GIP News • 24.10.2019

GIP-Klartext: Wachkoma und RISG

Herr Spahn: Auch Menschen im Wachkoma haben ein Recht auf Teilhabe am Leben!

"Zwangsverwahrung" von Wachkomapatienten im Rahmen des Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetzes

Mittlerweile fokussiert sich die Debatte der Zwangseinweisung von intensivpflegebedürftigen Menschen im Rahmen des geplanten Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetzes zunehmend auf die Betroffenengruppe der Wachkomapatienten – die vermeintlich schwächste Gruppe unter den Schwachen. Eine soziale Teilhabe dieser Menschen wird vom Bundesgesundheitsministerum ausgeschlossen, sodass es augenscheinlich auch kein Problem darstellt, sie mit RISG tatsächlich auszuschließen oder sollten wir besser sagen wegzuschließen? Wir sprechen GIP-Klartext zum Thema.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahns (CDU) Entwurf des Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetzes (RISG) steht nun seit Bekanntmachung des Vorhabens am 14. August 2019 in der Kritik. Betroffenenverbände, Sozialverbände, Selbsthilfegruppen und auch die politische Opposition sind empört. Betroffene haben vor allem eines: Angst – Angst vor dem Verlust ihrer Selbstbestimmung, ihrem Recht auf Teilhabe und der letztlichen Zwangsabschiebung in ein Pflegeheim.

 

RISG will häusliche Intensivpflege zur Ausnahme machen

Spahn plant mit dem Gesetzesentwurf, dass nach einer Übergangsfrist von 36 Monaten alle derzeitigen Intensivpatienten, die aktuell noch im eigenen Zuhause gepflegt werden, in Kliniken oder spezielle Pflegeeinrichtungen verlegt werden.

 

Auszug aus dem Referentenentwurf der Bundesregierung

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Rehabilitation und intensiv-pflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Reha-und Intensivpflege-Stärkungsgesetz–RISG) vom 14. August 2019

 

§ 37c Außerklinische Intensivpflege

  1. Versicherte mit einem besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege haben Anspruch auf außerklinische Intensivpflege. Die Leistung bedarf der Verordnung durch einen für die Versorgung dieser Versicherten besonders qualifizierten Vertragsarzt. Bei Versicherten, die kontinuierlich beatmet werden oder tracheotomiert sind, ist vor einer Verordnung außerklinischer Intensivpflege das Potenzial zur Reduzierung der Beatmungszeit bis hin zur vollständigen Beatmungsentwöhnung und Dekanülierung zu erheben und in der Verordnungzu dokumentieren. […]
  2. Der Anspruch auf außerklinische Intensivpflege besteht in vollstationären Pflegeeinrichtungen, die Leistungen nach §43 des Elften Buches erbringen, oder in einer Wohneinheit im Sinne des § 132i Absatz 5 Nummer 1. Wenn die Pflege in einer Einrichtung nach Satz 1 nicht möglich oder nicht zumutbar ist, kann die außerklinische Intensivpflege auch im Haushalt oder in der Familie des Versicherten oder sonst an einem geeigneten Ort erbracht werden. Bei der Prüfung der Zumutbarkeit sind die persönlichen, familiären und örtlichen Umstände angemessen zu berücksichtigen; bei Versicherten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist die Pflege außerhalb des eigenen Haushalts oder der Familie in der Regel nicht zumutbar. […]

 

Kritik und Ängste der Betroffenen werden mit Standardantworten abgetan

Die Kritik der Betroffenen an seinem Entwurf weist Spahn auch nach Monaten zurück. Anstatt auf die Ängste der Betroffenen und derer Angehörigen einzugehen, beschränkt sich das Bundesgesundheitsministerium darauf, etwaige Briefe und Anfragen zum Thema mit offensichtlich vorformulierten Standardschreiben zu beantworten, ohne auf persönliche Belange, Fragen und Bedenken individiuell einzugehen – so zumindest der persönliche Eindruck der Betroffenen.

Auch macht es den Anschein, als dass Jens Spahn und sein Gesundheitsministerium das Problem und die Ängste der Betroffenen gar nicht verstehen. So antwortet Spahn z.B. der Beatmungspatientin Anika Braun, 21 Jahre und Studentin, auf ihren offenen Brief u.a. Folgendes:

[…]Der Gesetzesplan gilt nur für Pflegebedürftige, die 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche von ausgebildeten Pflegefachkräften betreut werden müssen. Eine zeitweilige Betreuung durch Pflegeassistenten soll und wird auch weiterhin zu Hause möglich sein. […] Dass jemand wie Sie aus seinem selbstbestimmten Leben gerissen wird, wird es mit mir nicht geben […].

Was Spahn oder seine "Schreiberlinge" dabei völlig verkennen: Annika wird zwar aktuell nur nachts beatmet, das könnte sich aber zukünftig durchaus ändern. Auch wird sie eben durch die genannten Pflegefachkräfte betreut und nicht etwa durch Betreuungsassistenten, was letztlich keine Rolle spielt, aber sie hatte es klar kommuniziert.

So weit – nicht gut...

 

Neuste Präzision: Es ginge vor allem um Wachkoma-Betroffene...

Nachdem Jens Spahn in seinem politischen Alltag immer häufiger vom RISG Betroffenen begegnet, die durchaus mobil sind, weicht er deren Kritik und Forderungen aus, indem er sich nun auf eine vermeintliche Betroffengruppe stürzt, die sich eben nicht selbst wehren kann: Menschen im Wachkoma.

„Es geht um diejenigen, die 24 Stunden, sieben Tage die Woche Intensivpflege brauchen und in der Regel nicht selbst entscheiden, wie sie gepflegt werden. Wachkoma-Patienten zum Beispiel.”, so Jens Spahn.

 

In einem offiziellen Schreiben des Bundesministerium für Gesunheit vom 14. Oktober 2019 heißt es: "[…] Es gibt 25000 Fälle von Intensivpflegebedürftigen in Deutschland, die dauerhaft 24 Stunden am Tag durch Pflegefachkräfte versorgt werden müssen. Kein Pflegebedürftiger soll gegen seinen Willen zur Pflege in einer stationären Einrichtung gezwungen werden. Wenn der Patient aber im Koma liegt und keinen eigenen Willen formulieren kann, ist soziale Teilhabe ausgeschlossen. […]

Ist das Ihre Lösung Herr Spahn? Sich nun auf eine vermeintlich noch schwächere und kleinere Minderheit zu stürzen? Auch stellt sich die Frage: Haben Wachkomapatienten denn kein Recht auf Familie und Teilhabe am Leben? Und wer bestimmt überhaupt, was Teilhabe bedeutet? Fängt nicht bereits hier die Individualität des Einzelnen und die Selbsbtbestimmung an?

 

Menschen im Wachkoma sind keine Sonderfälle

Der renommierte Neurowissenschaftler und Neurochirurg Andreas Zieger hält in verschiedenen Publikationen immer wieder unmissverständlich fest, dass Menschen im Koma oder Wachkoma weder Hirntote noch Sterbende seien, sondern schwerstkranke, lebende und empfindsame Menschen, die, solange sie leben, mit Leib und Seele mit der Umgebung und mit anderen Menschen verbunden wären.

Auch sei ein Mensch im Wachkoma unser Mitbürger, wie jeder andere Mensch – auch und vor allem weil das beschädigte, schwache und sensible Leben des schwerstpflegebedürftigen Mitbürgers im Wachkomas wehr- und hilflos sei. Es sei auf die vorurteilslose Hilfe, Unterstützung, Begleitung, Beistand und aktive Nächstenliebe angewiesen, auf Fürsorge, Respekt, Achtung, Empathie, Vertrauen, Sicherheit, Orientierung, Kommunikation, Verständnis, Deutung und liebevolle Zuwendung – Hilfeleistungen wie sie jedem Menschen zur Erfüllung seiner Grundbedürfnisse und für ein gelungenes Leben zuzusprechen seien […].

Menschen im Wachkoma seien nach Zieger auf keinen Fall als Sonderfälle zu betrachten, die dazu verdammt sind, am Rande der Gesellschaft, der Gemeinde oder der Familie "dahin zu dämmern". Sie seien auch nicht ein harter, unverbesserlicher Kern, der an den Rand gedrängt oder ausgegrenzt werden müsse, sondern sie gehörten in die Mitte des sozialen Lebens […].

Auch macht Zieger klar, dass Menschen im Wachkoma in ihrem "So-Sein", wie es ist, ein  Recht auf Integration und Teilnahme am Zusammenleben mit anderen Menschen haben. Diese Auffassung würde auch durch das Gebot zur sozialen Teilhabe (Participation) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für alle behinderten Menschen unterstützt.

 

Quelle: Andreas Zieger (2001): "Der Wachkoma-Patient als Mitbürger", Lebensrecht und Lebensschutz von Menschen im Wachkoma und ihren Angehörigen in der Solidargemeinschaft. Zum gesamten Artikel >

 

FAZIT:

Auch Menschen im Wachkoma sind unsere Mitbürger, Herr Spahn! Sie haben ein Lebensrecht in unserer Solidargemeinschaft, ein Recht auf soziale Teilhabe, Familie und ein Zuhause! Lassen Sie diesen Menschen die Nähe zu ihren Familien und stellen Sie ihre Würde und ihre Teilhabe nicht mit einem solchen Gesetz in Frage!

 

RISG: Für unsere Familie wäre ein Pflegeheim der Alptraum

Eine betroffene Familie rund um einem Menschen im Wachkoma berichtet von ihren Ängsten und Sorgen rund im das Thema RISG.

Mehr erfahren >

RISG verstößt gegen Grundrechte und UN-Behindertenrecht

Das geplante Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetz greift nachhaltig rechtswidrig in die Persönlichkeitsrechte aller betroffenen Menschen.

Lesen Sie mehr >

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