GIP News • 21.08.2019

GIP-GF spricht Klartext zum #RISG

Beschämt als Mensch, empört als Bürger, enttäuscht von derartiger Politik

GIP-Geschäftsführer Marcus Carrasco-Thiatmar spricht Klartext zum Referentenentwurf „Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetz“

Das Bundesgesundheitsministerium hat in der vergangenen Woche einen Referentenentwurf (RISG „Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetz“) veröffentlicht, nach dem die Versorgung von intensivpflegebedürftigen Menschen in der Häuslichkeit neu geregelt werden soll.

Was sieht der Gesetzesentwurf vor?

Die seit rund 20 Jahren bewährten Regelungen, wonach alle Menschen in Deutschland auch bei schwerster Erkrankung einen Anspruch auf eine Versorgung in ihrem Zuhause haben, sollen niedergeworfen und der Anspruch für erwachsene Betroffene grundsätzlich abgeschafft werden. Lediglich für Kinder soll der Anspruch bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres erhalten bleiben.

So begründet das Bundesgesundheitsministrium das geplante RISG

Begründet wird die Notwendigkeit des Gesetzentwurfes damit, dass es zu Missständen und Missbrauch im Rahmen dieser Versorgung durch Leistungserbringer gekommen sei. Durch die Unterbringung in stationären Einrichtungen solle die Qualität der Versorgung verbessert werden. Ferner sollen mehr Möglichkeiten geschaffen werden, Betroffene von der Beatmung zu entwöhnen. Angeblich wäre dies bei 70 % aller Patienten, die in der eigenen Häuslichkeit versorgt werden, möglich.


Anstatt also tatsächliche Missstände abzustellen und etwaige schwarze Schafe zur Verantwortung zu ziehen, raubt das Bundesgesundheitsministerium ab 2021 allen erwachsenen, intensivpflegebedürftigen Menschen die Möglichkeit, trotz schwerer Erkrankung bei ihren Familien zu leben. Eine Qualitätsverbesserung soll durch Heimunterbringungen und mehr Weaning erreicht werden. Welchem Bürger und auch Wähler will die Politik das weismachen? Haben stationäre Einrichtungen diesen Ruf?

 

Zwangs-Weaning für alle?

Es ist Hanebüchen, wenn behauptet wird, dass 70 % aller betroffenen Patienten Potential hätten, von einer Beatmung entwöhnt zu werden. In den meisten Fällen handelt es sich um Patienten mit progressiven Krankheitsbildern, bei denen keinerlei Weaningpotential besteht, wie z.B. bei ALS-Patienten, austherapierten COPD-Patienten im Goldstadium oder Querschnittspatienten C2 und höher. Darüber hinaus haben über 90 % aller Patienten, die in der Häuslichkeit versorgt werden, mehrfach erfolglose Weaningversuche hinter sich. Woher hat also das Bundesgesundheitsministerium solche Zahlen? Belastbar sind sie meiner Meinung nach nicht.


Es wird schlicht verkannt, dass der Patient und seine Familie selbstbestimmt alles dafür tun, damit er wieder gesund wird. Dies implementiert alle, mögen es noch so unkonventionelle Bemühungen sein. Hierbei unterstützt sie jeder seriöse Dienstleister. Die Frage ist also, warum ein so patientenfeindliches Gesetz im Raum steht, das jeden Menschen betreffen kann und zwar jeden Tag. Man bedenke hierbei, dass die Betroffenen über die hier gesprochen wird, durchschnittlich Mitte 40 und meist klar orientiert sind.

 

Recht auf Selbstbestimmung wird ad absurdum gestellt

Ich und auch alle anderen demokratisch gefestigten Menschen können es kaum fassen, dass unser im Grundgesetz gesichertes Recht auf Selbstbestimmung und damit das Recht zu bestimmen, wo und wie man dauerhaft leben möchte, verankert in den wichtigsten Regelungen unseres Grundgesetzes (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs.1 GG), mittels eines unausgegorenen Schnellschussgesetzes durch das Bundesgesundheitsministerium ad absurdum geführt wird. Niemand will auf das Recht, sein Leben selbst in der Hand zu haben, verzichten, um sich vom Staat in die finale Sackgasse Pflegeheim steuern zu lassen. Zumal viele Betroffene und deren Familien ihren täglichen Kampf nur durchstehen, weil sie einen Grund zum Leben haben und der ist nun einmal, wie bei uns allen, das Zusammensein im Kreise der eigenen Familie, mit der Frau, den Kindern, Eltern und Freunden. Die Unterbringung in einem  Pflegeheim ist das Ende der Reise.

 

Meine Frage: Warum ein so patientenfeindliches Gesetz?

Es bleibt die Frage: Warum so ein Gesetz? Das Bundesgesundheitsministerium hat seit Übernahme des Resorts hinsichtlich des allseits vorherrschenden Pflegenotstands einen klaren Fokus auf den Krankenhaussektor. Der ambulante Bereich ist aber für viele Pflegekräfte, die die Nase vom Klinikalltag voll haben, eine echte Alternative. Was also liegt näher, als diesen Arbeitsbereich zu schließen, um Pflegefachkräfte wieder dorthin zu bringen, wo man sie aus Sicht des Bundesgesundheitsministeriums braucht?


Für diesen Zweck opfert man die betroffenen Menschen erneut und verdeutlicht, dass es keinerlei Wertschätzung für Pflegekräfte im außerklinischen Bereich gibt und auch keinerlei Wertschätzung für kranke Menschen und deren Familie. Bei dieser Art des Umgangs der Politik mit ihren Bürgern wundert es mich nicht, wenn den großen Volksparteien in Deutschland die Wähler weglaufen. Es beschämt mich, wenn in einem der reichsten Länder der Welt, aus Kostengründen schwerkranke Menschen in Pflegeheime gezwungen werden, die ihr Leben lang Mitglied unserer Sozialgemeinschaft waren, Steuern und Beiträge gezahlt haben.


Ich bin beschämt und zwar als Mensch. Empört als Bürger. Enttäuscht von einer Politik die derart menschenverachtende Gesetzesvorschläge macht.


Die Politik sollte nicht verkennen, dass zwar versucht werden kann, dem Bürger das Recht zu nehmen, zu bestimmen wie und wo er leben kann, nicht aber das Recht die Politik dafür bei den nächsten Wahlen zur Verantwortung zu ziehen. Denn, bei der Politik ist es wie beim Angeln, man sollte den Fisch nicht verscheuchen.

 


Ich fordere deshalb alle vom benannten Gesetzesentwurf betroffenen Menschen als Bürger, Menschen und Familienmitglieder auf, sich gegen diesen Gesetzesentwurf zu wehren und alle anderen, sie dabei zu unterstützen, damit diese auch zukünftig über ihr Leben selbstbestimmt entscheiden können. Unser Recht auf Selbstbestimmung sollte nicht einer tagespopulären Entscheidung geopfert werden.


Marcus Carrasco-Thiatmar, GIP-Geschäftsführer

#NichtMeinGesetz

 

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