GIP News • 03.07.2020

IPReG passiert Bundestag

Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz – GKV-IPReG im Bundestag beschlossen

Betroffene haben viel gewonnen und doch verloren...

Der Himmel am 2. Juli 2020 ist grau über Berlin. Nach einer nur 35-minütigen Debatte (2./3. Lesung) steht fest: IPReG ist trotz der andauernder Proteste der betroffenen intensivpflegebedürftigen und beatmeten Menschen beschlossene Sache.

50 Wochen IPReG-Heimzwang-Angst

Das Übel begann in der politischen Sommerpause 2019 mit RISG und endet nun voerst vor der Sommerpause 2020 mit IPReG 3.0. In den vergangenen fast 50 Wochen lebten intensivpflegebedürftige und beatmungspflichtige Menschen in ständiger Angst und Fassungslosigkeit. Wollte sie Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im ersten Gesetzesentwurf RISG (Rehabilitations- und Intensivpflegestärkungsgesetz) im August 2019 noch "regelhaft" in vollstationären Einrichtungen zwangskasernieren und damit den in Deutschland lange geltenden Grundsatz "ambulant vor stationär kippen, ruderte er nach massiven Protesten augenscheinlich zurück.

 

Unter dem Deckmantel eines neuen Namens und quasi in der Nikolausnacht wurde aus RISG IPReG (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz), dass die häusliche Intensivpflege nunmehr unter einen Kosten- und Unzumutbarkeitsvorbehalt stellte. Es sollte zukünftig im Einzelfall über das Schicksal der Betroffenen entschieden werden – durch den Kostenträger...

 

Dieser Fakt änderte sich auch in IPReG 2.0 trotz anhaltendem Widerstand nicht. Im Großen und Ganzen verfolgte auch der zweite Entwurf des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz – GKV IPReG bis heute konsequent das Ziel, die außerklinische Intensivpflege zu schwächen und den stationären Bereich zu stärken – allerdings mit einer veränderten Argumentation. Begründet wurde die Zielsetzung des IPReGs nunmehr verstärkt mit dem Fachkräftemangel, der in den beiden vorangegangenen Entwürfen noch keinen wesentlichen Argumentationsbaustein darstellte. "Allokation" lautete nun der neue Schlachtruf des Jens Spahn. Die Folge blieb: Betroffene Pflegebedürftige würden zukünftig hinsichtlich ihrer Selbstbestimmung des Wohn- und Pflegeortes eingeschränkt sein.

 

 

IPReG 3.0: Eine Einschränkung des Selbstbestimmungsrechtes bleibt

Nach nunmehr fast einem Jahr stetig neuen Schreckensgespenstern und andauernden Protesten passierte IPReG am gestrigen 2. Juli 2020 die abschließende Hürde des Bundestages. In einer nur 35-minütigen Debatte wurde über die Zukunft tausender intensivpflegebedürftiger und beatmeter Menschen entschieden. Änderungsantrage der Opposition, die in einer seltenen Allianz von FDP, Bündnis90/Die Grünen und Linke eingereicht worden waren, wurden abgelehnt. SPD und CDU hatten sich vorab in letzer Minute auf eigene Änderungen geeinigt und damit gemeinsam entschieden - gegen den Rest der Welt.

 

Denn eines steht fest und bleibt: Auch IPReG 3.0 in der abschließenden Fassung stellt zwar eine Verbesserung zum ursprünglichen RISG dar, erkennt aber Betroffenen ihr bisher geltendes Selbstbestimmungsrecht klar ab. Sie dürfen zukünftig "gemeinsam" mit dem Kostenträger entscheiden, ob ihr Wunsch etwa auf eine häusliche Pflege "berechtigt" ist, wobei "berechtigte Wünsche" i. d. R. auch unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebots zu beurteilen sind. Eine Farce..., die Betroffenen im Detail der Begrifflichkeiten weiterhin keinerlei Rechtsicherheit garantiert.

 

CDU und SPD feiern sich für diese neue Fallstrike gegenseitig als Retter der Intensivpflegebedürftigen, ein Absurdum in sich. Der schwarze Peter wurde im Rahmen der gestrigen Bundestagsdebatte vielmehr der Opposition zugeschoben, die durch die Unterstützung der Betroffenen in ihrem Rechtsverständnis, deren Änsgte ausgelöst und verstärkt hätte... So geht Politik...zumindest die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ( Widdewidde wie es uns gefällt ....).

 

Aufmunternde Worte an Betroffene und Protestunterstützer kommen u.a. vom Vorstand des ALS mobil e.V. Jens Matk:

"Danke an Alle. Wir haben so verdammt viel erreicht. Alle zusammen. Es überwiegt der Stolz über das Erreichte und die Hoffnung auf die Justiz. Wir werden aufpassen und nicht aufgeben!"

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