Job News • 13.09.2022

Infektionsschutzgesetz und Corona-Pandemievorsorge für den Herbst

Neue Corona-Regeln ab Herbst: Das gilt in der Pflege und Intensivpflege

Weiter Masken- und Testpflicht

Ab 1. Oktober 2022 gelten auch in der Pflege die neuen Corona-Regeln. Wesentliche Ziele der Schutzmaßnahmen sind auch in diesem Herbst eine Überlastung des Gesundheitswesens zu vermeiden sowie vulnerable Gruppen möglichst gut vor Corona zu schützen. Mittlerweile hat auch der Bundesrat den vom Bundestag verabschiedeten Regelungen zugestimmt. Wir stellen sie Euch vor.

Diese Corona-Regeln gelten ab 1. Oktober 2022 voraussichtlich in der Pflege

Speziell für die Pflege und das Gesundheitswesen wurden folgende Corona-Regelungen verabschiedet:

  • Für Patienten und Besucher gilt in Einrichtungen des Gesundheitswesens wie Arztpraxen eine FFP2-Maskenpflicht.
  • Beschäftigte in der stationären und ambulanten Pflege müssen ebenfalls eine FFP2-Maske tragen.
  • Für den Zutritt zu Krankenhäusern und voll- oder teilstationären Pflegeeinrichtungen besteht neben der Maskenpflicht auch eine Testnachweispflicht. Diese Testnachweispflicht gilt auch für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten während ihrer Tätigkeit.
  • Für die Häufigkeit der Testnachweispflicht gilt: Beschäftigte müssen mindestens dreimal pro Kalenderwoche einen Testnachweis vorlegen.

 

Darüber hinausgehende Corona-Regeln am Arbeitsplatz:

  • Am Arbeitsplatz gelten weiterhin die bekannten Hygienekonzepte mit Regeln wie Abstand halten, regelmäßig Lüften sowie Hygiene beachten. Diese müssen jeweils an die konkrete Situation angepasst werden.
  • Arbeitgeber müssen zudem weiterhin über die Risiken einer COVID-19-Erkrankung aufklären und über die Möglichkeiten einer Impfung informieren. Eine Impfung muss auch während der Arbeitszeit möglich sein.

Ausnahmen von der Test- und Maskenpflicht

Von der Testnachweispflicht ausgenommen sind Personen, die in Einrichtungen oder von den entsprechenden Dienstleistern gepflegt, betreut oder behandelt werden.

Ausnahmen von der Maskenpflicht gibt es u.a. für:

  • Gepflegte, in den Räumlichkeiten, die in den Pflegeeinrichtungen für ihren persönlichen Aufenthalt bestimmt sind
  • während Behandlungen, die kein Tragen einer Maske ermöglichen
  • Menschen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können
  • gehörlose und schwerhörige Menschen

 

 

Neuregelung Corona-Beauftragte in der Pflege

Pflegeeinrichtungen sollen in Zukunft Beauftragte bestimmen, die sich um Corona-Themen wie Hygienemanagement, Testungen, Impfungen und Therapien für Corona-Infizierte, z. B. mit dem Medikament Paxlovid kümmern.

 

Neuregelung vollständige Impfung

Ab dem 1. Oktober ist eine Auffrischungsimpfung (3. Impfung) nötig, um als "vollständig geimpft" zu gelten. Das hat auch Auswirkungen auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht in der Pflege. Erste Bundesländer wie Bayern wollen allerdings auf diese Verschärfung der Pflege-Impfpflicht verzichten.

Gültigkeit der neuen Corona-Regeln

Die neuen Corona-Regelungen gelten bis Ostern, also bis 7. April 2023. Wir halten Euch weiter auf dem Laufenden.

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