GIP News • 14.08.2019

Gesetzesentwurf Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetz: Häusliche Intensivpflege soll nur noch Ausnahme sein

GIP-#Klartext: Ambulante Intensivpflege zukünftig nur noch eine Ausnahme?

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will häusliche Intensivpflege abschaffen

 

GIP-#Klartext zu den aktuellen Nachrichten des RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) zum Thema Beatmungspflege im Rahmen des neuen Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetz, das zukünftig die ambulante Intensivpflege von erwachsenen Patienten unterbinden will. Sie sollen nur noch in stationären Einrichtungen versorgt werden.

 

Unserer Kenntnis nach hat auch der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) von diesem Gesetzesentwurf erst aus der Presse erfahren und wurde als größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen bisher nicht in die Thematik eingebunden. Die Ausarbeitung scheint im Alleingang geschehen...

Wir sprechen Klartext zu den Thesen der aktuellen Debatte rund um die künftige Versorgung von intensivpflegebedürftigen und beatmeten Menschen!

 

Als spezialisierter, ambulanter Intensivpflegedienst sagen wir klar „NEIN“ zu dieser Entwicklung und werden für unsere Patienten*innen, aber auch alle anderen Betroffenen eintreten, damit diese nicht in stationären Einrichtungen verschwinden und weiterhin selbstbestimmt über ihre bestmögliche Pflege und ihr Leben entscheiden dürfen.

Liest man gestern u.a. auf waz-online, ostssee-zeitung.de oder maz-online.de den Beitrag des RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) mit der reißerischen Headline „Spahn will Geschäfte auf Kosten von Beatmungspatienten unterbinden“, stellt sich tiefe Betroffenheit ein. Hier werden die Intensivpflegebranche und deren aufopferungsvoll arbeitenden Pflegefachkräfte pauschal verunglimpft. Und es entsteht der Eindruck, dass man schwerstpflegebedürftigen und beatmeten Menschen, künftig keine adäquate Pflege mehr zubilligen will.

 

These 1: Intensivpflege gehöre zukünftig in stationäre Einrichtungen

Laut RND-Bericht sieht Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in einem neuen Gesetzesentwurf mit dem Titel „Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetz“ vor, dass eine ambulante Intensivpflege mit Beatmung zu Hause zukünftig nur noch die absolute Ausnahme sein dürfe. Nur bei Kindern bleibe sie die Regel. Auch ambulant betreute Wohngemeinschaften, in denen meist mehrere Betroffene in kleinen, familiären Gruppen zusammenleben, würde man durch eine massive Steigerung der Qualitätsanforderungen irgendwie zu verhindern wissen, so der Tenor des RND-Redakteurs.

Der Sozialverband VDK begrüße Spahns Vorschläge, so heißt es weiter. Intensivpflege gehöre in professionelle Einrichtungen mit geprüfter Qualität, so VdK-Präsidentin Verena Bentele. Kinder hingegen dürften weiter bei ihren Familien bleiben.

 

GIP-#Klartext:

Erwachsene, intensivpflegebedürftige Menschen gehören also zukünftig in stationäre Einrichtungen? Kindern hingegen gewährt man das Recht auf Familie? Wir fragen: Mit welchem Recht erfolgt eine solche Diskreditierung hilfe- und pflegebedürftiger erwachsener Menschen? Warum hält man sich nicht an höchstrichterliche Entscheidungen, die mehrfach klar ausgeurteilt haben, dass jeder Mensch ein Recht auf ein selbstbestimmtes Leben hat und intensivpflegebedürftige Menschen grundsätzlich einen Anspruch auf eine intensivpflegerische Versorgung zu Hause haben. Die Kenntnis dieser hinreichenden Entscheidungen des Bundessozialgerichtes sehen wir als vorausgesetzt an (Drachenfliegerurteil 1 und 2).

Und was bitte ist mit dem als lange Jahre geltenden Leitsatz der deutschen Gesundheitspolitik „ambulant vor stationär“, hinter dem sich seit jeher der positive Leitgedanke verbirgt, erst alle Möglichkeiten einer ambulanten Versorgung auszuschöpfen, bevor ein pflegebedürftiger Mensch stationär versorgt wird? Haben intensivpflegebedürftige Erwachsene zukünftig ihr Recht auf diesen Grundsatz verloren? Ein Recht auf Heimat, Zuhause, Verwurzelung, Familie, Lebenspartner, Freunde, Selbstbestimmtheit,Freude, gemeinsames Leben und Erleben, emotionale Nähe, füreinander da sein und natürlich eine professionelle, hochqualitative Pflege? Denn auch das macht eine ambulante Intensivpflege aus: Es handelt sich hierbei um eine individuelle Pflege durch qualifizierte, examinierte Fachkräfte.

Letztlich gibt es viele Faktoren, die einen kranken Menschen in seiner schweren Situation stützen und unterstützen – in der ambulanten Intensivpflege kommen möglichst viele davon zusammen. Jeder Mensch sehnt sich nach Geborgenheit und Nähe zu den Menschen, die er liebt. Kann eine stationäre Einrichtung diese Bedürfnisse erfüllen? Oder geht es hier nicht vielmehr und primär um eine Kostenersparnis auf dem Rücken der Betroffenen?

 

These 2: Krankenkassen geben zu viel Geld für Intensivpflege aus

Grundsätzlich geht man im vorliegenden Beitrag des RND davon aus, dass die ambulante Intensivpflege einfach nur ein Geschäft sei, dass man unterbinden wolle. Es koste die Kassen zu viel. Für die Versorgung eines Beatmungspatienten zu Hause erhielten die Anbieter pro Monat bis zu 25.000 Euro.

 

GIP-#Klartext:

Wie so häufig geht es in der aktuellen Debatte neben der adäquaten Versorgung auch um das heikle Thema Geld. Bei allem Säbelrasseln um die Kosten einer ambulanten Versorgung, sollten sich Kritiker vor Augen führen, in welcher extrem misslichen Lebenssituation sich Betroffene und ihre Angehörigen befinden, wie gering der Anteil dieser Schwerstkranken tatsächlich in der Gesellschaft ist und ob damit eine Kostendiskussion auf deren Rücken wirklich erforderlich ist. Wir denken, dass in anderen Bereichen des Gesundheitswesens deutlich höhere Einsparungen möglich sind, wenngleich diese Potentiale keine so große Popularität erringen und weniger von Medieninteresse sind.

Auch wird die häufig im Raum stehende Vergütungssumme von 25.000 Euro für eine intensivpflegerische Versorgung immer wieder falsch und undifferenziert benannt. Dies ist nur in Höchstfallen die Vergütung für eine 24-stündige, häusliche Intensivversorgung. In der Regel liegen die Vergütungssätze seitens der Krankenkassen 20 bis 30 Prozent darunter. In betreuten Wohngemeinschaften dagegen werden die für eine häusliche Versorgung geltenden Vergütungen sogar nahezu halbiert.

Außerdem darf nicht vergessen werden, dass von den Vergütungssätzen 5,5 examinierte Vollzeitkräfte im Monat bezahlt werden wollen, plus Urlaub, Krankheit, Fortbildung und ein aufwendiges Qualitätsmanagement. So sind nicht wenige Dienstleister in der außerklinischen Intensivpflege, wie auch die GIP, DIN EN ISO-zertifiziert. Darüber hinaus fällt natürlich ein gewisser Teil für Verwaltungsaufwendungen an, da sich Betroffene und Pflegekräfte nicht selbst organisieren.

Vielmehr erscheint die 24-Stunden-Versorgung eines intensivpflegebedürftigen Patienten deswegen so teuer, weil Sie von Pflegefachkräften rund um die Uhr, das heißt, auch nachts, an den Wochenenden, zu Weihnachten und Silvester erbracht wird. Diese spezielle Pflege beinhaltet eben mehr als nur eine Medikamentengabe.

Und wie fühlen sich eigentlich examinierte Pflegekräfte (und nur diese sind in der ambulanten Intensivpflege zugelassen), wenn man stets an den Kosten für ihre Arbeit herummäkelt, anstelle die Vergütungssätze der Krankenkassen zu erhöhen? Letztlich arbeitet niemand umsonst, auch nicht in der Pflege, wobei etwaige Gewinne der Pflegedienstleister deutlich unter denen von stationären Einrichtungen liegen.

 

These 3: Examinierte Pflegefachkräfte seien schlecht qualifiziert und preiswert

Laut RND-Beitrag würden in Pflege-WGs mehrere Patienten gleichzeitig untergebracht und oftmals von schlecht qualifizierten, aber preiswerten Mitarbeitern betreut.

 

GIP-#Klartext:

Werden Betroffene in familiären, kleinen Wohngruppen einfach nur „untergebracht“, in denen sie sich individuell und entsprechend ihrer persönlichen Bedürfnisse einrichten können? Ist dies nicht eher eine Vorgehensweise, die unpersönlichen, stationären Einrichtungen nachgesagt wird?

Unabhängig davon, ist es völlig unakzeptabel, wie examinierte Pflegefachkräfte mit solchen Aussagen herabgewürdigt werden. Diese sind es nämlich, die die Betroffenen in ambulant betreuten Wohngemeinschaften versorgen – ausgebildete, examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger*innen sowie Altenpfleger*innen mit zusätzlichen Qualifikationen, die sich täglich in Zeiten des Fachkräftemangels für ihre Patienten aufopfern.

Seriöse Anbieter in der ambulanten Intensivpflege setzen im Rahmen der Behandlungspflege ausschließlich examinierte Pflegefachkräfte ein. Den Einsatz weniger qualifizierter Kräfte lassen die Verträge mit strengen Auflagen an Qualitätssicherung und Fortbildung mit den Krankenkassen gar nicht zu.

Jede examinierte Pflegekraft kann in Deutschland mittlerweile aus Dutzenden von Jobangeboten auswählen. Es gibt also keine „preiswerten“, examinierten Pflegekräfte.

Mangelnde Wertschätzung und mehr Respekt für Pflegeberufe sind zwei der Punkte, die Politik und Gesellschaft seit Jahren diskutieren und immer wieder auf die Agenda setzen. Sind solche Negativ-Aussagen und haltlosen Feststellungen für das Berufsbild förderlich? Motivieren sie den Nachwuchs, den wir so dringend brauchen dazu, später vielleicht selbst einen Pflegeberuf zu erlernen? Mit Sicherheit nicht!

 

These 4: An einer Verbesserung des Gesundheitszustandes der Betroffenen hätten Pflegedienste kein Interesse

Gemäß der vorliegenden Berichterstattung hätten Pflegedienste kein Interesse an der Verbesserung des Gesundheitszustandes ihrer Patienten, und bis zu 70 Prozent der Betroffenen könnten von der künstlichen Beatmung entwöhnt werden.

 

GIP-#Klartext:

Das ist eine geradezu böswillige Unterstellung. Tatsache ist, dass examinierte Fachkräfte, die in der außerklinischen Intensivpflege tätig sind, auf Grundlage ärztlicher Anordnung handeln. Sie bestimmen also nicht über die Notwendigkeit oder auch Nichtnotwendigkeit medizinischer Maßnahmen. So entscheidet auch über das sogenannte Weaning von Beatmungspatienten nicht der ambulante Pflegedienst, sondern der behandelnde Facharzt.

Die Anzahl an Weaningstationen in Deutschland steigt bereits heute kontinuierlich. Betroffene mit Weaningpotential werden in rehabilitierende Einrichtungen verlegt, in denen alles dafür getan wird, sie von der Beatmung zu entwöhnen. Fest steht dabei aber auch, dass rund 90 Prozent der Betroffenen trotz mehrfacher Bemühungen erfolglos geweant werden.

Auch ist Weaning kein Konzept, das allen beatmeten Patienten gerecht werden kann. Vielmehr gibt es zahlreiche, degenerative Erkrankungen, wie etwa ALS (Amyotrophe Lateralsklerose), COPD oder verschiedene Muskeldystrophien, bei denen die Atempumpe der Betroffenen einfach erschöpft ist. Diese Patienten können nicht geweant werden! Vielmehr ist es hier Aufgabe der Pflegefachkräfte, diesen Menschen trotz unheilbarer Erkrankung ein möglichst angenehmes und selbstbestimmtes Leben zu eröffnen. Unabhängig davon ist wohl jeder examinierten Pflegekraft, die ihren Beruf mit Überzeugung ausübt, daran gelegen, den Gesundheitszustand ihrer Patienten kontinuierlich zu verbessern.

Letztlich sei bemerkt, dass rund 30 Prozent der Menschen, die ambulant intensivpflegerisch versorgt werden, gar nicht heimbeatmet sind. Eine künstliche Beatmung ist nämlich keine grundsätzliche Voraussetzung für den Anspruch auf eine ambulante Intensivversorgung. Diese Patienten*innen werden damit in der Argumentation der diskutierten Gesetzesänderung gar nicht erfasst.

Darüber hinaus ist ein Großteil der Betroffenen, die ambulant versorgt werden und aufgrund degenerativer Erkrankungen kein Weaningpotential haben, unter 60 Jahre alt. Es handelt sich hierbei neben zahlreichen Kindern, um (junge) Erwachsene, die Familie und Kinder haben und unter Umständen trotz körperlicher Einschränkung einem Beruf nachgehen – um Menschen also, die mitten im Leben stehen. Will man diese zukünftig wirklich dazu zwingen, ihr Leben in einer stationären Einrichtung zu verbringen?

 

These 5: Insbesondere bei der ambulanten Versorgung von Beatmungspatienten gebe es durch Qualitätsprobleme eine Fehlversorgung

Im Gesetzentwurf Spahns mit dem Titel “Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz", der dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliege, hieß es u.a., dass es insbesondere bei der ambulanten Versorgung von Beatmungspatienten durch Qualitätsprobleme eine Fehlversorgung gebe.

 

GIP-#Klartext:

Tatsächlich gelten in der ambulanten Intensivpflege dieselben Qualitätskriterien für die Pflege, wie etwa in stationären Pflegeheimen. Diese werden vor allem in betreuten Wohngemeinschaften regelmäßig durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), aber auch durch die Heimaufsicht überprüft. Die examinierten Pflegefachkräfte vor Ort dokumentieren nahezu jeden ihrer Arbeitsschritte in einer entsprechenden Pflegedokumentation. Wo also genau sollen die Qualitätsprobleme hier liegen? Vor allem, wenn man berücksichtigt, dass die Pflegefachkräfte in der ambulanten Intensivpflege durch einen geringeren Mitarbeiterschlüssel wohl wesentlich mehr Zeit haben, ihre Patienten adäquat zu versorgen.

Auch die baugesetzlichen Rahmenbedingungen und Regelungen sind im Hinblick auf ambulante Wohngemeinschaften adäquat denen, die für den stationären Bereich gelten, wie etwa spezielle Anforderungen an den Brandschutz oder Rahmengrößen für Bewohnerzimmer oder Gemeinschaftsräume und sanitäre Einrichtungen.

 

FAZIT:

Wir fordern mehr Respekt und Anerkennung für die Pflege! Dies gilt auch und insbesondere für die Intensivpflege – eine der Pflegeformen, die den Menschen, die auf Pflege angewiesen sind, den größten Respekt erweist – nämlich ein möglichst selbstbestimmtes Leben trotz Pflegebedürftigkeit.

Selbstverständlich sind wir bereit, über vernünftige Regelungen, die etwaige Ausweiche verhindern sollen, zu diskutieren. Immer vor dem Hintergrund, dass es auch eine gesellschaftliche Aufgabe ist, die Not und Hilfsbedürftigkeit von schwerstkranken Menschen zu lindern und den aufopferungsvoll arbeitenden Pflegekräften die verdiente Anerkennung und Wertschätzung zu erweisen. Gern laden wir an dem aktuellen Gesetzentwurf mitwirkende Experten ein, sich die von uns pflegerisch betreuten Wohngemeinschaften anzusehen, um sich ein Bild von den hohen Qualitätsstandards, aber auch dem gemeinschaftlichen und selbstbestimmten Leben vor Ort zu machen.

Im Rahmen der Debatte sollte stets der Mensch im Vordergrund stehen. Als spezialisierter, ambulanter Intensivpflegedienst werden wir für unsere Patienten*innen, aber auch alle anderen Betroffenen eintreten, damit diese nicht in stationären Einrichtungen verschwinden und weiterhin selbstbestimmt darüber entscheiden können, welche Pflegeform für sie die beste ist, um angemessen pflegerisch versorgt zu werden. Wir werden dafür kämpfen, dass intensivpflegebedürftige und beatmete Menschen, ihr Recht auf Autonomie, ein wirkliches Zuhause, Familie, Freunde sowie ein gemeinschaftliches Leben und Erleben nicht verlieren.

 

Unterstützen Sie uns in dieser Debatte für ein selbstbestimmtes Leben intensivpflegebedürftiger Menschen! Teilen Sie diesen Beitrag. Sagen Sie Ihre Meinung. Verleihen Sie Ihrer Stimme Gehör. Stehen Sie auf und sagen „NEIN“ zur Abschaffung der ambulanten Intensivpflege.

 

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Patientenbericht: Intensivpflege-WG München

Anita und Alfons sind stolz auf das, was sie gemeinsam mit dem Pflege-Team der Intensivpflege-WG OEZ geschafft haben. Beide fühlen sich ausgesprochen wohl in der Gemeinschaft und finden diese sehr bereichernd.

 

Zum Patientenbericht betreute WG >

Patientenbericht: Intensivpflege-WG Aising

Das Pflegeteam der Intensivpflege-WG Aising kämpfte um Mareks Leben, der nach einem Unfall ins Wachkoma gefallen war. Neurologische Früh-Reha-Maßnahmen waren zeitig abgebrochen worden, da man keine Erfolgsaussichten sah. Doch in der Pflege-WG wachte Marek wieder auf und fand zurück ins Leben.

Zum Patientenbericht WG Aising >

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