GIP News • 04.02.2020

Das sagen Betroffenenverbände und -Vereine zum 2. IPReG-Entwurf

Stellungnahmen Vereine und Verbände zu IPReG 2.0

Gesetz zur vermeintlichen Stärkung der Intensivpflege (IPReG) enthält weiterhin zahlreiche Kritikpunkte und Gefahrenpotential

In dieser Woche äußern sich nun auch verschiedene Betroffenenvereine und Behindertenverbände zum zweiten Entwurf des geplanten Intenssivpflege- und Rehabilitationstärkungsgesetzes (IPReG, vormals RISG) , aber auch Betroffene werden laut. Das Bundesgesundheitsministerium unter der Leitung von Jens Spahn hatte das geplante Gesetz nach massiven Protesten am 21. Januar 2020 ein weiteres Mal verändert, wobei der Gesetzesentwurf bis heute der Öffentlichkeit nicht offiziell seitens des BMG zur Verfügung gestellt wurde, sondern sie vielmehr durch die Hintertür des World Wide Web erreichte.

ALS mobil e.V. zum überarbeiteten Entwurf: "IPReG 2.0 ­- Lesen hilft!"

" […] Richtig gelesen haben das IPReG 2.0 wohl nur die wenigsten. Dabei tut genau das aber not, denn im neuen Entwurf, der immerhin ins Kabinett unserer Bundesregierung soll, steckt der Teufel im Detail. Interpretationsspielraum ist gegeben. Und genau das ist es auch, was erneut Ängste schürt und weiteren Widerstand nötig macht. […]"

" […]Von Selbstbestimmung ist also auch im IPReG 2.0 bei genauer Betrachtung und Lesen nur wenig zu finden. Eine Schlechterstellung von Betroffenen, die intensivversorgt zu Hause leben ist zu erwarten. Ob diese Version des Entwurfs des Bundesgesundheitsministeriums UN-BRK-gerecht und grundgesetzkonform ist? Die Frage stellt sich bei genauem Studieren der Schrift IPReG 2.0 in jedem Fall. […]"

 

Zur vollständigen Einschätzung des 2. IPReG-Entwurfs durch den ALS mobil e.V. >

 

 

Stellungnahme Ability Watch zu den erneuten Änderungen des IPReG-/RISG-Entwurfs

" […] Während das teilhabeorientierte SGB  IX vollständig in Kraft tritt, soll im SGB V die stationäre Versorgung gestärkt werden, was die Entwicklungen einer modernen, an Selbstbestimmung orientierten Sozial- und Behindertenpolitik konterkariert. Soziale Teilhabe und Selbstbestimmung scheinen für Menschen mit Behinderung, die in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, nicht vorgesehen zu sein.[…]"

"[…] Insgesamt ist der Entwurf in seiner jetzigen Form im Hinblick auf die Selbstbestimmung und Teilhabe behinderter Menschen weiterhin ein Rückschritt und muss nach wie vor dringend nachgebessert werden. 

Jens Spahn muss zudem erklären, wie er mit diesem Entwurf sein Versprechen vom letzten Sommer halten will, welches sowohl er selbst vor jeder greifbaren Kamera als auch das Bundesministerium in standardisierten Antwortschreiben an Betroffene gebetsmühlenartig wiederholten: Kein Mensch, der am sozialen Leben teil hat, würde mit diesem Gesetz ins Heim müssen. Mit dem vorliegenden Entwurf kann Spahn dieses Versprechen nicht halten.[…]"

 

Zur kompletten Stellungnahme inkl. der sich daraus ergebenen Forderungen an das BMG >

 

 

Erste Bewertung des INTENSIVkinder zuhause e.V. zu GKV-IPReG vom 21.01.2020

" […] Die beabsichtigte Stärkung der intensivpflegerischen Versorgung –im Allgemeinen, findet sich nunmehr nur noch im Titel des Gesetzentwurfes, der geändert werden solltein: „Gesetz zur Stärkung der stationären intensivpflegerischen Versorgung und Rehabilitationin der GKV. "

 

" Der Entwurf GKV-IPReG-Bearbeitungsstand 21.01.20 ist geeignet:

  • Eine häusliche Versorgung Intensivpflegebedürftiger in Zukunft praktisch unmöglich zu machen
  • Bestens und speziell (auf Kosten ambulanter Leistungserbringer) qualifiziertes Fachpflegepersonal in stationäre Einrichtungen zu verschieben, zu Lasten der ambulanten Pflege und auf Kosten ambulant versorgter intensivpflegebedürftiger Menschen
  • Die Kosten und Ansprüche der Behandlungspflege, finanziert aus solidarischen Leistungen der Krankenversicherung, für chronisch kranke und behinderte Menschen zu begrenzen
  • Den Abbau ambulanter, die häusliche Versorgung ermöglichender, Dienstleister zu beschleunigen,um stattdessen eine Konzentration renditeorientierter Anbieter auf dem „Pflegemarkt“ zu adressieren (Personalkostenerstattung, Tariflöhne nurfür stationäre Rehabilitationsorte)
  • Eine Subventionierung stationärer Einrichtungen im Investitionskostenbereich zu Lasten der Sozialversicherung vorzunehmen (gegebenenfalls als Satzungsleistung auch nach gesundheitlicher Verbesserung!)
  • Die Krankenkassen darin zu unterstützen, den in Zeiten des ambulanten Pflegenotstandes, risikobehafteten Sicherstellungsauftrag für die häusliche Versorgung sukzessive auf die Versicherten/Angehörigen zu übertragen
  • Eine Entlastung der GKV von der Sachleistung „Organisation der ambulanten Versorgung“ aus Gründen der prekären Personalsituation und der Haftung für mangelhafte Organisation vorzunehmen
  • Das Prinzip „ambulant vor stationär“ durch die Folgen von Normensetzungen und indirekten Maßnahmen (quasi als „Strategie ohne Strategen“) zu unterminieren, ohne sich explizitdafür aussprechenzu müssen […]"

 

Zur umfänglichen Bewertung und den Bemerkungendes Elternselbsthilfevereins INTENSIVkinder zuhause e.V. >

 

 

ALS-Betroffener Christian Bär in seinem Blog zu IPREG: "Zeit für die Urne"

" […] Bei jedem Kaninchenzuchtverein würde man mit einem Antrag auf diesem Niveau eine gescheuert bekommen und aus der Vorstandssitzung fliegen. […]"

"[…]  Und nun, wie bereits oben schon erwähnt, gibt’s eine weitere Überarbeitung. Nun ist eher der Fachkräftemangel im Fokus, aber auch folgende Passage ist immer noch zu finden:

'Auch aus der Presseberichterstattung liegen verschiedene Hinweise darauf vor, dass gerade in der ambulanten Intensivpflege in der eigenen Häuslichkeit in manchen Fällen nicht ausreichend qualifiziertes Personal eingesetzt wird. (bspw. Ärzteblatt vom 14. Mai 2019: „Razzia wegen Abrechnungsbetrug bei Intensivpflege; abrufbar unter www.aerzteblatt.de/nachrichten/103085/Razzia-wegen-Abrechnungsbetrug-bei-Intensivpflege).'

Liebes Ministerium,  das ist RTL2-Niveau. Das kann doch nicht als Begründung in einem Gesetzesentwurf stehen. Aber bezüglich des Fachkräftemangels kommt die Katze langsam aus dem Sack. Im Entwurf heißt es:

'In Anbetracht des Fachkräftemangels im Pflegebereich bezweckt die Neuregelung auch eine sachgerechte Allokation vorhandener Ressourcen, um nicht zuletzt die besonders aufwändige Versorgung in der eigenen Häuslichkeit des Versicherten weiterhin ermöglichen zu können, ohne die Versorgung anderer Versicherter zu gefährden.“ (vgl. Begründung B zu Nr. 3 zu Abs. 1)' […]"

 

"[…] 'Tatsächlich' und 'dauerhaft' sind Hebel, die angesetzt werden, damit die Krankenkasse leider Ihren Wunsch ablehnen kann und Sie in ein Heim verlegt. Der Kostenträger entscheidet zukünftig allein und maßgeblich. Wie dessen Interessenslage ist, ist wohl klar. Ende der Selbstbestimmung, gute Heimreise. […]"

 

Zum Blogbeitrag von Christian Bär " vom 30.02.2020 "Zeit für die Urne" >

 

 

Hinweis der Redaktion: Dieser Beitrag wird nach und nach ergänzt.

 

 

 

 

 

IPReG in Version II: Alles beim Alten nur anders verpackt...

Auch mit IPReG in Version II heißt es nach Prüfung des Medizinischen Dienstes und Entscheidung des Kostenträgers sehr wahrscheinlich: Ab ins Pflegeheim!

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IPReG 2.0: Das sagt die SPD

Das Fazit unserer letzten Mahnwache im Januar 2020 mit dem ALS mobil e.V. und dem INTENSIVkinder zuhause e.V. vor der Parteizentrale der SPD, um im Protest gegen IPReG um Unterstützung zu bitten, fällt ernüchternd aus.

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