prämie

Der Gesetzentwurf des Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite soll nach aktuellem Zeitplan am 7. Mai 2020 im Bundestag erstmalig gelesen und am 14. Mai abschließend im Parlament abgestimmt werden. Das Gesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig. Es soll von der Länderkammer abschließend am 15. Mai beraten werden und bis Mitte Juni in Kraft treten.

 

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