Job News • 16.03.2020

Corona: Kinderbetreuung von Pflegekräften

Kinderbetreuung in der Corona-Krise: Das müssen Pflegekräfte jetzt wissen

+++ Aktuelle Informationen zur Notbetreuung der systemrelevanten Berufsgruppe Pflege+++

Bundesweit werden aktuell Schulen und Kitas geschlossen. In einigen Bundesländern bereits ab heute, in anderen schrittweise. Damit stehen Eltern vor einem großen Problem: Wer übernimmt die Kinderbetreuung? Wir haben die wichtigsten Informationen für Euch zusammengestellt.

Für Menschen, die in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeiten, wird gemäß aktueller Informationen eine Notbetreuung eingerichtet, sprich, die Kinder werden in Kitas und Schulen weiterhin betreut. Dies gilt insbesondere auch für Eltern, die in der Pflege arbeiten!

 

Liste der systemrelevanten Berufsfelder

(gilt ggf. nicht für alle Bundesländer einheitlich, die Pflege gehört aber in jedem Fall dazu):

  • Polizei, Feuerwehr und Hilfsorganisationen
  • Justizvollzug
  • Krisenstabspersonal Betriebsnotwendiges Personal von BVG, S-Bahn, BWB, BSR, weiterer Unternehmen des ÖPNV sowie der Ver- und Entsorgung, Energieversorgung (Strom, Gas)
  • Betriebsnotwendiges Personal im Gesundheitsbereich (insbesondere ärztliches Personal, Pflegepersonal und medizinische Fachangestellte, Reinigungspersonal, sonstiges Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen, Laboren, Beschaffung, Apotheken)
  • Betriebsnotwendiges Personal im Pflegebereich
  • Betriebsnotwendiges Personal und Schlüsselfunktionsträger in öffentlichen Einrichtungen und Behörden von Bund und Ländern, Senatsverwaltungen, Bezirksämtern, Landesämtern und nachgeordneten Behörden, Jobcentern und öffentlichen Hilfeangeboten und Notdienste
  • Personal, das die Notversorgung in Kita und Schule sichert
  • Sonstiges betriebsnotwendiges Personal der kritischen Infrastruktur und der Grundversorgung

Quelle:

https://www.rbb24.de/panorama/thema/2020/coronavirus/beitraege/kinder-betreuung-kita-schulen-berlin-brandenburg.html

 

 

Wie organisiere ich die Notbetreuung meiner Kinder in Kita oder Schule?

Aktuell ist davon auszugehen, dass die Form und die Zeiten der Notbetreuung bundesweit leider NICHT einheitlich geregelt sein werden. Informiert Euch also, in Euren Kitas und Schulen, wie Eure Einrichtung bzw. Eurer Land dies handhaben wird.

In Berlin z.B. sollen die betroffenen Eltern ab heute eine Selbsterklärung ausfüllen und vor Ort abgeben. Die Kinder sollen hier in ihren angestammten Kitas betreut werden. Viele Kitas und Schulen verlangen aber auch eine Arbeitgeberbescheinigung, die als Nachweis für einen Beruf in der Daseinsvorsorge, also beispielsweise als Pflegekraft, dient. Diese ist in der Schule oder der Kita einzureichen.

 

 

+++ Aktuelle Informationen der einzelnen Bundesländer zur Kinderbetreuung +++

 

 

Bayern

schließt Schulen und Kitas vom 6. März bis 19. April.

"Ausnahmeregelungen gelten für Kinder, wenn beide Erziehungsberechtigte des Kindes, im Fall von Alleinerziehenden der Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind […]

Zu den Bereichen der kritischen Infrastruktur zählen insbesondere die Gesundheitsversorgung […]

Für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Heilpädagogische Tagesstätten bedeutet dies, dass die Kinder, die vom Betretungsverbot ausgenommen sind, in der Kindertageseinrichtung betreut werden, die sie gewöhnlich besuchen. Es sind also keine speziellen Notfallkitas eingerichtet, sondern jede Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Heilpädagogische Tagesstätte stellt eine entsprechende Notbetreuung sicher."

 

Mehr Infos unter:

www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/index.php

 

Berlin

schließt Schulen und Kitas ab 16./17. März 2020 bis zum Ende der Osterferien.

"Der Senat hat die Liste der anspruchsberechtigten Berufsgruppen für die Kita- und Schulnotbetreuung während der Corona-Schließzeit festgelegt. Die Notbetreuung kann nur von Eltern in Anspruch genommen werden, die in systemrelevanten Berufen arbeiten und keine andere Möglichkeit einer Kinderbetreuung organisieren können. Beide Kriterien müssen zutreffen. Für die Notbetreuung in Kitas und Schulen ist eine Selbsterklärung der Eltern erforderlich."

Mehr Infos unter:

https://www.berlin.de/sen/bjf/service/presse/pressearchiv-2020/pressemitteilung.906927.php

 

 

Brandenburg

schließt Schulen und Kitas ab 18. März bis einschließlich Sonntag, den 19. April 2020.

"Grundvoraussetzung für eine Notbetreuung ist, dass beide Sorgeberechtigte, im Falle von Alleinerziehenden der Inhaber des Sorgerechts, in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind und eine häusliche oder sonstige individuelle bzw. private Betreuung nicht organisieren können. Es ist unerheblich, ob die berufliche Tätigkeit in kritischen Infrastrukturen innerhalb oder außerhalb des Landes Brandenburg ausgeübt wird."

Mehr Infos unter:

https://mbjs.brandenburg.de/aktuelles/pressemitteilungen.html?news=bb1.c.661521.de

 

Bremen

schließt Kitas und Schulen vom 16. März bis 14. April.

"Eine Notbetreuung für Kinder von Beschäftigten im Gesundheitswesen, bei der Polizei und der Feuerwehr ist für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens notwendig. Mütter und Väter, die in diesen Bereich im Einsatz sind und deren Kinder unbedingt eine Notbetreuung brauchen, bringen ihre Kinder bitte am Montag, 16. März, in „ihre“ Schule und Kita. Dort werden Beruf, Arbeitgeber der Mütter und Väter registriert. Diese Maßnahme ist erforderlich, um einen Überblick darüber zu bekommen, wie viele Kinder eine Notbetreuung benötigen."

Mehr Infos unter:

https://www.bildung.bremen.de/start-1459

 

Hamburg

schließt Schulen und Kitas bis mindestens 29. März.

"Die Kindertageseinrichtungen bleiben für Notfallbetreuung geöffnet, um eine Betreuung für dringende Fälle sicherzustellen. Die Betreuung steht dabei vornehmlich Personen zur Verfügung, deren Tätigkeit bedeutsam ist für die Daseinsfürsorge und die Aufrechterhaltung der Infrastruktur."

Mehr Informationen unter:

https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/13720948/2020-03-14-basfi-corona-dringende-kita-betreuung/

 

Hessen

schließt Kitas und Schulen ab 16. März bis vorerst Sonntag, den 19. April (Ende der hessischen Osterferien).

"Es gibt Berufsgruppen, die zur Aufrecherhaltung des öffentlichen Lebens unverzichtbar sind. Ausnahmen gibt es deshalb nur, wenn beide Erziehungsberechtigte des Kindes oder der/die allein Erziehungsberechtigte zu einer der folgenden Personengruppen gehören:"

! Bitte lange Liste eigenständig lesen, unter:

https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/coronavirus-sars-cov-2/umgang-mit-corona-kita-und-kindertagespflegestellen

https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/coronavirus-sars-cov-2/umgang-mit-corona-schulen

 

Mecklenburg-Vorpommern

schließt Schulen und Kitas vom 16. März bis 20. April.

 

„Eine Notfallbetreuung soll im Einzelfall angeboten werden für Kinder von Eltern, die im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge unverzichtbare Tätigkeiten ausüben“.

 

Mehr Infos unter:

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/Aktuell/?id=158498&processor=processor.sa.pressemitteilung

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/bm/Aktuell/?id=158496&processor=processor.sa.pressemitteilung

 

Niedersachsen

schließt Kitas und Schulen vom 16. März bis mindesten 18. April 2020.

" Für Beschäftige aus den Bereichen Pflege, Gesundheit, Medizin und öffentliche Sicherheit wie Polizei, Justiz, Rettungsdienste, Feuerwehr und Katastrophenschutz, sowie zur Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge soll eine Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler bis maximal Schuljahrgang 8 in Schulen angeboten werden. Auch in Kindertagesstätten können Notgruppen gebildet werden. Diese Notbetreuung soll in kleinen Gruppen stattfinden und auf das notwendige Maß begrenzt werden. "

Mehr Infos unter:

https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/eindammung-des-coronavirus-sars-cov-2-landesweiter-unterrichtsausfall-und-kitaschliessungen-angeordnet-notbetreuung-fur-beschaftigte-der-offentlichen-daseinsvorsorge-186113.html

 

Nordrhein-Westfalen

schließt Kitas und Schulen vom 16. März bis 18. April (es gibt Ausnahmen bis 17. März).

"Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat am 13. März 2020 ein Betretungsverbot von sämtlichen Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege und die Schließung der schulischen Gemeinschaftseinrichtungen erlassen. Ausgenommen davon sind Kinder bestimmter Personengruppen, die beruflich in sogenannten Kritischen Infrastrukturen tätig sind. Die Landesregierung hat sich auf folgende Leitlinien verständigt, die diesen Personenkreis genauer bestimmen. […]

Die Entscheidung, ein Kind zur Betreuung in der Schule oder Kindertageseinrichtung aufzunehmen, dessen Eltern in einer der untengenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind, treffen die Leitungen der jeweiligen Schule bzw. Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflegepersonen. Grundlage einer solchen Entscheidung ist zum einen ein Nachweis darüber, dass beide Elternteile (soweit nicht alleinerziehend) nicht in der Lage sind, die Betreuung zu übernehmen. Darüber hinaus muss eine schriftliche Zusicherung (oder Zusicherung der Nachreichung der Vorlage) der jeweiligen Arbeitgeber beider Elternteile vorliegen, dass deren Präsenz am Arbeitsplatz für das Funktionieren der jeweiligen kritischen Infrastruktur notwendig ist.

Mehr Infos unter:

www.mkffi.nrw/pressemitteilung/neue-leitlinie-bestimmt-personal-kritischer-infrastrukturen

 

 

Rheinland-Pfalz

schließt Schulen und Kitas vom 16. März bis mindestens 19. April.

"Für Kinder, bei denen Bedarf für eine Betreuung besteht, wird eine Notfallbetreuung eingerichtet. Die Notfallbetreuung wird an allen Schulen sichergestellt, die nicht durch Einzelverfügung geschlossen wurden. Gleiches gilt für den Bereich der Kitas."

Mehr Infos unter:

https://bm.rlp.de/de/service/pressemitteilungen/detail/news/News/detail/schulen-und-kitas-bleiben-geschlossen/

 

Saarland

schließt Kitas und Schulen vom 16. März bis 24. April.

"Vor diesem Hintergrund wird es ab kommendem Montag, den 16. März eine begrenzte Notbetreuung für Schul- und KiTa-Kinder geben.

Das Angebot richtet sich an Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, deren berufliche Tätigkeit für die Daseinsvorsorge unverzichtbar ist sowie berufstätigte Alleinerziehende und andere, sofern keine anderweitige Betreuung der Kinder möglich und der Bedarf nachvollziehbar begründet ist. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, die bereits am 16. März einen dringenden Notbetreuungsbedarf haben, sollen sich  am Montagmorgen zunächst telefonisch an ihre jeweilige KiTa bzw. Schule wenden. Die Einrichtungsträger werden ab Montag die konkreten Bedarfe vor Ort ermitteln.

Mehr Infos unter:

www.saarland.de/SID-6554E2D4-2AE356B0/253808.htm

 

 

Sachsen

schließt Kitas und Schulen ab 18. März bis 17. April.

 

Notbetreuung für versorgungswichtige Berufsgruppen: "Eine Notbetreuung an Kitas und Grundschulen wird gewährleistet. "

 

Mehr Infos unter:

https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/235114

https://www.bildung.sachsen.de/

 

Sachsen-Anhalt

schließt Kitas und Schulen vom 16. März bis 13. April.

"Betreut werden ab 18. März Kinder bis zum 12. Lebensjahr, wenn beide Erziehungsberechtigten, oder der Alleinerziehende zur Gruppe der unentbehrlichen Schlüsselpersonen gehören und sich eine Betreuung anders nicht organisieren lässt. […]

Wenn Eltern z.B. in der medizinischen, pflegerischen und pharmazeutischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen der Daseinsvorsorge und des öffentlichen Lebens tätig sind, können sie für ihre Kinder die Notbetreuung in Anspruch nehmen.

 

Mehr Infos unter:

https://ms.sachsen-anhalt.de/aktuelles/news-detail/news/notbetreuung-wegen-coronavirus-land-legt-regeln-fest/?tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=d7f2af9cacd20ea3848498aa21987b92

 

Schleswig-Holstein

schließt Schulen vom 16./18. März bis 19. April, Kitas ab 20. März.

"Außerdem sind Schülerinnen und Schüler ausgenommen, bei denen beide Erziehungsberechtigte bzw. Alleinerziehende in einem Bereich arbeiten, der für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen notwendig ist und diese Eltern keine Alternativ-Betreuung ihrer Kinder organisieren können. […]

Hierzu gehören folgende Bereiche: […]

  • Gesundheit - Krankenhäuser, Rettungsdienst, Pflege, ggf. Niedergelassener Bereich, Medizinproduktehersteller, Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore […]

Mehr Infos unter:

www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/_documents/faq.html

www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/III/Aktuelles/_documents/corona_schule.html

 

Thüringen

schließt Schulen und Kitas vom 17. März bis 17. April.

"A. Von der Notbetreuung erfasste Kinder 1. Es werden nur Kinder aufgenommen, deren beide Eltern (oder allein erziehungsberechtigter Elternteil) in folgenden Bereichenbeschäftigt sind:

-im Gesundheitswesen(Arztpraxen, Krankenhäuser, Testlabore, Krankentransporte, Apotheken, Gesundheitsämter und ähnliche);

-im Pflegebereich (Alten-oder Pflegeheime, ambulante Pflegedienste, Betreuung von Menschen mit Behinderungen und ähnliche); […]

[…] Die Entscheidung über die Aufnahme eines Kindes trifft die Leitung derSchule oder Kindertageseinrichtung...[…]

[…] Die Notbetreuung erfolgt dezentral in der jeweiligen Schule oder Betreuungseinrichtungdurch deren reguläre Beschäftigte. […]

Mehr Infos unter:

https://bildung.thueringen.de/ministerium/medienservice/detailseite/news/schul-und-kitaschliessungen-ab-dienstag-infektionsketten-weiter-eindaemmen/?tx_news_pi1%5Bday%5D=13&tx_news_pi1%5Bmonth%5D=03&tx_news_pi1%5Byear%5D=2020&cHash=91d01ad51daab10a5e2893e9ae367c23

https://bildung.thueringen.de/fileadmin/2020/2020-03-15_Kriterien_Notbetreuung_Elterninfo.pdf

 

Liebe GIP-Mitarbeiter*innen:

 

Bei Unterstüzungsbedarf wendet Euch an unsere Personalabteilung

Sollten etwaige  Bescheinigungen des Arbeitgebers zur Absicherung der Kinderbetreuung notwendig sein, wenden sich GIP-Mitarbeiter*innen bitte an unserer Berliner Personalteam. Dieses ist bemüht, entsprechende Zuarbeiten unverzüglich zu leisten.

 

Helft Euch gegenseitig in den Teams

Ggfls. besteht auch die Möglichkeit, im Team durch entsprechende Umsteuerung die Dienstabdeckung zu ermöglichen oder Flexibilisierungen bei Dienstbeginn einzuführen, damit die Kinderbetreuung gewährleistet werden kann.
Sprecht ggf. auch mit Euren  Patienten, sofern keine medizinischen und hygienischen Bedenken bestehen, ob Ihr Eure Kinder ggfls. mit zur Arbeit bringen dürft.

 

Gemeinsam schaffen wir das!

 

Videobotschaft GIP-Geschäftsführer an alle Mitarbeiter*innen zur Corona-Krise

GIP-Geschäftsführer Marcus Carrasco-Thiatmar wendet sich per Videobotschaft an alle Mitarbeiter zur Corona-Krise. Die GIP arbeitet im Hintergrund daran, Lösungen im Umgang für Mitarbeiter und Patienten zu finden.

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Coronavirus und häusliche Intensivpflege: Informationen und Empfehlungen zum Thema

Grundsätzlich ist es wichtig, nicht in Panik zu verfallen, Sicherheit zu vermitteln und keine Angst zu verbreiten!

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