Job News • 10.01.2023

Krankmeldungen 2023: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Vorlagepflicht einer AU entfällt aber Meldepflicht der bleibt!

Krankmeldung beim Arbeitgeber: So funktioniert die digitale Krankschreibung ab Januar 2023

 

Mit dem neuen Jahr ergeben sich auch gesetzliche Neuregelungen. Diese betreffen unter anderem die Rahmenbedingungen einer Krankmeldung. Seit 1. Januar gilt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Wir erklären, wie die Krankmeldung beim Arbeitgeber jetzt funktioniert.

Was ändert sich mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)?

 

Werden Arbeitnehmer jetzt krankgeschrieben, müssen Sie die Krankmeldung weder bei ihrem Arbeitgeber noch bei ihrer Versicherung einreichen. Sie erhalten von ihrem Arzt lediglich einen Papierausdruck (statt drei) für ihre persönlichen Unterlagen. Die behandelne Arztpraxis übermittelt die Krankschreibung elektronisch an die gesetzliche Krankenkasse. Der Arbeitgeber kann diese dann direkt digital bei der Krankenkasse abrufen.

 

Wichtig! Weiterhin gilt für Arbeitnehmer: Sie müssen ihren Arbeitgeber über ihre Erkrankung informieren.

 

Was bedeutet das genau bei der GIP und GIP Bayern?

 

Persönliche, telefonische Krankmeldung beim Vorgesetzten

Trotz neuen, elektronischen Verfahrens müssen Mitarbeiter*inne der GIP und GIP Bayern ihre Erkrankung direkt und persönlich telefonisch bei ihren Vorgesetzten anzeigen. Krankmeldungen per WhatsApp oder SMS sind nicht zulässig.

 

Schriftliche Mitteilung der AU

Außerdem müssen sie am ersten Tag der festgestellten AU zwingend eine schriftliche Meldung unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens und ihrer Personalnummer mit dem Startdatum ihrer Erkrankung und der voraussichtlichen Gesundung an die für sie entsprechende E-Mail-Adresse übersenden - das Gleiche gilt bei einer Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit.

Für Mitarbeiter*Innen der GIP gilt die folgende GIP-Mail-Adresse >

Für Mitarbeiter*Innen der GIP Bayern gilt die folgende GIP Bayern-Mail-Adresse >

 

Nur auf Grundlage der ordnungsgemäßen Meldung können Arbeitgeber die erforderlichen Daten bei der zuständigen Krankenkasse abrufen und eine entsprechende Entgeltfortzahlung veranlassen. Die Kasse informiert den Arbeitgeber nicht automatisch über eine vorliegende Arbeitsunfähigkeit!

 

Für wen gilt die elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)?

 

Die eAU gilt für alle gesetzlich Krankenversicherte.

Für privat Krankenversicherte ändert sich zunächst einmal nichts. Sie erhalten ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen weiterhin in Papierform und müssen diese selbst an ihren Arbeitgeber versenden

 

Was erfährt der Arbeitgeber im Rahmen der eAU genau?

 

Die Krankenkasse übermittelt lediglich den Namen der versicherten Person, Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit und die Kennzeichnung als Erst- oder Folgemeldung. Wie bisher erfährt der Arbeitgeber auch beim eAU-Verfahren keine Diagnose.

 

Rechtlicher Hinweis

 

Arbeitnehmende haben auch weiterhin Anspruch darauf, dass der Arzt oder die Ärztin ihnen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform aushändigt. Damit bleibt den Arbeitnehmenden die Papierbescheinigung als gesetzlich vorgesehenes Beweismittel, mit dem ihr von der Rechtsprechung zugebilligten hohen Beweiswert erhalten.

 

GIP und GIP Bayern-Mitarbeiter*inne können sich bei Fragen gerne an unser Personalteam wenden.

Weitere News

Mehr aktuelle Nachrichten, Berichte und Informationen zu Veranstaltungen der GIP und GIP Bayern.

GIP-haeusliche-Intensivpflege-GIP-News-Teaser
GIP News
GIP-haeusliche-Intensivpflege-Job-News-Teaser
Job News
GIP-haeusliche-Intensivpflege-Patientenberichte-Teaser
Patientenberichte
GIP-haeusliche-Intensivpflege-Termine-Teaser
GIP Termine